den erwähnten Zweck ein un- entgeldliches Ausstellungs-Lokale in einem der städtischen Gebäude zur provisorischen Gebrauchsname über- lassen werde. Nach einer Bemerkung des G.R. Tomitz, daß das Comité sich mit der Bei- stellung eines unentgeldlichen Lo- kales beginge und daß der Gemein- de durch Gründung dieser Ausstel- lung jedenfalls keine Kosten erlaufen würden, wird der Antrag der Sektion einstimmig an- genommen. — Z. 5604 2. Rekurs des Herrn Johann Gilg we- gen beschränkter Ertheilung der Bau- bewilligung für Holzlagen. G.R. Pointer erörtert, den Sachver- halt, wonach dem Herrn Johann Gilg von der Gemeinde Vorstehung Steyr die Bewilligung zur Erbauung von Holzlagen bei seinem Hause 252 Schönau nur unter der Bedingung ertheilt worden sei, daß er einen Revers ausstelle, in welchem er sich zu deren Wiederbeseitigung auf jeweilige Anforderung des Gemeindetes verpflichte; wogegen
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