Ratsprotokoll vom 20. Juli 1877

Wortlaut des §. 18 Bauordnung bekannt und bemerkt dann: In diesem vorgelesenen Rekur- se des Herrn Anton Plochberger erschöpft sich der- selbe in dreifacher Richtung gegen die dies- ämtliche Entscheidung vom 30. Juni 1877 Z. 6444 und zwar: 1. Über die vorläufig unter- sagte Baubewilligung zur Aufführung einer Wagenreise mit Werkzeugkammer als Zubau beim Hause Nr. 477 in Vogelsang im Sinne des § 18 der städtischen Bauordnung, wegen vorliegender Einwendung von Sei- te der Nachbarn. 2. Über die angeordnete An- bringung einer Dachrinne bei der aufzuführenden Wagenremise (§. 49 der Bauordnung). 3. Über die 5 Meter tiefe Zurücksetzung der Werkzeug- kammer von der Flucht des Hauses No 477 in Vogl- sang und Aufführung einer Sockelmauer mit Gitter. (§. 28 der Bau-Ordnung) Die Section beantragt daher, daß vorhäufig über den I. Punkt des Rekurses die Baubehörde die Erhebung pflege, welche Privatrechte der Consortium Häuserbesitzer, durch den ange- strebten Bau verletzt werden, sonach über die etwaigen Differenzen zwischen beiden Parteien nach §. 18 der Bau-Ordnung ein Aus- gleich versucht uns bei Nichterzielung desselben der Streit auf den Rechtsweg verwiesen werde. Nach Austragung dieser Frage können erst die weiteren Beschwerdepunkte einer Behand- lung unterzogen werden. Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 7467.

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