Ratsprotokoll vom 6. Juli 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. Juli 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinde- rates der Stadt Steyr am 6. Juli 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Franz Hofman Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton von Waldau Franz Jäger von Waldau Anton Landsiedl Samuel Mauß Anton Mayr Matias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderatsmitgliedern u.

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 6. Juli 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Ferdinand Gründler Gustav Gschaider Franz Hofman Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton von Waldau Franz Jäger von Waldau Anton Landsiedl Samuel Mauß Anton Mayr Matias Perz Franz Ploberger Georg Pointner Josef Reder Johann Redl Franz Schachinger Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderatsmitgliedern u.

verliest hiernach eine Zuschrift des Präses des katholischen Gesellenvereines, mit welcher derselbe den Gemeinderat zu dem am 8. Juli 1877 stattfindenden 25 jährigen Jubelfeste und zur Fahnenweihe dieses Vereines einladet. — Wird zur Kenntnis genommen.— Z. 7159. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. Gesuch des Herrn Johann Wansner um Verleihung des Bürgerrechtes. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, mit welcher der städtische Polizei Kommißar Herr Johann Wansner um Verleihung des Bürgerrechtes mit ganzer oder theilweiser Nachsicht der Taxen ansucht und stellt namens der Section den Antrag auf Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr an den Gesuchsteller mit Nachsicht der Taxen. Gemeinderat Mayr erklärt sich mit dem Antrage auf Verleihung des Bürgerrechtes einverstanden, stellt aber den Abänderungs Antrag, es habe diese Verleihung gegen Erlag der Taxen statt zu finden. Es wir sohin der Antrag der Section hinsichtlich seiner beiden Theile getrennt zur Abstimmung gebracht und der Antrag auf Verleihung des Bürgerrechtes einstimmig angenommen und der Antrag des Gemeinderates Mayr mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt, wornach der SectionsAntrag vollinhaltlich genehmigt erscheint.

verliest hiernach eine Zuschrift des Präses des katho- lischen Gesellenvereines, mit welcher derselbe den Gemeinderat zu dem am 8. Juli 1877 statt- findenden 25 jährigen Jubelfeste und zur Fahnenweihe dieses Vereines einladet. — Wird zur Kenntnis genommen.— Z. 7159. Hierauf wird zur Tagesordnung überge- gangen. I. Section 1. Gesuch des Herrn Johann Wansner um Ver- leihung des Bürgerrechtes. Gemeinderat Pointner verliest diese Eingabe, mit welcher der städtische Polizei Kommißar Herr Johann Wansner um Verleihung des Bürger- rechtes mit ganzer oder theilweiser Nachsicht der Taxen ansucht und stellt namens der Sec- tion den Antrag auf Verleihung des Bür- gerrechtes der Stadt Steyr an den Gesuch- steller mit Nachsicht der Taxen. Gemeinderat Mayr erklärt sich mit dem Antra- ge auf Verleihung des Bürgerrechtes einver- standen, stellt aber den Abänderungs An- trag, es habe diese Verleihung gegen Er- lag der Taxen statt zu finden. Es wir sohin der Antrag der Section hinsichtlich seiner beiden Theile getrennt zur Abstimmung gebracht und der Antrag auf Verleihung des Bürgerrechtes einstimmig angenommen und der Antrag des Gemeinderates Mayr mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt, wornach der Sections- Antrag vollinhaltlich genehmigt erscheint.

Z. 6328 2. Amtsbericht wegen Erledigung der Stadtwund- arztenstelle. Gemeinderat Pointner verliest diesen Bericht welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. — Der mit Dekret der Gemeinde Vorstehung Steyr vom 4. April 1851 Z. 1546 als Stadtwundarzt mit einer jährlichen Renumeration von 50 fl angestellte Herr Franz Payrleitner ist am 13. Juni 1877 mit Tode abgegangen. Nach- dem hiedurch dessen Stelle in Erledigung ge- kommen ist, beehrt sich das Amt hievon dem löblichen Gemeinderate behufs weiterer Be- schlußfaßung die Anzeige zu machen. — Steyr am 15. Juni 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Er stellt namens der Section den Antrag, die durch den Tod des Stadtwundarztes Herrn Franz Payrleitner erledigte Stelle sei zur Wiederbesetzung auszuschreiben, und wolle bei diesem Anlasse auch auf die Regelung der vor Kurzem zur Sprache gelangten Übel- stände der Sanitätspolizeilichen Überwa- chung bedacht genommen werden. Referent bemerkt noch hiezu, daß der Stadtarzt eine Bestallung von 200 fl, der Stadtwundarzt Herr Payrleitner 50 fl bezogen habe und daß außerdem der Wundarzt Herr Zach für sei- ne aushilfsweise Dienstleistung seit mehreren Jahren eine Remuneration von 100 fl. vom Ge- meinderate alljährlich erhalten habe und hält dafür, daß gegenwärtig eine Vereinigung

Z. 6328 2. Amtsbericht wegen Erledigung der Stadtwundarztenstelle. Gemeinderat Pointner verliest diesen Bericht welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. — Der mit Dekret der Gemeinde Vorstehung Steyr vom 4. April 1851 Z. 1546 als Stadtwundarzt mit einer jährlichen Renumeration von 50 fl angestellte Herr Franz Payrleitner ist am 13. Juni 1877 mit Tode abgegangen. Nachdem hiedurch dessen Stelle in Erledigung gekommen ist, beehrt sich das Amt hievon dem löblichen Gemeinderate behufs weiterer Beschlußfaßung die Anzeige zu machen. — Steyr am 15. Juni 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Er stellt namens der Section den Antrag, die durch den Tod des Stadtwundarztes Herrn Franz Payrleitner erledigte Stelle sei zur Wiederbesetzung auszuschreiben, und wolle bei diesem Anlasse auch auf die Regelung der vor Kurzem zur Sprache gelangten Übelstände der Sanitätspolizeilichen Überwachung bedacht genommen werden. Referent bemerkt noch hiezu, daß der Stadtarzt eine Bestallung von 200 fl, der Stadtwundarzt Herr Payrleitner 50 fl bezogen habe und daß außerdem der Wundarzt Herr Zach für seine aushilfsweise Dienstleistung seit mehreren Jahren eine Remuneration von 100 fl. vom Gemeinderate alljährlich erhalten habe und hält dafür, daß gegenwärtig eine Vereinigung

dieser Stellen durchführbar sei. Gemeinderat Anton von Jäger polemisirt gegen die der Gemeinde von der Statthalterei zugewiesene Verpflichtung der halbmonatlichen Berichterstattung über die Epidemien, mit welcher auch die Ärzte nicht einverstanden seien, spricht sich für die Beibehaltung der Trennung der Stelle des Stadt und Stadtwundarztes aus, und stellt schließlich unter Hinweis darauf, daß Herr Zach bisher in der Besorgung der ihm zugewiesenen Agenden den nöthigen Eifer an den Tag gelegt habe, den Antrag, es sei die erledigte Stelle des Stadtwundarztes dem Herrn Ignaz Zach ohne weitere Ausschreibung mit den bisher für diesem Zweck bestimmten Bezuge per jährlich 150 fl zu verleihen. Gemeinderat Wenhart stellt den Zusatzantrag, es möge die Verleihung nur provisorisch unter Festsetzung einer vierteljährigen Kündigung erfolgen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Anton von Jäger mit dem Zusatzantrage des Gemeinderates Wenhart angenommen. — Z. 186 praes. 3. Amtsbericht wegen der Hundeversteuerung Gemeinderat Pointner verließ diesen Bericht, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Nachdem die laut der beiliegenden Kundmachung vom 26. Juni 1876 Z. 6130 bestehende Versteuerung der Hunde mit 31. Juli d.J.

