gezogen werde, und daß diese beiden Laternen ebenfalls die ganze Nacht brennen. Ich ersuche Sie demnach den löblichen Gemeinderath von dieser Entscheidung meiner General Direktion in Kenntnis zu setzen, mir den Beschluß desselben wegen der gestellten Bedingung gefälligst bekannt zu geben, und werde ich dann die Aufstellung sofort in Angriff nehmen lassen. Ich hoffe, ohne durch dieses Zugeständnis, zu welchem wir nach unserem Vertrage nach § 20 nicht verpflichtet gewesen waren, neuerdings bethätigt zu haben, daß unser Bestreben nur immer dahin geht, den Anforderungen der löblichen Gemeinde so weit als möglich zu entsprechen. Es zeichnet sich mit ausgezeichneter Hochachtung — Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht O. Pettenkofer. G.R. Dor. Hochhauser wünscht den Wortlaut des § 20 des Vertrages zu wissen, worüber dieser Vertrag aus der Registratur herbeigeholt und noch
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2