Herr Gilg den Rekurs eingebracht habe und darin um Aufhebung dieser Beschränkung ersucht. Nach Vorlesung des Entwurfes des verlangten Reverses und des Rekurses stellt Referent namens der Sektion den Antrag, dieser Vorstellung sei ausnahmsweise statt zu geben und Johann Gilg von der Ausstellung eines Beweises für die Gemeinde Steyr zu entheben. — Wird angenommen. — Z. 7804. 3. Commissions-Protokoll pcto Rekurs des Anton Käferböck, wegen verweigeter Baubewilligung zur Umgestaltung seines Glashauses in ein Wohngebäude. G.R. Pointner erörtert, den Sachverhalt, wonach Herr Anton Käferböck mit seinem Gesuche um Ertheilung der Bewilligung zur Umgestaltung seines Glashauses in ein Wohngebäude von der Gemeinde Vorstehung abgewiesen worden sei, wogegen derselbe den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, welcher hierüber seinerzeit beschlossen habe, es könne über diesen Rekurs erst dann entschieden werden,
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