dieser Stellen durchführbar sei. Gemeinderat Anton von Jäger polemisirt ge- gen die der Gemeinde von der Statthalterei zu- gewiesene Verpflichtung der halbmonatlichen Berichterstattung über die Epidemien, mit welc- her auch die Ärzte nicht einverstanden seien, spricht sich für die Beibehaltung der Trennung der Stelle des Stadt und Stadtwundarztes aus, und stellt schließlich unter Hinweis darauf, daß Herr Zach bisher in der Besorgung der ihm zu- gewiesenen Agenden den nöthigen Eifer an den Tag gelegt habe, den Antrag, es sei die erledigte Stelle des Stadtwundarztes dem Herrn Ignaz Zach ohne weitere Ausschrei- bung mit den bisher für diesem Zweck be- stimmten Bezuge per jährlich 150 fl zu ver- leihen. Gemeinderat Wenhart stellt den Zusatzantrag, es möge die Verleihung nur provisorisch unter Festsetzung einer vierteljährigen Kündigung erfolgen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Anton von Jäger mit dem Zusatzantrage des Gemeinderates Wen- hart angenommen. — Z. 186 praes. 3. Amtsbericht wegen der Hundeversteuerung Gemeinderat Pointner verließ diesen Be- richt, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Nachdem die laut der beiliegenden Kundma- chung vom 26. Juni 1876 Z. 6130 bestehende Versteuerung der Hunde mit 31. Juli d.J.

zu Ende geht, so wäre seitens des löblichen Ge- meinderates wegen Wiederversteuerung der Hunde der nöthige Beschluß zu faßen, da- her sich das Amt erlaubt, diesen Gegenstand zur weiteren Verfügung hiemit in Anre- gung zu bringen. Hiebei glaubt das Amt nachstehende Punkte der geneigten Er- wägung des löblichen Gemeinderates em- pfehlen zu sollen. — I. Nach Punkt 4 dieser Verordnung ist jeder unversteuerte Hund dem Eigenthümer abzunehmen und zu vertilgen und hat letzterer überdies eine Geldstrafe von 3 fl zu bezahlen. Diese Bestimmung ist seit Jahren nicht in diesem Sinne gehandhabt worden, sondern hat sich der Usus geltend gemacht, daß von der Vertilgung dann, wenn sofort nach der Bean- ständigung eine Marke für den Hand gegen Erlag der Steuer gelöst und der Strafbetrag per 3 fl erlegt wurde Umgang genommen wurde. Es wäre daher, wenn diesem Usus gesetzliche Geltung eingeräumt werden soll, der Punkt 4 dem entsprechend zu modifizi- ren; im entgegengesetzten Falle jedoch in Hinkunft unnachsichtlich mit der Vertil- gung des betreffenden Hundes vorzugehen. II. Auch die im Punkte 7 Absatz 5 enthalten Anordnung, daß für jeden in ein Gasthaus oder Caféhaus mitgenommenen Hund der Eigenthümer in einen Strafbetrag von 2 fl bei sonstiger Vertilgung des Hundes

zu Ende geht, so wäre seitens des löblichen Gemeinderates wegen Wiederversteuerung der Hunde der nöthige Beschluß zu faßen, daher sich das Amt erlaubt, diesen Gegenstand zur weiteren Verfügung hiemit in Anregung zu bringen. Hiebei glaubt das Amt nachstehende Punkte der geneigten Erwägung des löblichen Gemeinderates empfehlen zu sollen. — I. Nach Punkt 4 dieser Verordnung ist jeder unversteuerte Hund dem Eigenthümer abzunehmen und zu vertilgen und hat letzterer überdies eine Geldstrafe von 3 fl zu bezahlen. Diese Bestimmung ist seit Jahren nicht in diesem Sinne gehandhabt worden, sondern hat sich der Usus geltend gemacht, daß von der Vertilgung dann, wenn sofort nach der Beanständigung eine Marke für den Hand gegen Erlag der Steuer gelöst und der Strafbetrag per 3 fl erlegt wurde Umgang genommen wurde. Es wäre daher, wenn diesem Usus gesetzliche Geltung eingeräumt werden soll, der Punkt 4 dem entsprechend zu modifiziren; im entgegengesetzten Falle jedoch in Hinkunft unnachsichtlich mit der Vertilgung des betreffenden Hundes vorzugehen. II. Auch die im Punkte 7 Absatz 5 enthalten Anordnung, daß für jeden in ein Gasthaus oder Caféhaus mitgenommenen Hund der Eigenthümer in einen Strafbetrag von 2 fl bei sonstiger Vertilgung des Hundes

und der betreffende Geschäfts-Besitzer, welcher das Mitnehmen eines Hundes in sein Lokal gestattet, in dieselbe Strafe zu verfällen sind, wurde bisher wegen der mancherlei sich hieraus ergebenden Unzukömmlichkeiten nie ernstlich gehandhabt. Es möge daher der Gemeinderat erklären, ob diese Bestimmung etwa gänzlich aufgelassen werden soll, oder ob selbe auch fernerhin in Gültigkeit zu belassen sei, in welch letzterem Falle selbe auch durchzuführen, wäre. III. Die mit hieramtlicher Kundmachung republizirte Statthalterei-Verordnung vom 17. Oktober 1851 Z. 17511, betreffend das Verbot der Verwendung der Hunde als Zugvieh, wäre als neuer Punkt in vorliegende Kundmachung einzureichen. IV. Nachdem die übergroße Anzal von Hunden in Steyr Gegenstand häufiger Klagen, und eine Verminderung derselben auch aus veterinäpolizeilichen Gründen wünschenswert ist, so dürfte die Frage einer eventuellen Erhöhung der in den Armenfond einfließenden Hundesteuer jedenfalls einer näheren Erörterung zu unterziehen sein. — Steyr am 21. Juni 877. Leopold Anton Iglseder. Referent nimmt sohin die beantragten 4 Punkte einzeln in Verhandlung und stellt ad Punkt 4 namens der Section den Antrag, es sei die in den Armenfond einfließende Hundsteuer in der bisherigen Höhe zu belassen.

