Gemeinderat Gschaider erklärt mit Rücksicht darauf, daß die Verminderung der Hunde jedenfalls wün- schenswert erscheine, eine Erhöhung der Hundeta- xe für angezeigt zu halten. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag auf Er- höhung der Hundetaxe auf 3 fl und giebt hiebei dem Wunsche Ausdruck, daß in Hinkunft die Controlle über die Versteuerung der Hunde besser gehandhabt werden möge. Gemeinderat Gschaider stellt den Antrag auf Erhöhung der Hundetaxe auf 4 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Gschaider mit allen ge- gen 4 Stimmen abgelehnt und der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. Ad Punkt 3 stellt Referent den Antrag, es sei anzustreben, daß das Verbot der Verwen- dung der Hunde als Zugvieh im Stadtbezirke Steyr dermalen wieder aufgelassen werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Ad Punkt 2 beantragt Referent namens der Section, die Be- stimmung hinsichtlich des Mitnemens der Hun- de in Gast- und Kaffeehäuser sei rücksichts- los durchzuführen. Gemeinderat Anton von Jäger macht aufmerk- sam, daß der ungleiche Strafsatz für einen in ein Gotteshaus und einen in ein Gast- oder Kafe- haus mitgenommenen Hund nicht passend sei, und stellt den Antrag in beiden Fällen, die Strafe mit 2 fl festzusetzen.
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