Ratsprotokoll vom 3. August 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 3. August 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 3. Au- gust 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Mathias Perz Gustav Gschaider Dor. Johann Hochhauser Franz Ploberger Georg Pointner Franz Hofmann Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Franz Tomitz Samuel Mauß Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung nach 3 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 3. August 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Anton Mayr Mathias Perz Gustav Gschaider Dor. Johann HochhauserFranz Ploberger Georg Pointner Franz Hofmann Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. WaldauFranz Schachinger Anton Landsiedl Franz Tomitz Samuel Mauß Wenzl Wenhart Franz Wickhoff Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung nach 3 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und

macht hierauf nachstehende Mitteilungen. 1. Einen Erlaß des kk. StatthaltereiPräsidiums, welcher lautet: „Z. 2170/Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über den Rekurs des Johann Zeil berger gegen die Statthalterei Entscheidung Z. 786 pr. betreffend die Veröffentlichung des wider den Journalisten Auer erlassenen Strafurteiles des kk. Bezirksgerichtes Hernals in der Gemeinderatssitzung von Steyr fand das hohe k. Ministerium des Innern den ablehnenden Ausspruch der Statthalterei zu bestätigen, jedoch den Zusatz beizufügen, daß die an die Statthalterei gerichtete Beschwerde des Rekurrenten an den Landesausschuß zur Kompetenten meritorischen Erledigung abzutreten sei. Hievon werden Euer Wolgeboren zu folge h. Erlaßes des kk. Ministeriums des Innern v. 7. d. Mts. 7810 in Erledigung des Berichtes vom 26. Mai 1877 Z. 4505 behufs weiterer Verständigung mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß in Folge dessen unter Einem die Verhandlungsakten dem vor LandesAusschuße

macht hierauf nachstehende Mitteilun- gen. 1. Einen Erlaß des kk. Statthalterei- Präsidiums, welcher lautet: „Z. 2170/Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über den Rekurs des Johann Zeil berger gegen die Statthalterei Entschei- dung Z. 786 pr. betreffend die Veröffent- lichung des wider den Journalisten Auer erlassenen Strafurteiles des kk. Bezirksgerichtes Hernals in der Ge- meinderatssitzung von Steyr fand das hohe k. Ministerium des In- nern den ablehnenden Ausspruch der Statthalterei zu bestätigen, jedoch den Zusatz beizufügen, daß die an die Statthalterei gerichtete Beschwerde des Rekurrenten an den Landesaus- schuß zur Kompetenten meritorischen Erledigung abzutreten sei. Hie- von werden Euer Wolgeboren zu folge h. Erlaßes des kk. Ministeriums des Innern v. 7. d. Mts. 7810 in Erledi- gung des Berichtes vom 26. Mai 1877 Z. 4505 behufs weiterer Verständigung mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß in Folge dessen unter Einem die Verhandlungsakten dem vor Landes- Ausschuße

in Linz zur Kompetenten Erledigung übermittelt wurden. — Linz am 19. Juli 1877 — In Beurlaubung des kk Statthalters: Der k.k. Hofrath. L. Metternich. — Anknüpfend hieran verliest der Vorsitzende den hierüber ergange- nen Erlaß des Landes-Ausschußes, welcher lautet: Z 8836 — An die Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr. — Das kk. Statthalterei Prä- sidium in Linz hat in Folge Erlaßes des Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1877 — Z 7810 mit Note vom 19. Juli 1817 Z 2170 Präs. dem Landes- Ausschuße den Rekurs des H. Johann Zeilberger Reichsrath und Landtags- Abgeordneten, dann Gastwirtes in Steyr, durch Dor. Haßelwanter, in Wien gegen den Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 9. Februar 1877, mit welchem die Ver- öffentlichung des wider den Jour- nalisten Josef Auer, wegen Ehren- beleidigung erflossenen Urtheiles des k.k. Bezirksgerichtes Hernals vom 30. August 1876 Reg. Nr. 3053 prs. Nr. 8194 des k.k. Landesgerichtes Wien, als Appelsenates vom 17. November 1876 Z. 1688 app. in

in Linz zur Kompetenten Erledigung übermittelt wurden. — Linz am 19. Juli 1877 — In Beurlaubung des kk Statthalters: Der k.k. Hofrath. L. Metternich. — Anknüpfend hieran verliest der Vorsitzende den hierüber ergangenen Erlaß des Landes-Ausschußes, welcher lautet: Z 8836 — An die Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr. — Das kk. Statthalterei Präsidium in Linz hat in Folge Erlaßes des Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1877 — Z 7810 mit Note vom 19. Juli 1817 Z 2170 Präs. dem LandesAusschuße den Rekurs des H. Johann Zeilberger Reichsrath und LandtagsAbgeordneten, dann Gastwirtes in Steyr, durch Dor. Haßelwanter, in Wien gegen den Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 9. Februar 1877, mit welchem die Veröffentlichung des wider den Journalisten Josef Auer, wegen Ehrenbeleidigung erflossenen Urtheiles des k.k. Bezirksgerichtes Hernals vom 30. August 1876 Reg. Nr. 3053 prs. Nr. 8194 des k.k. Landesgerichtes Wien, als Appelsenates vom 17. November 1876 Z. 1688 app. in

einer Sitzung des Gemeinderates von Steyr verweigert wurde, zur kompetenten meritorischen Erledigung abgetreten der LandesAusschuß muß diesen Rekurs aus den vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung am 9. Februar l.Js. geltend gemachten Gründen und in Anbetracht des Umstandes, daß Herr Johann Zeilberger nicht mehr Mitglied des Gemeinderates von Steyr ist und es sich daher nicht um die Wahrung der Ehre eines Mitgliedes dieser Körperschaft handelt, mit dem Bedeuten verweisen, daß es dem Herrn Johann Zeilberger überlassen bleiben muß, die Publikation der bezogenen Strafurtheile in jenen Blättern, in denen die Vorgänge in den Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Steyr am 9. und 21. April 1876 veröffentlichet worden sind, im geeigneten Wege zu erwirken. Die Beilagen der dortämtlichen an die kk. Statthalterei gerichteten Berichte vom 13. März und 26. Mai 1877

einer Sitzung des Gemeinderates von Steyr verweigert wurde, zur kompetenten meritorischen Erle- digung abgetreten der Landes- Ausschuß muß diesen Rekurs aus den vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung am 9. Februar l.Js. geltend gemachten Gründen und in Anbetracht des Umstandes, daß Herr Johann Zeilberger nicht mehr Mitglied des Gemeinderates von Steyr ist und es sich daher nicht um die Wahrung der Ehre eines Mitgliedes dieser Körperschaft handelt, mit dem Be- deuten verweisen, daß es dem Herrn Johann Zeilberger überlassen bleiben muß, die Publikation der bezogenen Strafurtheile in jenen Blättern, in denen die Vor- gänge in den Sitzungen des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 9. und 21. April 1876 veröffentlichet worden sind, im geeigneten Wege zu erwirken. Die Bei- lagen der dortämtlichen an die kk. Statthalterei gerichteten Berichte vom 13. März und 26. Mai 1877