und der betreffende Geschäfts-Besitzer, welcher das Mitneh- men eines Hundes in sein Lokal gestattet, in dieselbe Strafe zu verfällen sind, wurde bisher wegen der mancherlei sich hieraus ergeben- den Unzukömmlichkeiten nie ernstlich ge- handhabt. Es möge daher der Gemeinderat erklären, ob diese Bestimmung etwa gänz- lich aufgelassen werden soll, oder ob selbe auch fernerhin in Gültigkeit zu belassen sei, in welch letzterem Falle selbe auch durchzuführen, wä- re. III. Die mit hieramtlicher Kundmachung republizirte Statthalterei-Verordnung vom 17. Oktober 1851 Z. 17511, betreffend das Ver- bot der Verwendung der Hunde als Zugvieh, wäre als neuer Punkt in vorliegende Kundmachung einzureichen. IV. Nachdem die übergroße Anzal von Hunden in Steyr Gegenstand häufiger Klagen, und eine Verminderung derselben auch aus vete- rinäpolizeilichen Gründen wünschens- wert ist, so dürfte die Frage einer eventu- ellen Erhöhung der in den Armenfond einfließenden Hundesteuer jedenfalls ei- ner näheren Erörterung zu unterziehen sein. — Steyr am 21. Juni 877. Leopold Anton Iglseder. Referent nimmt sohin die beantragten 4 Punkte einzeln in Verhandlung und stellt ad Punkt 4 namens der Section den Antrag, es sei die in den Armen- fond einfließende Hundsteuer in der bisheri- gen Höhe zu belassen.

Gemeinderat Gschaider erklärt mit Rücksicht darauf, daß die Verminderung der Hunde jedenfalls wün- schenswert erscheine, eine Erhöhung der Hundeta- xe für angezeigt zu halten. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag auf Er- höhung der Hundetaxe auf 3 fl und giebt hiebei dem Wunsche Ausdruck, daß in Hinkunft die Controlle über die Versteuerung der Hunde besser gehandhabt werden möge. Gemeinderat Gschaider stellt den Antrag auf Erhöhung der Hundetaxe auf 4 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Gschaider mit allen ge- gen 4 Stimmen abgelehnt und der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. Ad Punkt 3 stellt Referent den Antrag, es sei anzustreben, daß das Verbot der Verwen- dung der Hunde als Zugvieh im Stadtbezirke Steyr dermalen wieder aufgelassen werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Ad Punkt 2 beantragt Referent namens der Section, die Be- stimmung hinsichtlich des Mitnemens der Hun- de in Gast- und Kaffeehäuser sei rücksichts- los durchzuführen. Gemeinderat Anton von Jäger macht aufmerk- sam, daß der ungleiche Strafsatz für einen in ein Gotteshaus und einen in ein Gast- oder Kafe- haus mitgenommenen Hund nicht passend sei, und stellt den Antrag in beiden Fällen, die Strafe mit 2 fl festzusetzen.

Gemeinderat Gschaider erklärt mit Rücksicht darauf, daß die Verminderung der Hunde jedenfalls wünschenswert erscheine, eine Erhöhung der Hundetaxe für angezeigt zu halten. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag auf Erhöhung der Hundetaxe auf 3 fl und giebt hiebei dem Wunsche Ausdruck, daß in Hinkunft die Controlle über die Versteuerung der Hunde besser gehandhabt werden möge. Gemeinderat Gschaider stellt den Antrag auf Erhöhung der Hundetaxe auf 4 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Gschaider mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt und der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. Ad Punkt 3 stellt Referent den Antrag, es sei anzustreben, daß das Verbot der Verwendung der Hunde als Zugvieh im Stadtbezirke Steyr dermalen wieder aufgelassen werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Ad Punkt 2 beantragt Referent namens der Section, die Bestimmung hinsichtlich des Mitnemens der Hunde in Gast- und Kaffeehäuser sei rücksichtslos durchzuführen. Gemeinderat Anton von Jäger macht aufmerksam, daß der ungleiche Strafsatz für einen in ein Gotteshaus und einen in ein Gast- oder Kafehaus mitgenommenen Hund nicht passend sei, und stellt den Antrag in beiden Fällen, die Strafe mit 2 fl festzusetzen.

Gemeinderat Mayr spricht sich unter der Voraussetzung, daß die Handhabung dieses Verbotes allgemein durchgeführt werde, für einen Strafbetrag mit 1 fl aus. Gemeinderat Franz von Jäger weist darauf hin, daß der Wirth für einen, von einem Gaste in sein Lokal gebrachten Hund, auch gestraft werde, während für einen in die Kirche mit genommenen Hund nur die betreffende Partei im Strafe verfalle und hält dafür, daß behufs Gleichstellung auch der Kirchendiener für einen in der Kirche angetroffenen Hund abzustrafen sei; übrigens wäre nach seiner Ansicht der Wirth für das Mitnehmen der Hunde überhaupt nicht zu strafen und stelle er den Antrag, von der Bestrafung des Wirtes Umgang zu nehmen. Gemeinderat Gschaider wünscht das Wort „Lokal“ näher dahin präzissirt, daß darunter sämmtliche Gastlokalitäten und daher auch Gastgärten zu verstehen seien. Gemeinderat Perz ist dafür, daß auch die Gastund Kaffeehausbesitzer ihre Hunde nicht in den Gastlokalitäten halten dürfen, und stellt einen darauf abziehenden Antrag, wonach Referent sich für Abänderung des Wortes mitgenommenen in „angetroffenen“ ausspricht. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit den Abänderungs Anträgen des Gemeinderates Anton von Jäger, Gschaider und Perz mit Majorität angenommen.

Gemeinderat Mayr spricht sich unter der Vorausset- zung, daß die Handhabung dieses Verbotes allgemein durchgeführt werde, für einen Strafbetrag mit 1 fl aus. Gemeinderat Franz von Jäger weist darauf hin, daß der Wirth für einen, von einem Ga- ste in sein Lokal gebrachten Hund, auch gestraft werde, während für einen in die Kirche mit genommenen Hund nur die betreffende Par- tei im Strafe verfalle und hält dafür, daß behufs Gleichstellung auch der Kirchendiener für einen in der Kirche angetroffenen Hund abzustrafen sei; übrigens wäre nach seiner Ansicht der Wirth für das Mitnehmen der Hun- de überhaupt nicht zu strafen und stelle er den Antrag, von der Bestrafung des Wirtes Umgang zu nehmen. Gemeinderat Gschaider wünscht das Wort „Lo- kal“ näher dahin präzissirt, daß darunter sämmtliche Gastlokalitäten und daher auch Gastgärten zu verstehen seien. Gemeinderat Perz ist dafür, daß auch die Gast- und Kaffeehausbesitzer ihre Hunde nicht in den Gastlokalitäten halten dürfen, und stellt einen darauf abziehenden Antrag, wo- nach Referent sich für Abänderung des Wortes mitgenommenen in „angetroffenen“ ausspricht. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sec- tion mit den Abänderungs Anträgen des Ge- meinderates Anton von Jäger, Gschaider und Perz mit Majorität angenommen.

