G.R. Pointner verliest diese Eingabe, welch lautet: „Löblicher Gemeinderat Steyr! — In der Gemeindeats Sitzung ddo 6. Juli d.J. wurde betreffs Hunde mitnehmen in Gasthäusern ein Beschluß gefaßt, wonach diejenigen Gastgeber, welche Hunde in ihrem Lokale dulden, in eine Strafe verfallen. — In Folge dieses Beschluße sieht sich die gefertigte Wirthskommune Steyr, über Aufforderung der sämmtlichen Gastgeber Steyrs bemüssigt, dem löblichen Gemeinderat allhier, darüber eine Vorstellung zu machen, dieser eine Bitte ankämpfend. — Wie uns bekannt, besteht der löbl. Gemeinderat aus verschiedenen Geschäftmännern, genießen, das Vertrauen unsererseits im vollsten Maße, kennen gewiß den gegenwärtig allgemeinen lauen Geschäftsgang, können beurteilen, daß unsere heutigen Verhältnisse in Steyr es nicht gestatten, im Geschäfte extrem, gleichgültig mit Gästen umzugehen, daher es uns nicht wenig befremdet, einen Beschluß zu vernehmen,
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