Z. 2154 und 4505 folgen mit der Weisung zurück, von dieser Ent- scheidung den Rekurrenten zu ver- ständigen. — Vom o.ö. Landes-Au- schuße Linz, am 21. Juli 1877. — Dor. Alois Bahr Wird zur Kenntnis genommen. Z. 7719 und 8041. 2. Eine Zuschrift des Herrn Direktors der Gasfabrik, welche lautet: „Löbli- che Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr! — In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 12. Juni 1877 Z 4885 beehre ich mich bekannt zu geben, daß ich meine vorgesetzte Ge- neral Direktion in Augsburg von dem Beschluße des Gemeinderates wegen Aufstellung zweier Gas- laternen am Eingange in den Kupferschmidgarten und beim Schädelbergerhause in Kenntnis gesetzt habe, und hat dieselbe über meinen Antrag die Aufstellung dieser La- ternen, sowie die Verlängerung des Röhrennetzes auf unsere Kosten unter dem Vorbehalte genehmigt, daß aus diesem Zugeständnisse kei- ne Consequenz für weitere Fälle

Z. 2154 und 4505 folgen mit der Weisung zurück, von dieser Entscheidung den Rekurrenten zu verständigen. — Vom o.ö. Landes-Auschuße Linz, am 21. Juli 1877. — Dor. Alois Bahr Wird zur Kenntnis genommen. Z. 7719 und 8041. 2. Eine Zuschrift des Herrn Direktors der Gasfabrik, welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr! — In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 12. Juni 1877 Z 4885 beehre ich mich bekannt zu geben, daß ich meine vorgesetzte General Direktion in Augsburg von dem Beschluße des Gemeinderates wegen Aufstellung zweier Gaslaternen am Eingange in den Kupferschmidgarten und beim Schädelbergerhause in Kenntnis gesetzt habe, und hat dieselbe über meinen Antrag die Aufstellung dieser Laternen, sowie die Verlängerung des Röhrennetzes auf unsere Kosten unter dem Vorbehalte genehmigt, daß aus diesem Zugeständnisse keine Consequenz für weitere Fälle

gezogen werde, und daß diese beiden Laternen ebenfalls die ganze Nacht brennen. Ich ersuche Sie demnach den löblichen Gemeinderath von dieser Entscheidung meiner General Direktion in Kenntnis zu setzen, mir den Beschluß desselben wegen der gestellten Bedingung gefälligst bekannt zu geben, und werde ich dann die Aufstellung sofort in Angriff nehmen lassen. Ich hoffe, ohne durch dieses Zugeständnis, zu welchem wir nach unserem Vertrage nach § 20 nicht verpflichtet gewesen waren, neuerdings bethätigt zu haben, daß unser Bestreben nur immer dahin geht, den Anforderungen der löblichen Gemeinde so weit als möglich zu entsprechen. Es zeichnet sich mit ausgezeichneter Hochachtung — Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht O. Pettenkofer. G.R. Dor. Hochhauser wünscht den Wortlaut des § 20 des Vertrages zu wissen, worüber dieser Vertrag aus der Registratur herbeigeholt und noch

gezogen werde, und daß diese beiden Laternen ebenfalls die ganze Nacht brennen. Ich ersuche Sie dem- nach den löblichen Gemeinderath von dieser Entscheidung meiner General Direktion in Kenntnis zu setzen, mir den Beschluß dessel- ben wegen der gestellten Bedin- gung gefälligst bekannt zu geben, und werde ich dann die Aufstel- lung sofort in Angriff nehmen lassen. Ich hoffe, ohne durch die- ses Zugeständnis, zu welchem wir nach unserem Vertrage nach § 20 nicht verpflichtet gewesen waren, neuerdings bethätigt zu haben, daß unser Bestreben nur immer dahin geht, den Anfor- derungen der löblichen Gemeinde so weit als möglich zu entsprechen. Es zeichnet sich mit ausgezeichneter Hochachtung — Gesellschaft für Gas-In- dustrie in Augsburg Gaswerk Steyr in Vollmacht O. Pettenkofer. G.R. Dor. Hochhauser wünscht den Wort- laut des § 20 des Vertrages zu wissen, worüber dieser Vertrag aus der Registratur herbeigeholt und noch

dessen Bekanntgabe von demselben bemerkt wird, daß bei dem Um- stande, als hienach die Gasgesellschaft zu der beantragten Gaseinleitung wirklich nicht verpflichtet sei, die- se Zuschrift entgegen genommen und das Entgegenkommen dieser Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werden könne; welcher Bemer- kung der Gemeinderat beipflich- tet. Hierauf wird zur Tages-Ord- nung übergegangen. I. Section 1. Comitébericht, wegen Gründung einer ständigen Gewerbe-Ausstellung G.R. Pointner verliest den Bericht, welche lautet: „Ständige Gewerbe- Ausstellung in Steyr. In der Co- mité-Sitzung vom 25. Mai 1877 wurde beschlossen: — 1. Das Comité findet die in Aussicht genommenen 2 Lo- kalitäten im Exjesuitengebäude, wo sich dermalen der Kindergarten befindet, als Ausstellungs-Lokale für die hiesigen Stahl u. Eisenfabrika- tionen vollkommen ausreichend. Die Lokalitäten sind vollkommen

dessen Bekanntgabe von demselben bemerkt wird, daß bei dem Umstande, als hienach die Gasgesellschaft zu der beantragten Gaseinleitung wirklich nicht verpflichtet sei, diese Zuschrift entgegen genommen und das Entgegenkommen dieser Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werden könne; welcher Bemerkung der Gemeinderat beipflichtet. Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. I. Section 1. Comitébericht, wegen Gründung einer ständigen Gewerbe-Ausstellung G.R. Pointner verliest den Bericht, welche lautet: „Ständige GewerbeAusstellung in Steyr. In der Comité-Sitzung vom 25. Mai 1877 wurde beschlossen: — 1. Das Comité findet die in Aussicht genommenen 2 Lokalitäten im Exjesuitengebäude, wo sich dermalen der Kindergarten befindet, als Ausstellungs-Lokale für die hiesigen Stahl u. Eisenfabrikationen vollkommen ausreichend. Die Lokalitäten sind vollkommen

trocken und zweckentsprechend. II. Das Comité findet sich demnach veranlaßt, dem löblichen Gemeinderate wiederholt die Bitte zu unterbreiten, die vorbenannten Lokalitäten zu obgenannten Zwecken kostenfrei zu überlassen. III. Um diese Ausstellung ins Leben zu rufen, hält des Comité es für unbedingt notwendig, an die hiesigen Gewerbetreibenden der Stahl- Eisen - u. MetallIndustrie einen Aufruf ergehen zu lassen, sich in möglichst großer Anzahl hieran zu betheiligen. IV. Zur Tragung der Erhaltungskosten d.i, Reinhaltung der Lokalitäten und der ausgestellten Gegenstände, der Beaufsichtigung derselben etc. werden von den jeweiligen Ausstellen nach Verhältnis des von den Gegenständen einzunehmenden Raumes ganz geringe Jahresbeiträge eingehoben. Die weiteren Bedingnisse für die Aussteller, werden auf Grund anderwärtiger, derartig bestehender Ausstellungen nach Einlauf der nachgesuchten Daten geregelt werden. Geschlossen.