Zu Punkt I stellt Referent den Antrag, die bishe- rige Geldstrafe per 3 fl sei auf 5 fl zu erhöhen, bei Entrichtung derselben und Lösung einer Marke von der Vertilgung des Hundes bei dem ersten Einfangen jedoch abzusehen, und sei dieser Punkt hienach entsprechend zu stilisi- ren; auch solle es heißen statt „im Laufe des Jahres“ „nach diesem Termine bis zum näch- sten Versteuerungstermine“. Dieser Antrag der Section wird angenom- men. Referent verliest sohin noch die Verordnung ü- ber die Hundeversteuerung in ihrem Zusam- menhang mit den vorgenommenen Abände- rungen und wird selbe sodann vollinhalt- lich angenommen. Z. 6745. 4. Rekurs des Herrn Anton Plochberger wider eine Verfügung der Gemeinde Vorstehung wegen Trottoirherstellung bei seinem Hause 476 und 477 Vogelsang. Gemeinderat Pointner verliest das Dekret der Gemeinde Vorstehung vom 11. Mai 1877. Z. 5150, mit welchem Herr Anton Plochberger aufge- fordert wurde, die Herstellung des durch Ge- meinderatsbeschluß vom 3. Mai 1878 mit einer Breite von 9' (2.84 M) bestimmten Trottoirs, aus Trottoir-Würfelsteine längs seiner Häuser 476 und 477 Voglsang binnen 4 Wochen in Angriff zu nehmen; dann dessen hingegen eingebrach- ten Rekurs, mit welchem derselbe einerseits um eine Zufristung zu dieser Trottoirlegung

Zu Punkt I stellt Referent den Antrag, die bisherige Geldstrafe per 3 fl sei auf 5 fl zu erhöhen, bei Entrichtung derselben und Lösung einer Marke von der Vertilgung des Hundes bei dem ersten Einfangen jedoch abzusehen, und sei dieser Punkt hienach entsprechend zu stilisiren; auch solle es heißen statt „im Laufe des Jahres“ „nach diesem Termine bis zum nächsten Versteuerungstermine“. Dieser Antrag der Section wird angenommen. Referent verliest sohin noch die Verordnung über die Hundeversteuerung in ihrem Zusammenhang mit den vorgenommenen Abänderungen und wird selbe sodann vollinhaltlich angenommen. Z. 6745. 4. Rekurs des Herrn Anton Plochberger wider eine Verfügung der Gemeinde Vorstehung wegen Trottoirherstellung bei seinem Hause 476 und 477 Vogelsang. Gemeinderat Pointner verliest das Dekret der Gemeinde Vorstehung vom 11. Mai 1877. Z. 5150, mit welchem Herr Anton Plochberger aufgefordert wurde, die Herstellung des durch Gemeinderatsbeschluß vom 3. Mai 1878 mit einer Breite von 9' (2.84 M) bestimmten Trottoirs, aus Trottoir-Würfelsteine längs seiner Häuser 476 und 477 Voglsang binnen 4 Wochen in Angriff zu nehmen; dann dessen hingegen eingebrachten Rekurs, mit welchem derselbe einerseits um eine Zufristung zu dieser Trottoirlegung

bis zur Vollendung des daselbst im Bau begriffenen 3ten Hauses und dann um Abänderung der Bestimmung wegen der Breite dieses Trottoirs nach suche. Referent stellt namens der Section den Antrag, diesem Rekurse sei dahin stattzugeben, daß die in dem Erlasse vom 11. Mai 1877 Z. 5150 namhaft gemachte Frist bis zum Laufe des Sommer 1878 verlängert uns die Breite des Trottoirs auf höchsten 2. M. festgesetzt werde. Gemeinderat Gschaider macht aufmerksam, daß die Gemeinde hinsichtlich der Bestimmung der Trottoir-Breite nicht freie Verfügung habe, nachdem diesfalls eine bestimmte Abmachung bei dem Verkauft des betreffenden Grundes seinerzeit stattgefunden habe, daher sich in dieser Richtung vorerst mit den betreffenden Parthei ins Einvernehmen zu setzen wäre. Er glaube daher, daß für heute von den Bestimmung der Trottoir, Breite ganz Umgang zu nehmen sei, und selbe erst seinerzeit zu erfolgen habe, und beantragt die Abänderung des diesfälligen Passus des SectionsAntrages. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit der Modifikation des Gemeinderates Gschaides zum Beschluße erhoben. Z. 5150. 5. Rekurs des Fräuleins Franziska Kneseck wider eine Entscheidung der Gemeinde Vorstehung pct. Dienstbotenstreitigkeit.

bis zur Vollendung des daselbst im Bau begriffenen 3ten Hauses und dann um Abänderung der Be- stimmung wegen der Breite dieses Trottoirs nach suche. Referent stellt namens der Section den Antrag, diesem Rekurse sei dahin stattzugeben, daß die in dem Erlasse vom 11. Mai 1877 Z. 5150 namhaft gemachte Frist bis zum Laufe des Sommer 1878 verlängert uns die Breite des Trottoirs auf höchsten 2. M. festgesetzt werde. Gemeinderat Gschaider macht aufmerksam, daß die Gemeinde hinsichtlich der Bestimmung der Trot- toir-Breite nicht freie Verfügung habe, nach- dem diesfalls eine bestimmte Abmachung bei dem Verkauft des betreffenden Grundes seinerzeit stattgefunden habe, daher sich in dieser Richtung vorerst mit den betreffenden Parthei ins Einvernehmen zu setzen wä- re. Er glaube daher, daß für heute von den Bestimmung der Trottoir, Breite ganz Um- gang zu nehmen sei, und selbe erst seinerzeit zu erfolgen habe, und beantragt die Abän- derung des diesfälligen Passus des Sections- Antrages. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit der Modifikation des Gemeinde- rates Gschaides zum Beschluße erhoben. Z. 5150. 5. Rekurs des Fräuleins Franziska Kneseck wi- der eine Entscheidung der Gemeinde Vorstehung pct. Dienstbotenstreitigkeit.

