Wird angenommen. — Z. 5910. 15. Amtsbericht pcto Bestimmung der Breite der Radfelgen bei Lastwägen. Gemeinderat Redl verliest einen Erlaß des Landesausschußes, welcher Lautet: „Z. 6180. An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. — Über die von dem Herrn Vize Bürgermeister der Stadt Steyr unterm 11. d.M. anher gestellte Anfrage in Betreff der Ausdehnung des Landesgesetzes vom 5. Dezember 1874 über die Breite der Radfelgen auf Landes und Bezirkstrassen auch auf die sämmt- lichen im Stadtgebiete von Steyr befindlichen Strassen und Fahrwege wir bemerkt, daß eine solche Ausdehnung des erwähnten, nur für die Landes- und Bezirkstrassen erfloßenen Landesgesetzes nach § 18 & 19 der Landesordnung für Oberösterreich vom Jahre 1861, nur im Wege der Landesgesetzgebung erfolgen kann. Vom oö. Landes Ausschuße Linz am 24. Mai 1877. Der Landeshauptmann: Dr. Moriz Eigner.“ Referent bemerkt, die Section halte gegenwärtig die Erlassung einer ähnlichen Norm für die Gemein- dewege im Stadtgebiete für nicht erforderlich, über- laße es übrigens dem Ermessen des löbl. Gemeinde- rates, ob wegen Ausdehnung des Landesgesetzes über die Breite der Radfelgen bei Lastwägen auf Landes und Bezirkstrassen auch für Gemeinde- strassen eine Petition beim nächsttagenten hohen Landtage eingebracht werden solle. Gemeinderat Ploberger glaubt, daß am ehesten die Einführung breiterer Radfelgen erreicht
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