trocken und zweckentsprechend. II. Das Comité findet sich demnach veranlaßt, dem löblichen Gemein- derate wiederholt die Bitte zu unterbreiten, die vorbenannten Lokalitäten zu obgenannten Zwecken kostenfrei zu über- lassen. III. Um diese Ausstellung ins Leben zu rufen, hält des Comité es für unbedingt notwen- dig, an die hiesigen Gewerbetreiben- den der Stahl- Eisen - u. Metall- Industrie einen Aufruf ergehen zu lassen, sich in möglichst großer Anzahl hieran zu betheiligen. IV. Zur Tragung der Erhaltungskosten d.i, Reinhaltung der Lokalitäten und der ausgestellten Gegenstände, der Beaufsichtigung derselben etc. werden von den jeweiligen Ausstellen nach Verhältnis des von den Gegenständen einzuneh- menden Raumes ganz geringe Jah- resbeiträge eingehoben. Die wei- teren Bedingnisse für die Ausstel- ler, werden auf Grund anderwärtiger, derartig bestehender Ausstellungen nach Einlauf der nachgesuchten Daten geregelt werden. Geschlos- sen.

und gefertigt. Steyer am 25. Mai 1877 — Stierhofer, Ferdinand Gründler, Tomitz, G. Schartner, Crammer — Hölzelhuber. Schriftfüh- rer. — Anmerkung: Nachträglich wurde ein geräumiges Lokale im Bürgerschulgebäude (ebenerdig) ausfindig gemacht, welches zu dem angedeuteten Zwecke ver- fügbar wäre. Steyr 30. Juli 1877 Iglseder. Referent ersucht vorerst den Bür- germeister, sich hinsichtlich der Bei- stellung eines Lokales in Bürger- schulgebäude für diesen Zweck zu äußern, und stellt nach erfolgter Aufklärung durch den Bürgermeister, daß ein geräumiges Lokale in diesem Gebäude vorläufig während die Lokalitäten im Exjesuitengebäude inzwischen anderweitig Verwendung erfahren hatten verfügbar sei, namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemein- derath wolle die vorliegende Re- lation des Ausstellungs-Comites für die hiesige Stahl- u. Eisenfabri- kation vorläufig zur Kenntnis nehmen und zu bewilligen, daß nach Constituirung einer ständigen Gewebe-Ausstellung in Steyr für

und gefertigt. Steyer am 25. Mai 1877 — Stierhofer, Ferdinand Gründler, Tomitz, G. Schartner, Crammer — Hölzelhuber. Schriftführer. — Anmerkung: Nachträglich wurde ein geräumiges Lokale im Bürgerschulgebäude (ebenerdig) ausfindig gemacht, welches zu dem angedeuteten Zwecke verfügbar wäre. Steyr 30. Juli 1877 Iglseder. Referent ersucht vorerst den Bürgermeister, sich hinsichtlich der Beistellung eines Lokales in Bürgerschulgebäude für diesen Zweck zu äußern, und stellt nach erfolgter Aufklärung durch den Bürgermeister, daß ein geräumiges Lokale in diesem Gebäude vorläufig während die Lokalitäten im Exjesuitengebäude inzwischen anderweitig Verwendung erfahren hatten verfügbar sei, namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegende Relation des Ausstellungs-Comites für die hiesige Stahl- u. Eisenfabrikation vorläufig zur Kenntnis nehmen und zu bewilligen, daß nach Constituirung einer ständigen Gewebe-Ausstellung in Steyr für

den erwähnten Zweck ein unentgeldliches Ausstellungs-Lokale in einem der städtischen Gebäude zur provisorischen Gebrauchsname überlassen werde. Nach einer Bemerkung des G.R. Tomitz, daß das Comité sich mit der Beistellung eines unentgeldlichen Lokales beginge und daß der Gemeinde durch Gründung dieser Ausstellung jedenfalls keine Kosten erlaufen würden, wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen. — Z. 5604 2. Rekurs des Herrn Johann Gilg wegen beschränkter Ertheilung der Baubewilligung für Holzlagen. G.R. Pointer erörtert, den Sachverhalt, wonach dem Herrn Johann Gilg von der Gemeinde Vorstehung Steyr die Bewilligung zur Erbauung von Holzlagen bei seinem Hause 252 Schönau nur unter der Bedingung ertheilt worden sei, daß er einen Revers ausstelle, in welchem er sich zu deren Wiederbeseitigung auf jeweilige Anforderung des Gemeindetes verpflichte; wogegen

den erwähnten Zweck ein un- entgeldliches Ausstellungs-Lokale in einem der städtischen Gebäude zur provisorischen Gebrauchsname über- lassen werde. Nach einer Bemerkung des G.R. Tomitz, daß das Comité sich mit der Bei- stellung eines unentgeldlichen Lo- kales beginge und daß der Gemein- de durch Gründung dieser Ausstel- lung jedenfalls keine Kosten erlaufen würden, wird der Antrag der Sektion einstimmig an- genommen. — Z. 5604 2. Rekurs des Herrn Johann Gilg we- gen beschränkter Ertheilung der Bau- bewilligung für Holzlagen. G.R. Pointer erörtert, den Sachver- halt, wonach dem Herrn Johann Gilg von der Gemeinde Vorstehung Steyr die Bewilligung zur Erbauung von Holzlagen bei seinem Hause 252 Schönau nur unter der Bedingung ertheilt worden sei, daß er einen Revers ausstelle, in welchem er sich zu deren Wiederbeseitigung auf jeweilige Anforderung des Gemeindetes verpflichte; wogegen

Herr Gilg den Rekurs eingebracht habe und darin um Aufhebung dieser Beschränkung ersucht. Nach Vorlesung des Entwurfes des ver- langten Reverses und des Rekur- ses stellt Referent namens der Sektion den Antrag, dieser Vorstel- lung sei ausnahmsweise statt zu geben und Johann Gilg von der Ausstellung eines Beweises für die Gemeinde Steyr zu ent- heben. — Wird angenommen. — Z. 7804. 3. Commissions-Protokoll pcto Rekurs des Anton Käferböck, wegen verwei- geter Baubewilligung zur Umgestaltung seines Glashauses in ein Wohngebäude. G.R. Pointner erörtert, den Sachverhalt, wonach Herr Anton Käferböck mit sei- nem Gesuche um Ertheilung der Bewilli- gung zur Umgestaltung seines Glas- hauses in ein Wohngebäude von der Ge- meinde Vorstehung abgewiesen worden sei, wogegen derselbe den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, welcher hierüber seinerzeit beschlossen habe, es könne über diesen Rekurs erst dann entschieden werden,

Herr Gilg den Rekurs eingebracht habe und darin um Aufhebung dieser Beschränkung ersucht. Nach Vorlesung des Entwurfes des verlangten Reverses und des Rekurses stellt Referent namens der Sektion den Antrag, dieser Vorstellung sei ausnahmsweise statt zu geben und Johann Gilg von der Ausstellung eines Beweises für die Gemeinde Steyr zu entheben. — Wird angenommen. — Z. 7804. 3. Commissions-Protokoll pcto Rekurs des Anton Käferböck, wegen verweigeter Baubewilligung zur Umgestaltung seines Glashauses in ein Wohngebäude. G.R. Pointner erörtert, den Sachverhalt, wonach Herr Anton Käferböck mit seinem Gesuche um Ertheilung der Bewilligung zur Umgestaltung seines Glashauses in ein Wohngebäude von der Gemeinde Vorstehung abgewiesen worden sei, wogegen derselbe den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, welcher hierüber seinerzeit beschlossen habe, es könne über diesen Rekurs erst dann entschieden werden,

wenn über vorausgegangene Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bau-Sektion über die Zulässigkeit des beabsichtigten Baues abgegeben sein werde. Auf Grund dieser Entscheidung sei nun am 27. Juli unter Zuziehung der Bausektion eine kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle abgehalten und hierüber ein Protokoll aufgenommen worden, welches Referent verliest wonach die Unzulässigkeit des beabsichtigten Baues durch die Bausektion konstatirt worden sein. Nach Verlesung des Protokolles stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es sei auf Grund der vorliegenden kommissionellen Erhebungen dem eingebrachten Rekurse des Anton Käferböck gegen den hierämtlichen Bescheid vom 8. Jänner d.J. Z. 12280 nicht zu willfahren. — Beschluß nach Antrag. — Z. 1539. 4. Eingabe der Wirts Commune wegen Aufhebung der Strafbestimmung des Punktes 7 Abs. 5 der Hundeordnung.

