gefaßten Beschluße über die HundeVersteuerung für das nächste Jahr den Standpunkt eingenommen habe, es möge auf eine Beseitigung der großen Anzahl von Hunde hingewirkt werden. Darum sei die Hundsteuer von 2 auf 3 fl erhöht und die feine Haltung der Hunde aus den Gast- u. Caféhäusern angestrebt worden. Diese letztere Verfügung sei keine neue, sie habe schon früher bestanden und sei nur nicht gehandhabt worden, wie sie den wegen der zahlreichen hieraus erwachsenden Verdrießlichkeiten überhaupt schwer zu handhaben sei. Der Gemeinderat glaubte aber die Durchführung dieser Maßregel sei leichter, wenn nebst den Hundebesitzern, welche Hunde in das Gastlokale mitnehmen, auch die Witte, welche diese Mitnehmen dulden, gestraft wurden, weil dann durch die Wirte selbst die Controlle gegeben wäre. Gegen diese Auffassung aber verwahre sich die Wirts-Commune mit der vorliegenden Eingabe, und halte
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