Gemeinderat Pointer erörtert, die durch die Gemein- de Vorstehung geführte Verhandlung über die seitens der Dienstboten, Raimund und Rosina Burgholzer gegen ihre Dienstgeberin Franziska Kneseck erhobene Auslage auf Leistung eines Schadenersatzes von 10 fl wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, in deren Ergebnisse dem Klagebegehren stattgegeben worden sei, und stellt nach Verlesung des Rekurses, dessen ein- zelne Punkte Referent auf Grund der Akten widerlegt, namens der Section den Antrag, daß demselben nicht stattgegeben werde, weil die getroffene Entscheidung mit Rücksicht auf das konstatirte Dienst- und Lohnverhältnis nach Verordnung des Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1852 (R.G.B. Seite 753) der politischen Behörde zustehe, und die gel- tend gemachte Inkompetenz nicht stichhaltig sei. Die von den Rekurrentin verlangte Vorlage des Rekurses an die hohe k.k. Statthalterei ver- stoße gegen § 64 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr. Beschluß nach Antrag. Z. 6941. 6. Eingabe des Herrn Vorstadtpfarrers wegen Über- lassung eines Lokales im Bürgerspitale. Referent verliest das in Ausführung des Gemein- derats Beschlußes vom 8. Mai d.J. an den Herrn Vorstadtpfarrer ergangene Schreiben der Gemeinde Vorstehung vom 11. Mai d.J. Z. 5694, mit welchem demselben eröffnet worden sei, daß über dieses Ansuchen erst nach Klarlegung

Gemeinderat Pointer erörtert, die durch die Gemeinde Vorstehung geführte Verhandlung über die seitens der Dienstboten, Raimund und Rosina Burgholzer gegen ihre Dienstgeberin Franziska Kneseck erhobene Auslage auf Leistung eines Schadenersatzes von 10 fl wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, in deren Ergebnisse dem Klagebegehren stattgegeben worden sei, und stellt nach Verlesung des Rekurses, dessen einzelne Punkte Referent auf Grund der Akten widerlegt, namens der Section den Antrag, daß demselben nicht stattgegeben werde, weil die getroffene Entscheidung mit Rücksicht auf das konstatirte Dienst- und Lohnverhältnis nach Verordnung des Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1852 (R.G.B. Seite 753) der politischen Behörde zustehe, und die geltend gemachte Inkompetenz nicht stichhaltig sei. Die von den Rekurrentin verlangte Vorlage des Rekurses an die hohe k.k. Statthalterei verstoße gegen § 64 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr. Beschluß nach Antrag. Z. 6941. 6. Eingabe des Herrn Vorstadtpfarrers wegen Überlassung eines Lokales im Bürgerspitale. Referent verliest das in Ausführung des Gemeinderats Beschlußes vom 8. Mai d.J. an den Herrn Vorstadtpfarrer ergangene Schreiben der Gemeinde Vorstehung vom 11. Mai d.J. Z. 5694, mit welchem demselben eröffnet worden sei, daß über dieses Ansuchen erst nach Klarlegung

des zwischen dem Pfarrhofe und dem Bürgerspital bestehenden Besitzstandes und Eigenthumrechtes entschieden werden könne. Hiegegen habe der Herr Vorstadtpfarrer eine neuerliche Eingabe an den Gemeinderat eingebracht, welche Referent verliest, wonach sich der Herr Vorstadt Pfarrer darauf beruft, daß diese Frage Rechtsfrage durch das Pfründen Inventar vom 24. April 1839 bereits vollkommen geordnet erscheine. — Referent bemerkt hiezu, daß aus dem eingesehenen Inventar über das der Pfarre St. Michael in Steyr eingeräumte Gebäude zu entnehmen sei, daß die ehemalige in den Pfarrhof umgestaltete Spitalskirche, als auch das vereinte Bürgerspitalsgebäude ein Eigenthum der Gemeinde sei, und daß im ersteren Gebäude dem jeweiligen Herrn Pfarrer und den unterstehenden Kaplanen bestimmte Lokalitäten zur Benutzung eingeräumt worden seien. Unter diesen Lokalitäten befinde sich auch die in den Bürgerspitalsräumen befindliche Küche und Küchenzimmer des Herrn Pfarrers, welch letzteres durch Verlegung der Kellerstiege und Verwendung des am Eingange des Pfarrhofkellers anstoßenden Lokales (sogenannte Einsatz im Bürgerspital) eine gefälligere Form erhalte, uns an Ausdehnung etwas gewinne der löbl. Gemeinderat werde sich daher nichts

des zwischen dem Pfarrhofe und dem Bürgerspital bestehenden Besitzstandes und Eigenthumrech- tes entschieden werden könne. Hiegegen habe der Herr Vorstadtpfarrer eine neuerli- che Eingabe an den Gemeinderat einge- bracht, welche Referent verliest, wonach sich der Herr Vorstadt Pfarrer darauf beruft, daß diese Frage Rechtsfrage durch das Pfründen Inventar vom 24. April 1839 bereits vollkommen geordnet erscheine. — Referent bemerkt hiezu, daß aus dem eingese- henen Inventar über das der Pfarre St. Michael in Steyr eingeräumte Gebäude zu entnehmen sei, daß die ehemalige in den Pfarrhof umgestaltete Spitalskirche, als auch das vereinte Bürgerspitalsgebäude ein Eigenthum der Gemeinde sei, und daß im ersteren Gebäude dem jeweiligen Herrn Pfarrer und den unterstehenden Kaplanen bestimmte Lokalitäten zur Benutzung eingeräumt worden seien. Unter diesen Lokalitäten befinde sich auch die in den Bürgerspitalsräumen befindli- che Küche und Küchenzimmer des Herrn Pfar- rers, welch letzteres durch Verlegung der Kellerstiege und Verwendung des am Ein- gange des Pfarrhofkellers anstoßenden Lokales (sogenannte Einsatz im Bürger- spital) eine gefälligere Form erhalte, uns an Ausdehnung etwas gewinne der löbl. Gemeinderat werde sich daher nichts

vergeben, wenn dem Gesuchsteller Herrn Pfarrer Dürnberger die auf seine Kosten vor- zunehmende Baulichkeit gegen dem gestattet werde, daß hieraus kein Eigenthumsrecht für den Pfarrhof erwachse, und bei einer et- waigen seinerzeitigen Theilung des Pfarr- und Bürgerspitalgebäudes der frühere Stand- punkt maßgebend bleibe. Schließlich wünscht Referent, daß behufs Bestätigung der im Refe- rate geltend gemachten Anschauung bei der Landtafel ein Extract über die Frage des Besitzstandes durch das Amt requirirt werde. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 6327. 7. Beschwerdeschrift des Herrn Franz Schreiner. In vertraulicher Sitzung: Referent verliest diese von Herrn Franz Schreiner wider den Herrn Gemeindesekretär eingebrachte Beschwerde, und stellt namens der Section den Antrag auf das Begehren des Herrn Franz Schreiner, Kürsch- nermeister hier, sei nicht einzugehen, nachdem hiezu in erster Linie dem Herrn Bürgermeister nach §. 78 des Gemeindestatutes das Verfügungs- recht zustehe. Wird angenommen. Z. 197 praes. II. Section 8. Bericht des städt. Kassaamtes über die Cassa- gebahrung im Monate Mai 1877. Gemeinderat Leopold Huber verliest denselben, wornach sich die Einnahmen im Monate Mai auf 5738 fl 1 xr, und die Ausgaben auf 5475 fl 37 xr