wenn über vorausgegangene Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bau-Sektion über die Zulässigkeit des beab- sichtigten Baues abgegeben sein werde. Auf Grund dieser Entschei- dung sei nun am 27. Juli unter Zuziehung der Bausektion eine kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle abgehalten und hie- rüber ein Protokoll aufgenommen worden, welches Referent verliest wonach die Unzulässigkeit des beab- sichtigten Baues durch die Bausektion konstatirt worden sein. Nach Ver- lesung des Protokolles stellt Refe- rent namens der Sektion den An- trag, es sei auf Grund der vor- liegenden kommissionellen Erhe- bungen dem eingebrachten Rekurse des Anton Käferböck gegen den hier- ämtlichen Bescheid vom 8. Jänner d.J. Z. 12280 nicht zu willfahren. — Beschluß nach Antrag. — Z. 1539. 4. Eingabe der Wirts Commune we- gen Aufhebung der Strafbestimmung des Punktes 7 Abs. 5 der Hundeord- nung.

G.R. Pointner verliest diese Ein- gabe, welch lautet: „Löblicher Gemeinderat Steyr! — In der Gemeindeats Sitzung ddo 6. Juli d.J. wurde betreffs Hunde mitnehmen in Gasthäusern ein Beschluß gefaßt, wonach diejenigen Gastgeber, wel- che Hunde in ihrem Lokale dulden, in eine Strafe verfallen. — In Folge dieses Beschluße sieht sich die gefer- tigte Wirthskommune Steyr, über Auf- forderung der sämmtlichen Gastgeber Steyrs bemüssigt, dem löblichen Ge- meinderat allhier, darüber eine Vorstellung zu machen, dieser eine Bitte ankämpfend. — Wie uns be- kannt, besteht der löbl. Gemeinderat aus verschiedenen Geschäftmännern, genießen, das Vertrauen unserer- seits im vollsten Maße, kennen gewiß den gegenwärtig allgemei- nen lauen Geschäftsgang, können beurteilen, daß unsere heutigen Verhältnisse in Steyr es nicht ge- statten, im Geschäfte extrem, gleichgültig mit Gästen umzu- gehen, daher es uns nicht wenig befremdet, einen Beschluß zu verneh- men,

G.R. Pointner verliest diese Eingabe, welch lautet: „Löblicher Gemeinderat Steyr! — In der Gemeindeats Sitzung ddo 6. Juli d.J. wurde betreffs Hunde mitnehmen in Gasthäusern ein Beschluß gefaßt, wonach diejenigen Gastgeber, welche Hunde in ihrem Lokale dulden, in eine Strafe verfallen. — In Folge dieses Beschluße sieht sich die gefertigte Wirthskommune Steyr, über Aufforderung der sämmtlichen Gastgeber Steyrs bemüssigt, dem löblichen Gemeinderat allhier, darüber eine Vorstellung zu machen, dieser eine Bitte ankämpfend. — Wie uns bekannt, besteht der löbl. Gemeinderat aus verschiedenen Geschäftmännern, genießen, das Vertrauen unsererseits im vollsten Maße, kennen gewiß den gegenwärtig allgemeinen lauen Geschäftsgang, können beurteilen, daß unsere heutigen Verhältnisse in Steyr es nicht gestatten, im Geschäfte extrem, gleichgültig mit Gästen umzugehen, daher es uns nicht wenig befremdet, einen Beschluß zu vernehmen,

dessen Bestimmung Strafe hieß. Es würde dadurch eine Anforderung gestellt, welche, ohne uns zu schädigen, nicht durchführbar sei, da man zweien Herren nicht dienen kann. — Bei Aufrechthaltung dieses Beschlußes wären Gefertigte schon verurteilt, da anzunehmen ist, daß bei aller Strenge vorkommen wird, in genannten Lokalitäten Hunde zu treffen, vielleicht sogar mit Absicht, und in solchen Fällen man selbst Disput hervorrufen müßte. Die Folge davon wäre Feindschaft, Feinbleiben der Gäste, bei Stillschweigen hätte man die Strafe in Folge dieses Beschlußes durch die eigenen Mitbürger zu erwarten. Wie kommt eine einzelne Geschäftskorporation dazu, welche gewiß selbst nicht gerne Hunde in den Lokalen sieht deren Leistungen zur Gemeinde gewiß große zu nennen sind, Strafen auf Strafen über sich verhängen zu lassen. Würde diese zufolge Beschlußes, auf die Gastgeber ausgedehnte Strafe aufrecht bleiben

dessen Bestimmung Strafe hieß. Es würde dadurch eine Anforderung gestellt, welche, ohne uns zu schädigen, nicht durchführbar sei, da man zweien Herren nicht dienen kann. — Bei Aufrechthaltung die- ses Beschlußes wären Gefertigte schon verurteilt, da anzunehmen ist, daß bei aller Strenge vorkom- men wird, in genannten Loka- litäten Hunde zu treffen, viel- leicht sogar mit Absicht, und in sol- chen Fällen man selbst Disput hervor- rufen müßte. Die Folge davon wäre Feindschaft, Feinbleiben der Gäste, bei Stillschweigen hätte man die Strafe in Folge dieses Beschlußes durch die eigenen Mit- bürger zu erwarten. Wie kommt eine einzelne Geschäftskorporation dazu, welche gewiß selbst nicht gerne Hunde in den Lokalen sieht deren Leistungen zur Gemeinde gewiß große zu nennen sind, Strafen auf Strafen über sich ver- hängen zu lassen. Würde diese zufolge Beschlußes, auf die Gastgeber ausgedehnte Strafe aufrecht bleiben

so müßte man offen und frei bekennen, daß dann eine offen- bare Geschäftsstörung zu erblicken wäre, dessen Handhabung nur in Steyr fühlbar würde, den Gastgebern eine erschwerte Geschäfts- führung auferlegt, was gewiß nicht die Aufgabe eines Gemeinde- rates sein kann. Gestützt auf Ihre Einsicht u. Selbstanschauung, er- lauben sich die Gefertigten nachste- hende Bitte zu unterbreiten. Der löbliche Gemeinderat wolle diese ge- rechte Vorstellung einer geneigten Prüfung unterziehen, der ge- stellten Bitte eine Würdigung schenken, die erwähnte Straf- ausdehnung auf die Wirt gemäß Punkt 7 Abs. 5 des Protokolles der erwähnten Gemeindeals Sitzung bei der heute statthabenden Sitzung wie- der auflassen und davon Umgang nehmen. Steyr, am 24. Juli 1871 Josef Peyrl Vorstand, Johann Med- dinger, Michael Kagerer, Michel Gupf. Hiezu bemerkt Referent, daß der Gemeinderat bei seinen am 6. Juli 1877

