Ratsprotokoll vom 3. August 1877

wenn über vorausgegangene Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bau-Sektion über die Zulässigkeit des beab- sichtigten Baues abgegeben sein werde. Auf Grund dieser Entschei- dung sei nun am 27. Juli unter Zuziehung der Bausektion eine kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle abgehalten und hie- rüber ein Protokoll aufgenommen worden, welches Referent verliest wonach die Unzulässigkeit des beab- sichtigten Baues durch die Bausektion konstatirt worden sein. Nach Ver- lesung des Protokolles stellt Refe- rent namens der Sektion den An- trag, es sei auf Grund der vor- liegenden kommissionellen Erhe- bungen dem eingebrachten Rekurse des Anton Käferböck gegen den hier- ämtlichen Bescheid vom 8. Jänner d.J. Z. 12280 nicht zu willfahren. — Beschluß nach Antrag. — Z. 1539. 4. Eingabe der Wirts Commune we- gen Aufhebung der Strafbestimmung des Punktes 7 Abs. 5 der Hundeord- nung.

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