vergeben, wenn dem Gesuchsteller Herrn Pfarrer Dürnberger die auf seine Kosten vorzunehmende Baulichkeit gegen dem gestattet werde, daß hieraus kein Eigenthumsrecht für den Pfarrhof erwachse, und bei einer etwaigen seinerzeitigen Theilung des Pfarrund Bürgerspitalgebäudes der frühere Standpunkt maßgebend bleibe. Schließlich wünscht Referent, daß behufs Bestätigung der im Referate geltend gemachten Anschauung bei der Landtafel ein Extract über die Frage des Besitzstandes durch das Amt requirirt werde. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 6327. 7. Beschwerdeschrift des Herrn Franz Schreiner. In vertraulicher Sitzung: Referent verliest diese von Herrn Franz Schreiner wider den Herrn Gemeindesekretär eingebrachte Beschwerde, und stellt namens der Section den Antrag auf das Begehren des Herrn Franz Schreiner, Kürschnermeister hier, sei nicht einzugehen, nachdem hiezu in erster Linie dem Herrn Bürgermeister nach §. 78 des Gemeindestatutes das Verfügungsrecht zustehe. Wird angenommen. Z. 197 praes. II. Section 8. Bericht des städt. Kassaamtes über die Cassagebahrung im Monate Mai 1877. Gemeinderat Leopold Huber verliest denselben, wornach sich die Einnahmen im Monate Mai auf 5738 fl 1 xr, und die Ausgaben auf 5475 fl 37 xr

beliefen und bemerkt, daß das Cassa Journal durch den Gemeinderat Gründler und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z.6299. 9. Gesuch des Verschönerungsvereines um einem Kostenbeitrag für Strassenherstellung. Referent bemerkt, daß der Verschönerungs-Verein den Weg zum Friedhofe hergestellt habe, und mit dieser Eingabe um einen Beitrag von 100 fl für die hiedurch demselben zugegangene außerordentliche Auslage ersuchte; er stellt namens der Section den Antrag, diesem Ansuchen statt zu geben. Einhelliger Beschluß nach Antrag. — Z. 5974. 10. Comiteebericht pcto Ankauf des Grundes nächst dem Bürgerschulgebäude. Gemeinderat Leopold Huber verliest denselben welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. — Herr Anton Plochberger, Baumeister in Stadt Steyr, hat über die an ihn gestellte Anfrage unter welcher Bedingung der von ihm abgesperrte Grund längs des Peßl Häusels auf der Promenade, sowie früher dem öffentlichen Verkehre überlassen wird, nach angeführte Äußerung gemacht. Ich übergebe der Gemeinde Steyr die betreffende Grundfläche pr □ Mtr. zu drei Gulden. Steyr den 7. Juni 1877. Pointner.“ Hiezu bemerkt Referent, daß, nachdem aus dieser Relation nicht zu entnehmen sei, wie es mit der Frage des Eigenthums hinsichtlich dieses Grundes stehe, die Section um eine weitere Äußerung auch hinsichtlich des Eigenthums-

beliefen und bemerkt, daß das Cassa Journal durch den Gemeinderat Gründler und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z.6299. 9. Gesuch des Verschönerungsvereines um einem Kostenbeitrag für Strassenherstellung. Referent bemerkt, daß der Verschönerungs-Verein den Weg zum Friedhofe hergestellt habe, und mit dieser Eingabe um einen Beitrag von 100 fl für die hie- durch demselben zugegangene außerordentliche Auslage ersuchte; er stellt namens der Section den Antrag, diesem Ansuchen statt zu geben. Einhelliger Beschluß nach Antrag. — Z. 5974. 10. Comiteebericht pcto Ankauf des Grundes nächst dem Bürgerschulgebäude. Gemeinderat Leopold Huber verliest denselben welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. — Herr Anton Plochberger, Baumeister in Stadt Steyr, hat über die an ihn gestellte Anfrage unter welcher Bedingung der von ihm abgesperrte Grund längs des Peßl Häusels auf der Prome- nade, sowie früher dem öffentlichen Verkehre überlassen wird, nach angeführte Äuße- rung gemacht. Ich übergebe der Gemeinde Steyr die betreffende Grundfläche pr □ Mtr. zu drei Gulden. Steyr den 7. Juni 1877. Pointner.“ Hiezu bemerkt Referent, daß, nachdem aus dieser Relation nicht zu entnehmen sei, wie es mit der Frage des Eigenthums hinsichtlich dieses Grundes stehe, die Section um eine wei- tere Äußerung auch hinsichtlich des Eigenthums-

Rechtes ersuchen müße. Gemeinderat Pointner giebt die Aufklärung, daß nach den gepflogenen Erhebungen der frag- liche Grund der Gemeinde nicht gehöre und ausschließliches Eigenthum des Herrn Plochber- ger sei. Gemeinderat Gschaider weist auf die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges hinter dem Hause Nr. 345 Vogelsang namentlich mit Rücksicht auf die Schuljugend hin, weil der dortige Fahrweg für dieselbe, insbesonders wenn derselbe von Wagen schnell befahren werde, gefährlich sei; es erscheine daher sehr wünschenswert, wenn der früher bestandene und nunmehr durch die von Herrn Plochberger erfolgte Grundab- sperrung aufgelassene Fußweg in Hinkunft wieder bestünde, auch wurde in diesem Falle viel leichter eine etwaige Expropriation des Hauses No 345 Voglsang durchgeführt werden könne. Da aber dieser Gegenstand in un- mittelbaren Zusammenhange mit Punkt 11 der Tagesordnung, Comiteebericht pcto An- kauf des Hauses Nr. 345 Vogelsang, stehe, so er- suche er den Referenten, diesen Punkt unter einem zur Verhandlung zu bringen. Gemeinderat Leopold Huber verließ diesen wei- teren Komiteebericht (Punkt 11 der Tagesord- nung), welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Über Beschluß des Gemeinderates Steyr vom 18. Mai 1877 haben die gefertigten Obmänner der Rechts- Finanz- und Bau- Section bei Frau