so müßte man offen und frei bekennen, daß dann eine offenbare Geschäftsstörung zu erblicken wäre, dessen Handhabung nur in Steyr fühlbar würde, den Gastgebern eine erschwerte Geschäftsführung auferlegt, was gewiß nicht die Aufgabe eines Gemeinderates sein kann. Gestützt auf Ihre Einsicht u. Selbstanschauung, erlauben sich die Gefertigten nachstehende Bitte zu unterbreiten. Der löbliche Gemeinderat wolle diese gerechte Vorstellung einer geneigten Prüfung unterziehen, der gestellten Bitte eine Würdigung schenken, die erwähnte Strafausdehnung auf die Wirt gemäß Punkt 7 Abs. 5 des Protokolles der erwähnten Gemeindeals Sitzung bei der heute statthabenden Sitzung wieder auflassen und davon Umgang nehmen. Steyr, am 24. Juli 1871 Josef Peyrl Vorstand, Johann Meddinger, Michael Kagerer, Michel Gupf. Hiezu bemerkt Referent, daß der Gemeinderat bei seinen am 6. Juli 1877

gefaßten Beschluße über die HundeVersteuerung für das nächste Jahr den Standpunkt eingenommen habe, es möge auf eine Beseitigung der großen Anzahl von Hunde hingewirkt werden. Darum sei die Hundsteuer von 2 auf 3 fl erhöht und die feine Haltung der Hunde aus den Gast- u. Caféhäusern angestrebt worden. Diese letztere Verfügung sei keine neue, sie habe schon früher bestanden und sei nur nicht gehandhabt worden, wie sie den wegen der zahlreichen hieraus erwachsenden Verdrießlichkeiten überhaupt schwer zu handhaben sei. Der Gemeinderat glaubte aber die Durchführung dieser Maßregel sei leichter, wenn nebst den Hundebesitzern, welche Hunde in das Gastlokale mitnehmen, auch die Witte, welche diese Mitnehmen dulden, gestraft wurden, weil dann durch die Wirte selbst die Controlle gegeben wäre. Gegen diese Auffassung aber verwahre sich die Wirts-Commune mit der vorliegenden Eingabe, und halte

gefaßten Beschluße über die Hunde- Versteuerung für das nächste Jahr den Standpunkt eingenommen habe, es möge auf eine Beseitigung der großen Anzahl von Hunde hinge- wirkt werden. Darum sei die Hundsteuer von 2 auf 3 fl erhöht und die feine Haltung der Hunde aus den Gast- u. Caféhäusern ange- strebt worden. Diese letztere Ver- fügung sei keine neue, sie habe schon früher bestanden und sei nur nicht gehandhabt worden, wie sie den wegen der zahlrei- chen hieraus erwachsenden Ver- drießlichkeiten überhaupt schwer zu handhaben sei. Der Gemeinderat glaubte aber die Durchführung dieser Maßregel sei leichter, wenn nebst den Hundebesitzern, welche Hunde in das Gastlokale mitnehmen, auch die Witte, welche diese Mitnehmen dulden, gestraft wurden, weil dann durch die Wirte selbst die Controlle gegeben wäre. Gegen diese Auffassung aber verwahre sich die Wirts-Commune mit der vorliegenden Eingabe, und halte

die Durchführung dieser Verordnung gegen die Wirte überhaupt für unmög- lich. Referent bemerkt, er wolle sich nicht auf eine nähere Beleuch- tung der hier in Frage kommenden Momente einlassen, da die Sache im- merhin zwei Seiten habe. Jeden- falls aber sei es mißlich, wenn der Gemeinderat heute einen erst vor Kurzem gefaßten Beschluße schon wie- der umstoße; er stellt daher namens der Sektion den Antrag, das vorliegende Gesuch der verehrlichen Wirts-Commune-Vorstehung im Steyr um theilweise Aufhebung des Ge- meinderatsbeschlußes vom 4. Juli 1877 könne dermalen nicht be- rücksichtigt werden. G.R. Leopold Huber unterstützt das Gesuch der Wirts-Commune, indem die gegen dieselbe getroffene Ver- fügung, welche ja bisher noch nicht ins Leben getreten sei, jedenfalls eine harte sei, da oft die Wirte gar nicht Schuld seien, wenn Hun- de in ihr Lokale kommen; er stellt daher den Antrag, dem vor- liegenden Gesuche der Wirte statt

die Durchführung dieser Verordnung gegen die Wirte überhaupt für unmöglich. Referent bemerkt, er wolle sich nicht auf eine nähere Beleuchtung der hier in Frage kommenden Momente einlassen, da die Sache immerhin zwei Seiten habe. Jedenfalls aber sei es mißlich, wenn der Gemeinderat heute einen erst vor Kurzem gefaßten Beschluße schon wieder umstoße; er stellt daher namens der Sektion den Antrag, das vorliegende Gesuch der verehrlichen Wirts-Commune-Vorstehung im Steyr um theilweise Aufhebung des Gemeinderatsbeschlußes vom 4. Juli 1877 könne dermalen nicht berücksichtigt werden. G.R. Leopold Huber unterstützt das Gesuch der Wirts-Commune, indem die gegen dieselbe getroffene Verfügung, welche ja bisher noch nicht ins Leben getreten sei, jedenfalls eine harte sei, da oft die Wirte gar nicht Schuld seien, wenn Hunde in ihr Lokale kommen; er stellt daher den Antrag, dem vorliegenden Gesuche der Wirte statt

zu geben, im übrigen aber die Verordnung hinsichtlich der Hunde aufrecht zu halten, wobei er insbesonders hervorhebt, daß selbstverständlich die Wirte ihre eigenen Hunde auch nicht in ihrem Lokale dulden dürfen und hiefür jedenfalls straffällig bleiben. G.R. Dr. Hochhauser erwähnt, daß er bei jener Sitzung, in welcher der fragliche Beschluß gefaßt worden sei, nicht anwesend und daher nicht in der Lage gewesen wäre seine Meinung auszusprechen; er müsse den Antrag des G.R. Leopold Huber unterstützen, weil die vom Gemeinderate beschlossene Maßregel jedenfalls eine zu harte sei. Allerdings hätten die Wirte die Intention des betreffenden Gemeinderatsbeschlußes nicht richtig aufgefaßt. Der Gemeinderat habe mit seinem Beschluße bezwecken wollen, den Wirten ein Mittel an die Hand zu geben, die Hunde von ihren Lokalen ferne zu halten; allein die Wirte sehen hierin nur eine chikanöse Maßregel. Redner bemerkt weiters, daß eine solche Verordnung

zu geben, im übrigen aber die Ver- ordnung hinsichtlich der Hunde aufrecht zu halten, wobei er insbesonders hervorhebt, daß selbstverständlich die Wirte ihre eigenen Hunde auch nicht in ihrem Lokale dulden dürfen und hiefür jedenfalls straffällig bleiben. G.R. Dr. Hochhauser erwähnt, daß er bei jener Sitzung, in welcher der fragliche Beschluß gefaßt wor- den sei, nicht anwesend und daher nicht in der Lage gewesen wäre seine Meinung auszusprechen; er müsse den Antrag des G.R. Leopold Huber unterstützen, weil die vom Gemeinderate beschlossene Maßregel jedenfalls eine zu harte sei. Allerdings hätten die Wirte die Intention des betreffen- den Gemeinderatsbeschlußes nicht richtig aufgefaßt. Der Gemeinderat habe mit seinem Beschluße bezwecken wollen, den Wirten ein Mittel an die Hand zu geben, die Hunde von ihren Lokalen ferne zu halten; allein die Wirte sehen hierin nur eine chikanöse Maßregel. Redner bemerkt weiters, daß eine solche Ver- ordnung

