Gemeinderat Pointner auf die Bestimmung der Bauordnung hinweist, welche ausdrücklich festsetze, in welchem Falle ein Grund entgeldlich und in welchem Falle derselbe unentgeldlich abgetreten werden müße; im vorliegenden Falle könne von einer unentgeldlichen Abtretung wohl nicht die Rede sein. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag, es sei über die vorliegenden 2 Projecte betreffend den Ankauf des Grundes nächst dem Bürgerschulgebäude und den Ankauf des Hauses 345 Vogelsang, nachdem gegenwärtig ein Bedürfnis hiezu nicht vorhanden sei, zur Tagesordnung überzugehen. Gemeinderat Gschaider erklärt sich mit Rücksicht auf die bereits betonte Wichtigkeit des bestandenen Fußweges mit diesem Antrage nicht einverstanden, welcher Erklärung sich auch Gemeinderat Franz von Jäger anschließt. Nach einer Bemerkung des Referenten, daß der dem Herrn Plochberger abzulösende Grund circa 148 □ Mtr. betrage, wird der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben. Z. 6072 & 6073. 12. Gesuch der Frau Theresia Seifert um Löschung einer Hypothek. Gemeinderat Leopold Huber erörtert, den Inhalt des Gesuches, mit welchem seitens der Frau Theresia Seifert um Auflassung einer auf dem Schacherlehner Gute Nr. 7 in Ramingsteg zu
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