Rechtes ersuchen müße. Gemeinderat Pointner giebt die Aufklärung, daß nach den gepflogenen Erhebungen der fragliche Grund der Gemeinde nicht gehöre und ausschließliches Eigenthum des Herrn Plochberger sei. Gemeinderat Gschaider weist auf die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges hinter dem Hause Nr. 345 Vogelsang namentlich mit Rücksicht auf die Schuljugend hin, weil der dortige Fahrweg für dieselbe, insbesonders wenn derselbe von Wagen schnell befahren werde, gefährlich sei; es erscheine daher sehr wünschenswert, wenn der früher bestandene und nunmehr durch die von Herrn Plochberger erfolgte Grundabsperrung aufgelassene Fußweg in Hinkunft wieder bestünde, auch wurde in diesem Falle viel leichter eine etwaige Expropriation des Hauses No 345 Voglsang durchgeführt werden könne. Da aber dieser Gegenstand in unmittelbaren Zusammenhange mit Punkt 11 der Tagesordnung, Comiteebericht pcto Ankauf des Hauses Nr. 345 Vogelsang, stehe, so ersuche er den Referenten, diesen Punkt unter einem zur Verhandlung zu bringen. Gemeinderat Leopold Huber verließ diesen weiteren Komiteebericht (Punkt 11 der Tagesordnung), welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Über Beschluß des Gemeinderates Steyr vom 18. Mai 1877 haben die gefertigten Obmänner der Rechts- Finanz- und Bau- Section bei Frau

Magdalena Peßl, Hausbesitzerin Nr. 345 an der Promenade, Vorstadt Vogelsang, wegen käuflicher Überlassung ihres Hauses und Bekanntgabe des Preises hiefür Anfrage gehalten, und von ihr die Antwort erhalten: Die Stadtgemeinde Steyr könne das von ihr bewohnte Haus zu dem Preise von 20,000 fl eigenthümlich erwerben, und müße ihr auch auf einige Zeit eine freie Wohnung beigestellt werden. Diese Relation wird dem löblichen Gemeinderate zur Kenntnis und Gebrauchtname ergebenst vorgelegt. Steyr am 30. Mai 1877. Georg Pointner, Leopold Huber.“ Gemeinderat Gschaider bemerkt, daß gegenwärtig die Gemeinde wohl nicht in der Lage sei, einen Ankauf dieses Hauses in Aussicht zu nehmen und selbst nicht eine eventuelle Expropriation einzuleiten, wenn gleich auch der Preis etwa mit 12,000 bestimmt würde, da die Gemeinde jetzt eine solche Summe hiefür nicht ausgeben könne; im Übrigen müße er nochmals die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges daselbst betonen, und frage es sich daher, ob wegen Erwirkung einer, wenn auch kleinen Paßage nicht mit Herrn Plochberger in Unterhandlung zu treten wäre. Gemeinderat Gründler behauptet, daß Herr Plochberger nach der Bauordnung verpflichtet sei, den fraglichen Grund unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten, wogegen

Magdalena Peßl, Hausbesitzerin Nr. 345 an der Promenade, Vorstadt Vogelsang, wegen käuf- licher Überlassung ihres Hauses und Bekannt- gabe des Preises hiefür Anfrage gehalten, und von ihr die Antwort erhalten: Die Stadt- gemeinde Steyr könne das von ihr bewohnte Haus zu dem Preise von 20,000 fl eigenthüm- lich erwerben, und müße ihr auch auf einige Zeit eine freie Wohnung beigestellt werden. Diese Relation wird dem löblichen Gemein- derate zur Kenntnis und Gebrauchtname ergebenst vorgelegt. Steyr am 30. Mai 1877. Georg Pointner, Leopold Huber.“ Gemeinderat Gschaider bemerkt, daß gegen- wärtig die Gemeinde wohl nicht in der Lage sei, einen Ankauf dieses Hauses in Aussicht zu nehmen und selbst nicht eine eventuelle Expropriation einzuleiten, wenn gleich auch der Preis etwa mit 12,000 bestimmt würde, da die Gemeinde jetzt eine solche Sum- me hiefür nicht ausgeben könne; im Übri- gen müße er nochmals die Wichtigkeit des Bestehens eines Fußweges daselbst betonen, und frage es sich daher, ob wegen Erwirkung einer, wenn auch kleinen Paßage nicht mit Herrn Plochberger in Unterhandlung zu tre- ten wäre. Gemeinderat Gründler behauptet, daß Herr Plochberger nach der Bauordnung verpflichtet sei, den fraglichen Grund unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten, wogegen

Gemeinderat Pointner auf die Bestimmung der Bauordnung hinweist, welche ausdrücklich festsetze, in welchem Falle ein Grund entgeld- lich und in welchem Falle derselbe unent- geldlich abgetreten werden müße; im vor- liegenden Falle könne von einer unentgeld- lichen Abtretung wohl nicht die Rede sein. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag, es sei über die vorliegenden 2 Projecte betref- fend den Ankauf des Grundes nächst dem Bürgerschulgebäude und den Ankauf des Hauses 345 Vogelsang, nachdem gegenwär- tig ein Bedürfnis hiezu nicht vorhanden sei, zur Tagesordnung überzugehen. Gemeinderat Gschaider erklärt sich mit Rück- sicht auf die bereits betonte Wichtigkeit des bestandenen Fußweges mit diesem Antra- ge nicht einverstanden, welcher Erklärung sich auch Gemeinderat Franz von Jäger an- schließt. Nach einer Bemerkung des Referen- ten, daß der dem Herrn Plochberger abzulö- sende Grund circa 148 □ Mtr. betrage, wird der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse er- hoben. Z. 6072 & 6073. 12. Gesuch der Frau Theresia Seifert um Löschung ei- ner Hypothek. Gemeinderat Leopold Huber erörtert, den Inhalt des Gesuches, mit welchem seitens der Frau The- resia Seifert um Auflassung einer auf dem Schacherlehner Gute Nr. 7 in Ramingsteg zu

Gemeinderat Pointner auf die Bestimmung der Bauordnung hinweist, welche ausdrücklich festsetze, in welchem Falle ein Grund entgeldlich und in welchem Falle derselbe unentgeldlich abgetreten werden müße; im vorliegenden Falle könne von einer unentgeldlichen Abtretung wohl nicht die Rede sein. Gemeinderat Ploberger stellt den Antrag, es sei über die vorliegenden 2 Projecte betreffend den Ankauf des Grundes nächst dem Bürgerschulgebäude und den Ankauf des Hauses 345 Vogelsang, nachdem gegenwärtig ein Bedürfnis hiezu nicht vorhanden sei, zur Tagesordnung überzugehen. Gemeinderat Gschaider erklärt sich mit Rücksicht auf die bereits betonte Wichtigkeit des bestandenen Fußweges mit diesem Antrage nicht einverstanden, welcher Erklärung sich auch Gemeinderat Franz von Jäger anschließt. Nach einer Bemerkung des Referenten, daß der dem Herrn Plochberger abzulösende Grund circa 148 □ Mtr. betrage, wird der Antrag des Gemeinderates Ploberger mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben. Z. 6072 & 6073. 12. Gesuch der Frau Theresia Seifert um Löschung einer Hypothek. Gemeinderat Leopold Huber erörtert, den Inhalt des Gesuches, mit welchem seitens der Frau Theresia Seifert um Auflassung einer auf dem Schacherlehner Gute Nr. 7 in Ramingsteg zu

