Magdalena Peßl, Hausbesitzerin Nr. 345 an der Promenade, Vorstadt Vogelsang, wegen käuf- licher Überlassung ihres Hauses und Bekannt- gabe des Preises hiefür Anfrage gehalten, und von ihr die Antwort erhalten: Die Stadt- gemeinde Steyr könne das von ihr bewohnte Haus zu dem Preise von 20,000 fl eigenthüm- lich erwerben, und müße ihr auch auf einige Zeit eine freie Wohnung beigestellt werden. Diese Relation wird dem löblichen Gemein- derate zur Kenntnis und Gebrauchtname ergebenst vorgelegt. Steyr am 30. Mai 1877. Georg Pointner, Leopold Huber.“ Gemeinderat Gschaider bemerkt, daß gegen- wärtig die Gemeinde wohl nicht in der Lage sei, einen Ankauf dieses Hauses in Aussicht zu nehmen und selbst nicht eine eventuelle Expropriation einzuleiten, wenn gleich auch der Preis etwa mit 12,000 bestimmt würde, da die Gemeinde jetzt eine solche Sum- me hiefür nicht ausgeben könne; im Übri- gen müße er nochmals die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges daselbst betonen, und frage es sich daher, ob wegen Erwirkung einer, wenn auch kleinen Paßage nicht mit Herrn Plochberger in Unterhandlung zu tre- ten wäre. Gemeinderat Gründler behauptet, daß Herr Plochberger nach der Bauordnung verpflichtet sei, den fraglichen Grund unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten, wogegen
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