überhaupt gar nicht zu handhaben sei, da hiezu vor allen die nötigen Organe fehlen und zur Durchsichtung dieser Maß- regel ein förmliches Denunzian- ten Wesen eingeführt werden müßte. Eine solche Maßregel aber, welche auf so indirektem Wege zur Durchführung gebracht werden müsse, sei keine kor- rekte, um soweniger, als auch eine gerechte Handhabung derselben nicht möglich sei. Es werde sich die Bestimmung wegen Ferne- haltung der Hunde von den Gast- häuser auch ohne Strafverfügung gegen die Wirte durchführen lassen und stehe es ja dem Gemeinderate frei, einer Bitte, welche gegen einen seiniger Beschlüße vorgebracht werde, statt zu geben. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine derartige Verordnung, wie die von der Wirts Commune beanständete zwar leicht dekretirt, aber sehr schwer durchführbar sei, das ganze odiöse einer solchen Verfügung gehe an dem Bürgermeister aus, dem der Vor- wurf

überhaupt gar nicht zu handhaben sei, da hiezu vor allen die nötigen Organe fehlen und zur Durchsichtung dieser Maßregel ein förmliches Denunzianten Wesen eingeführt werden müßte. Eine solche Maßregel aber, welche auf so indirektem Wege zur Durchführung gebracht werden müsse, sei keine korrekte, um soweniger, als auch eine gerechte Handhabung derselben nicht möglich sei. Es werde sich die Bestimmung wegen Fernehaltung der Hunde von den Gasthäuser auch ohne Strafverfügung gegen die Wirte durchführen lassen und stehe es ja dem Gemeinderate frei, einer Bitte, welche gegen einen seiniger Beschlüße vorgebracht werde, statt zu geben. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine derartige Verordnung, wie die von der Wirts Commune beanständete zwar leicht dekretirt, aber sehr schwer durchführbar sei, das ganze odiöse einer solchen Verfügung gehe an dem Bürgermeister aus, dem der Vorwurf

gemacht werde, er habe eine Freude an Strafen, während er lediglich gefaßte Beschlüsse durchzuführen habe. Auch er sehe sich veranlaßt, das vorliegende Gesuch der Wirte zu unterstützen, nachdem die getroffene Maßregel die Wirte zu einem Polizei-Organe stemple was nicht paßend und zweckmässig sei. G.R. Schachinger unterstützt gleichfalls den Antrag des G.R. Leopold Huber. G.R. Ploberger glaubt, daß unter solchen Umständen wieder der alte Schlendrian einreißen werde. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der Antrag des G.R. Leopold Huber mit großer Majorität angenommen. — Z. 7791. II. Section 3. Cassamtsbericht über die Gebahrung bei der Alt Fenzl'schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendien-Stiftung. G.R. Leopold Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung. — Über die

gemacht werde, er habe eine Freu- de an Strafen, während er ledig- lich gefaßte Beschlüsse durchzuführen habe. Auch er sehe sich veranlaßt, das vorliegende Gesuch der Wirte zu unterstützen, nachdem die getroffene Maßregel die Wirte zu einem Polizei-Organe stemple was nicht paßend und zweckmäs- sig sei. G.R. Schachinger unterstützt gleichfalls den Antrag des G.R. Leopold Huber. G.R. Ploberger glaubt, daß unter sol- chen Umständen wieder der alte Schlendrian einreißen werde. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der Antrag des G.R. Leopold Huber mit großer Majorität angenommen. — Z. 7791. II. Section 3. Cassamtsbericht über die Gebahrung bei der Alt Fenzl'schen und Wolf- gang Pfefferl'schen Stipendien-Stiftung. G.R. Leopold Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung. — Über die

Vermögensgebahrung bei den Alt Fenzl' schen und Wolfgang Pfefferl'schen Sti- pendien Stiftungen deren Verwal- tung mit h. kk. Statthalterei-Erlaß vom 8. Jänner 1868 Z. 523 der Stadtgem. Vorstehung aufgelegen worden ist, und wovon die ersten Stiftung für ein Gimnasial oder Realschul- Stipendium mit jährl. 52 fl 50 xr und die letztere Stiftung für 2 Gimnasial-Stipendien mit 57 fl 75 xr bestimmt war, werden in der Anlage ad 1 u 2 die Jahres Rechnungen pr 1876 zur gemein- derätlichen Prüfung und Erledigung und in 3 die vorgeschriebenen 2 Rechnungs-Extrakte für das kk. Statthalterei Rechnungsdeparte- ment ergebenst überreicht. Die Rechnung über die Alt-Fenzl'sche Stiftung weist nach mehrjähriger Capitalisirungen ein schließliches Vermögen von 2265 fl 41 1/2 xr und jene über die Wolfgang Pfefferl'sche Stiftung ein solches von 4886 fl 78 1/2 xr aus, aber obwol das Stipendium der ersteren bereits auf 84 und die 2 Stipendien der letzteren auf à 90 fl

Vermögensgebahrung bei den Alt Fenzl' schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendien Stiftungen deren Verwaltung mit h. kk. Statthalterei-Erlaß vom 8. Jänner 1868 Z. 523 der Stadtgem. Vorstehung aufgelegen worden ist, und wovon die ersten Stiftung für ein Gimnasial oder RealschulStipendium mit jährl. 52 fl 50 xr und die letztere Stiftung für 2 Gimnasial-Stipendien mit 57 fl 75 xr bestimmt war, werden in der Anlage ad 1 u 2 die Jahres Rechnungen pr 1876 zur gemeinderätlichen Prüfung und Erledigung und in 3 die vorgeschriebenen 2 Rechnungs-Extrakte für das kk. Statthalterei Rechnungsdepartement ergebenst überreicht. Die Rechnung über die Alt-Fenzl'sche Stiftung weist nach mehrjähriger Capitalisirungen ein schließliches Vermögen von 2265 fl 41 1/2 xr und jene über die Wolfgang Pfefferl'sche Stiftung ein solches von 4886 fl 78 1/2 xr aus, aber obwol das Stipendium der ersteren bereits auf 84 und die 2 Stipendien der letzteren auf à 90 fl

erhöht worden waren, so sind doch auch im Jahre 1876 wieder sämmtliche 3 Stipendien unbesetzt geblieben. Steyr, am 26. Juli 1817 Willner — CassenDirektor. Referent bemerkt, daß die Rechnungen geprüft worden seien, daher der Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Rechnungs Ausweise dem k.k. Statthalterei-RechnungsDepartement in Vorlage zu bringen wären. — Beschluß nach Antrag Z. 7878. 6. Gesuch des H. Alois Grinsfellners um käufliche Grundüberlassung G.R. Leop. Huber verliest dieses Gesuch und beantragt namens der Sektion, es sei dieser Gegenstand vorerst der Bau-Sektion zur weiteren Erhebung und Berichterstattung in der nächsten Gemeinderats-Sitzung zuzuweisen. Wird angenommen. — Z. 7807 7. Gesuch des Herrn Georg Kern um Ersatz für einen ihm durch Abbruch des Bundeshaustraktes zugegangenen Schaden. G.R. Leopold Huber verliest dieses

