Rechtes ersuchen müße. Gemeinderat Pointner giebt die Aufklärung, daß nach den gepflogenen Erhebungen der fragliche Grund der Gemeinde nicht gehöre und ausschließliches Eigenthum des Herrn Plochberger sei. Gemeinderat Gschaider weist auf die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges hinter dem Hause Nr. 345 Vogelsang namentlich mit Rücksicht auf die Schuljugend hin, weil der dortige Fahrweg für dieselbe, insbesonders wenn derselbe von Wagen schnell befahren werde, gefährlich sei; es erscheine daher sehr wünschenswert, wenn der früher bestandene und nunmehr durch die von Herrn Plochberger erfolgte Grundabsperrung aufgelassene Fußweg in Hinkunft wieder bestünde, auch wurde in diesem Falle viel leichter eine etwaige Expropriation des Hauses No 345 Voglsang durchgeführt werden könne. Da aber dieser Gegenstand in unmittelbaren Zusammenhange mit Punkt 11 der Tagesordnung, Comiteebericht pcto Ankauf des Hauses Nr. 345 Vogelsang, stehe, so ersuche er den Referenten, diesen Punkt unter einem zur Verhandlung zu bringen. Gemeinderat Leopold Huber verließ diesen weiteren Komiteebericht (Punkt 11 der Tagesordnung), welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Über Beschluß des Gemeinderates Steyr vom 18. Mai 1877 haben die gefertigten Obmänner der Rechts- Finanz- und Bau- Section bei Frau
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