Gemeinderat Mayr spricht sich unter der Voraussetzung, daß die Handhabung dieses Verbotes allgemein durchgeführt werde, für einen Strafbetrag mit 1 fl aus. Gemeinderat Franz von Jäger weist darauf hin, daß der Wirth für einen, von einem Gaste in sein Lokal gebrachten Hund, auch gestraft werde, während für einen in die Kirche mit genommenen Hund nur die betreffende Partei im Strafe verfalle und hält dafür, daß behufs Gleichstellung auch der Kirchendiener für einen in der Kirche angetroffenen Hund abzustrafen sei; übrigens wäre nach seiner Ansicht der Wirth für das Mitnehmen der Hunde überhaupt nicht zu strafen und stelle er den Antrag, von der Bestrafung des Wirtes Umgang zu nehmen. Gemeinderat Gschaider wünscht das Wort „Lokal“ näher dahin präzissirt, daß darunter sämmtliche Gastlokalitäten und daher auch Gastgärten zu verstehen seien. Gemeinderat Perz ist dafür, daß auch die Gastund Kaffeehausbesitzer ihre Hunde nicht in den Gastlokalitäten halten dürfen, und stellt einen darauf abziehenden Antrag, wonach Referent sich für Abänderung des Wortes mitgenommenen in „angetroffenen“ ausspricht. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit den Abänderungs Anträgen des Gemeinderates Anton von Jäger, Gschaider und Perz mit Majorität angenommen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2