erhöht worden waren, so sind doch auch im Jahre 1876 wieder sämmtliche 3 Stipendien unbesetzt geblieben. Steyr, am 26. Juli 1817 Willner — Cassen- Direktor. Referent bemerkt, daß die Rechnungen geprüft worden seien, daher der Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Rechnungs Ausweise dem k.k. Statthalterei-Rechnungs- Departement in Vorlage zu bringen wären. — Beschluß nach Antrag Z. 7878. 6. Gesuch des H. Alois Grinsfellners um käufliche Grundüberlassung G.R. Leop. Huber verliest dieses Gesuch und beantragt namens der Sektion, es sei dieser Gegen- stand vorerst der Bau-Sektion zur weiteren Erhebung und Be- richterstattung in der nächsten Gemeinderats-Sitzung zuzuweisen. Wird angenommen. — Z. 7807 7. Gesuch des Herrn Georg Kern um Ersatz für einen ihm durch Abbruch des Bundeshaustraktes zugegangenen Schaden. G.R. Leopold Huber verliest dieses

Gesuch, mit welchem Herr Georg Kern als Afterpächter des Bruderhaus- Gartens um Zuerkennung eines Schadenersatzes von 20 fl für den seinem Garten durch Abbruch des rückwärtigen Bruderhaustraktes zugegangenen Schaden ersucht und stellt hienach namens der Sektion den Antrag, statt des angesproche- nen Betrages im höchsten Falle einen Betrag von 10 fl zu bewilli- gen, welcher mit Rücksicht auf die durch das städt. Bauamt gepflogenen Erhebungen über die Größe des Schadens als vollkommen genügend sich darstelle. G.R. Anton Jäger u. Ploberger hal- ten auch diesen Betrag zu hoch. Nachdem der Vorsitzende noch Auf- klärungen über die Größe des ganzen Grundes und jenen Theiles welcher durch Abbruch einen Scha- den erlitten gegeben, und von Niemanden ein Gegenantrag gestellt wurde, wird der Antrag der Sektion angenommen. — Z. 7849. 8. Gesuchtes an Franz Lang um käuflich oder pachtweise Überlassung eines Grundes.

Gesuch, mit welchem Herr Georg Kern als Afterpächter des BruderhausGartens um Zuerkennung eines Schadenersatzes von 20 fl für den seinem Garten durch Abbruch des rückwärtigen Bruderhaustraktes zugegangenen Schaden ersucht und stellt hienach namens der Sektion den Antrag, statt des angesprochenen Betrages im höchsten Falle einen Betrag von 10 fl zu bewilligen, welcher mit Rücksicht auf die durch das städt. Bauamt gepflogenen Erhebungen über die Größe des Schadens als vollkommen genügend sich darstelle. G.R. Anton Jäger u. Ploberger halten auch diesen Betrag zu hoch. Nachdem der Vorsitzende noch Aufklärungen über die Größe des ganzen Grundes und jenen Theiles welcher durch Abbruch einen Schaden erlitten gegeben, und von Niemanden ein Gegenantrag gestellt wurde, wird der Antrag der Sektion angenommen. — Z. 7849. 8. Gesuchtes an Franz Lang um käuflich oder pachtweise Überlassung eines Grundes.

G.R. Leop. Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem Herr Franz Lang um käufliche oder pachtweise Überlassung des hinter dem Theatergebäude liegenden städt. Grundes im Ausmaße von 68.17 □ M. ansucht, und stellt unter Hinweis darauf, daß nach dem prinzipiellen Beschluße des Gemeinderates der Gemeinde gehörige Gründe nicht verkauft werden sollen, namens der Sektion den Antrag, den Bittsteller hinsichtlich der käuflichen Überlassung dieses Grunde ein für allemal abzuweisen. Aber auch die Verpachtung dieses Grundes zum Zwecke der Errichtung eines Gasthausgartens könne die Sektion um so weniger zur Genemigung empfehlen, als vor kurzem 2 andern Parteien mit ähnlichen Ansuchen durch den löbl. Gemeinderat abgewiesen worden seien. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 7949. 9. Zuschrift des hochwürdigen Herrn Stadtpfarrers, wegen Beitragsleistung zum Aufbaue des Stadtpfarrthurms.

G.R. Leop. Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem Herr Franz Lang um käufliche oder pachtweise Überlassung des hinter dem Theatergebäude lie- genden städt. Grundes im Aus- maße von 68.17 □ M. ansucht, und stellt unter Hinweis darauf, daß nach dem prinzipiellen Beschluße des Gemeinderates der Gemeinde gehörige Gründe nicht verkauft werden sollen, namens der Sektion den Antrag, den Bittsteller hinsichtlich der käuflichen Über- lassung dieses Grunde ein für allemal abzuweisen. Aber auch die Verpachtung dieses Grundes zum Zwecke der Errichtung eines Gast- hausgartens könne die Sektion um so weniger zur Genemigung empfehlen, als vor kurzem 2 andern Parteien mit ähnlichen Ansuchen durch den löbl. Gemeinderat abgewiesen worden seien. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 7949. 9. Zuschrift des hochwürdigen Herrn Stadtpfarrers, wegen Beitragsleistung zum Aufbaue des Stadtpfarrthurms.

G.R. Leopold Huber verliest diese Zuschrift welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung der l.f. Stadt Steyr. — In der letzten Sitzung des St. Coloman Thurmbauvereines am 13 Juni d.J. wurde der erge- benst gefertigte ersucht, an die k.k. Statthalterei sowohl als auch an die löbl. hiesige Gemeinde-Vorstehung die Anfrage zu stellen, ob und was in erster Linie der Reli- gionsfond und in zweiter Linie die Gemeinde etwa zum Auf- baue des Stadtpfarrthurmes zu ge- ben beabsichtige. Da nun am Beschluße dieses Monates wieder ei- ne Beratung über den Thurmbau gehalten und auch nächstens das erste Verzeichnis der bisher ein- geflossenen Gaben von Seite der Mitglieder und Woltäter des Thurm- bau-Vereines veröffentlicht wer- den wird, so erlaubt sich der Gefer- tigte das Ansuchen zu stellen, die Entschließungen hierüber gefälligst anher gelangen lassen zu wollen. Ich beehre mich auch mitzuteilen, daß von

