Z. 2154 und 4505 folgen mit der Weisung zurück, von dieser Entscheidung den Rekurrenten zu verständigen. — Vom o.ö. Landes-Auschuße Linz, am 21. Juli 1877. — Dor. Alois Bahr Wird zur Kenntnis genommen. Z. 7719 und 8041. 2. Eine Zuschrift des Herrn Direktors der Gasfabrik, welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr! — In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 12. Juni 1877 Z 4885 beehre ich mich bekannt zu geben, daß ich meine vorgesetzte General Direktion in Augsburg von dem Beschluße des Gemeinderates wegen Aufstellung zweier Gaslaternen am Eingange in den Kupferschmidgarten und beim Schädelbergerhause in Kenntnis gesetzt habe, und hat dieselbe über meinen Antrag die Aufstellung dieser Laternen, sowie die Verlängerung des Röhrennetzes auf unsere Kosten unter dem Vorbehalte genehmigt, daß aus diesem Zugeständnisse keine Consequenz für weitere Fälle
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2