G.R. Leopold Huber verliest diese Zuschrift welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung der l.f. Stadt Steyr. — In der letzten Sitzung des St. Coloman Thurmbauvereines am 13 Juni d.J. wurde der ergebenst gefertigte ersucht, an die k.k. Statthalterei sowohl als auch an die löbl. hiesige Gemeinde-Vorstehung die Anfrage zu stellen, ob und was in erster Linie der Religionsfond und in zweiter Linie die Gemeinde etwa zum Aufbaue des Stadtpfarrthurmes zu geben beabsichtige. Da nun am Beschluße dieses Monates wieder eine Beratung über den Thurmbau gehalten und auch nächstens das erste Verzeichnis der bisher eingeflossenen Gaben von Seite der Mitglieder und Woltäter des Thurmbau-Vereines veröffentlicht werden wird, so erlaubt sich der Gefertigte das Ansuchen zu stellen, die Entschließungen hierüber gefälligst anher gelangen lassen zu wollen. Ich beehre mich auch mitzuteilen, daß von

der Stadtpfarrkirche der erübrigte Assecuranzbeitrag pr 4397 fl 67 xr zum Thurmbau wird gegeben werden. Steyr, am 20. Juli 1877 — Georg Arminger Stadtpfarrer und Vorstand des St. Coloman Thuembau Vereines.“ Referent stellt namens der Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle von der Zuschrift des hochwürdigen Stadtpfarramtes Kenntnis nehmen u. bezüglich einer Beitragsleistung zum Bau des Stadtpfarrkirchenthurmes zuwarten, bis in dieser Richtung der Religionsfond, welcher Patron dieser Kirche sei, sich über seine Beitragsleistungen ausgesprochen habe. Wird einstimmig angenommen. — Z. 7753. III. Section. 10. Bericht des städt. Bauamtes wegen Anschaffung einer Feldschmiede. Josef Huber verliest den in Ausführung des Gemeinderatsbeschlußes vom 6. Juli d.J. an das städt. Bauamt ergangenen Auftrag, welcher lautet: „Z. 5911 — Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat mit Sitzungsbeschluß

der Stadtpfarrkirche der erübrigte As- securanzbeitrag pr 4397 fl 67 xr zum Thurmbau wird gegeben werden. Steyr, am 20. Juli 1877 — Georg Armin- ger Stadtpfarrer und Vorstand des St. Coloman Thuembau Vereines.“ Referent stellt namens der Sektion den Antrag, der löbl. Ge- meinderat wolle von der Zu- schrift des hochwürdigen Stadt- pfarramtes Kenntnis nehmen u. bezüglich einer Beitragsleistung zum Bau des Stadtpfarrkirchenthurmes zuwarten, bis in dieser Richtung der Religionsfond, welcher Pa- tron dieser Kirche sei, sich über seine Beitragsleistungen ausge- sprochen habe. Wird einstimmig angenommen. — Z. 7753. III. Section. 10. Bericht des städt. Bauamtes wegen Anschaffung einer Feldschmiede. Josef Huber verliest den in Aus- führung des Gemeinderatsbeschlußes vom 6. Juli d.J. an das städt. Bau- amt ergangenen Auftrag, welcher lautet: „Z. 5911 — Der Gemeinde- rat der Stadt Steyr hat mit Sitzungs- beschluß

vom 6. d.Mts. dem mit dem Berichte vom 4. Juni d.J. gestellten Antrage auf Anschaffung einer Feldschmiede vorläufig noch nicht beigepflichtet, sondern die Einlei- tung weiterer Erhebungen für angezeigt erachtet, und zwar in der Richtung, 1. welche Beschäftigungen dem Maschinisten gegenwärtig überhaupt zugewiesen sind, 2. in welcher Weise eine wirksame Kontrolle hergestellt werden könnte, auf daß derselbe nicht etwa durch eigene Privat-Arbeiten zu seinem Vorteile seine Zeit verwende, 3. wel- che sonstige Requisiten und Werkzeuge nebst dieser Schmide zur Anschaffung etwa noch notwendig wären. Das Stadt Bauamt wir demnach an- gewiesen, in der angedeuteten Richtung hieher Bericht zu erstatten. Steyr, am 11 Juli 1877. Der Bürgermeister: Crammer. — An das städt. Bauamt Hier.“ Sodann verliest Referent den hie- rüber vom städt. Bauamt vorgelegten Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemein- de Vorstehung! Bezugnehmend auf den Auftrag vom 11. Juli l.J. Z. 5911 beehre

vom 6. d.Mts. dem mit dem Berichte vom 4. Juni d.J. gestellten Antrage auf Anschaffung einer Feldschmiede vorläufig noch nicht beigepflichtet, sondern die Einleitung weiterer Erhebungen für angezeigt erachtet, und zwar in der Richtung, 1. welche Beschäftigungen dem Maschinisten gegenwärtig überhaupt zugewiesen sind, 2. in welcher Weise eine wirksame Kontrolle hergestellt werden könnte, auf daß derselbe nicht etwa durch eigene Privat-Arbeiten zu seinem Vorteile seine Zeit verwende, 3. welche sonstige Requisiten und Werkzeuge nebst dieser Schmide zur Anschaffung etwa noch notwendig wären. Das Stadt Bauamt wir demnach angewiesen, in der angedeuteten Richtung hieher Bericht zu erstatten. Steyr, am 11 Juli 1877. Der Bürgermeister: Crammer. — An das städt. Bauamt Hier.“ Sodann verliest Referent den hierüber vom städt. Bauamt vorgelegten Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung! Bezugnehmend auf den Auftrag vom 11. Juli l.J. Z. 5911 beehre

ich mich auf die gestellten 3 Fragen folgendes zur gefälligen Kenntnis zu bringen: — 1. Der derzeit angestellte Maschinenwärter hat die Überwachung der Pumpen und der ganzen Wasserleitung zu besorgen, dieselben in Betrieb zu setzen, zu reinigen und geringe Reparaturen an derselben vorzunehmen. Außerdem hat derselbe die Besetzung der Kassen zu besorgen. Zu diesen Arbeiten ist kaum die Hälfte seiner Dienstzeit erforderlich. Die übrige Zeit ist derselbe genötigt, beschäftigungslos zuzubringen. — 2. Damit derselbe seine freie Zeit nicht zu seinem Vortheile durch Privat-Arbeiten verwenden könnte, wäre das wirksamste Mittel u. Controle, demselben hinreichende Beschäftigung zu verschaffen, weshalb ich auch den früheren Antrag gestellt habe. — 3. Zur Ergänzung der Feldschmiede wären noch nachstehende Werkzeuge erforderlich: 1 Stück Ambos mit Horn (alt) 3 Feuerzangen, 2 Schrottmeisseln, 1 Handhammer, 1 Vorschlaghammer, 2 Lochhämmer, 1 Locheisen, 2 Flachmeißeln u. 2 Kreuzmeißeln.

ich mich auf die gestellten 3 Fragen folgendes zur gefälligen Kenntnis zu bringen: — 1. Der derzeit ange- stellte Maschinenwärter hat die Über- wachung der Pumpen und der ganzen Wasserleitung zu besorgen, dieselben in Betrieb zu setzen, zu rei- nigen und geringe Reparaturen an derselben vorzunehmen. Außer- dem hat derselbe die Besetzung der Kassen zu besorgen. Zu diesen Ar- beiten ist kaum die Hälfte seiner Dienstzeit erforderlich. Die übrige Zeit ist derselbe genötigt, beschäftigungs- los zuzubringen. — 2. Damit derselbe seine freie Zeit nicht zu seinem Vortheile durch Privat-Arbeiten verwenden könnte, wäre das wirksam- ste Mittel u. Controle, demselben hin- reichende Beschäftigung zu verschaffen, weshalb ich auch den früheren Antrag gestellt habe. — 3. Zur Ergänzung der Feldschmiede wären noch nachstehende Werkzeuge erforderlich: 1 Stück Ambos mit Horn (alt) 3 Feuerzangen, 2 Schrottmeis- seln, 1 Handhammer, 1 Vorschlagham- mer, 2 Lochhämmer, 1 Locheisen, 2 Flachmeißeln u. 2 Kreuzmeißeln.

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