Gunsten des Leopold Pacher'schen PfründenstiftungsKapitales einverleibten Simultan Hipothek gebeten werde, und erklärt, daß die Section wohl geneigt wäre, diesem Ansuchen stattzugeben, weil für dieses auch auf dem Hause Nr. 267 Ennsdorf als erste Satzpost einverleibte Kapital um so mehr Sicherheit vorhanden sei, als hiefür auch ein Theil des Schlüßelhofes haften gemacht werden könne; nur zweifle die Section ob die k.k. Statthalterei zur Löschung dieser Hipothek die Zustimmung ertheilen werde. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß dann eine vollständige Sicherheit vorhanden sei, wenn durch eine gerichtliche Schätzung nachgewiesen werde, daß das Haus Nr. 267 Ennsdorf mindestens 22,000 fl werth sei, wenn daher dem jetzigen Besitzer des Schacherlehner Gutes daran liege, die Löschung der erwähnten Simultan Hipothek zu erwirken, so möge er vorerst dem Gemeinderate, das gerichtliche Schätzungsprotokoll über das erwähnte Haus sammt Zugehör vorlegen, wonach dann der Gemeinderat über die Auflassung dieser Hypothek weiters entscheiden werde. Dieser Antrag des Gemeinderates Pointner wird zum Beschluße erhoben. — Z.6169. Hiernach bringt Gemeinderat Leopold Huber noch einen als dringlich vorgelegten Gegenstand zur Verhandlung. Es habe nemlich bei

Gunsten des Leopold Pacher'schen Pfründenstiftungs- Kapitales einverleibten Simultan Hipothek gebe- ten werde, und erklärt, daß die Section wohl ge- neigt wäre, diesem Ansuchen stattzugeben, weil für dieses auch auf dem Hause Nr. 267 Enns- dorf als erste Satzpost einverleibte Kapital um so mehr Sicherheit vorhanden sei, als hiefür auch ein Theil des Schlüßel- hofes haften gemacht werden könne; nur zweifle die Section ob die k.k. Statthalte- rei zur Löschung dieser Hipothek die Zustim- mung ertheilen werde. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß dann ei- ne vollständige Sicherheit vorhanden sei, wenn durch eine gerichtliche Schätzung nach- gewiesen werde, daß das Haus Nr. 267 Enns- dorf mindestens 22,000 fl werth sei, wenn daher dem jetzigen Besitzer des Schacherleh- ner Gutes daran liege, die Löschung der er- wähnten Simultan Hipothek zu erwirken, so möge er vorerst dem Gemeinderate, das gerichtliche Schätzungsprotokoll über das erwähnte Haus sammt Zugehör vorlegen, wonach dann der Gemeinderat über die Auflassung dieser Hypothek weiters entschei- den werde. Dieser Antrag des Gemeinderates Pointner wird zum Beschluße erhoben. — Z.6169. Hiernach bringt Gemeinderat Leopold Huber noch einen als dringlich vorgelegten Gegen- stand zur Verhandlung. Es habe nemlich bei

der Lizitation des Verschleißgewölbes II im Bür- gerspital dasselbe Herr Eidenböck erstan- den, dessen daselbst befindliches Verschleißge- wölbe III. hiedurch verfügbar geworden sei, daher er dasselbe gekündet und hiebei die Bitte gestellt habe, es ehestens weiter zu begeben. Der Uhrmacher Herr August Scopa habe nun ein Anbot gemacht, dieses Gewöl- be vom Tage seiner Verfügbarkeit um den bisherigen Pachtschilling von jährlich 125 fl übernehmen zu wollen, und stellt die Section den Antrag auf Annahme dieses An- botes. Der Sectionsantrag wird zum Beschluße er- hoben. Z. 6901. III. Section 13. Amtsbericht wegen Anschaffung einer Feld- schmiede. Gemeinderat Redl verließ denselben, welcher lautet: „Löbliche Gemeindevorstehung. Bei der grossen Anzal der städt. Gebäude kommen sehr häufig kleine Reparaturen an Schlosser- arbeiten vor, welche bisher wegen größer Zeitverschwendung von den betreffenden Meistern sehr hoch berechnet wurden. Nach- dem der jetzige Maschinenwärter derarti- ge Reparaturen sehr leicht besorgen könnte uns bis jetzt nur aus Mangel einer Feld- schmiede zu solchen Arbeiten nicht verwen- det werden konnte, so erlaube ich mir der löbl. Gemeinde Vorstehung den Antrag auf

der Lizitation des Verschleißgewölbes II im Bürgerspital dasselbe Herr Eidenböck erstanden, dessen daselbst befindliches Verschleißgewölbe III. hiedurch verfügbar geworden sei, daher er dasselbe gekündet und hiebei die Bitte gestellt habe, es ehestens weiter zu begeben. Der Uhrmacher Herr August Scopa habe nun ein Anbot gemacht, dieses Gewölbe vom Tage seiner Verfügbarkeit um den bisherigen Pachtschilling von jährlich 125 fl übernehmen zu wollen, und stellt die Section den Antrag auf Annahme dieses Anbotes. Der Sectionsantrag wird zum Beschluße erhoben. Z. 6901. III. Section 13. Amtsbericht wegen Anschaffung einer Feldschmiede. Gemeinderat Redl verließ denselben, welcher lautet: „Löbliche Gemeindevorstehung. Bei der grossen Anzal der städt. Gebäude kommen sehr häufig kleine Reparaturen an Schlosserarbeiten vor, welche bisher wegen größer Zeitverschwendung von den betreffenden Meistern sehr hoch berechnet wurden. Nachdem der jetzige Maschinenwärter derartige Reparaturen sehr leicht besorgen könnte uns bis jetzt nur aus Mangel einer Feldschmiede zu solchen Arbeiten nicht verwendet werden konnte, so erlaube ich mir der löbl. Gemeinde Vorstehung den Antrag auf

Ankauf einer Feldschmiede zu stellen. Eine dem Zwecke entsprechende Feldschmiede ist bei der Direktion der Gasfabrik, um den Preis von 40 fl zu bekommen. Städt. Bauamt, Steyr am 4. Juni 1877. Bogacky.“ Hiezu bemerkt Referent, die Bausection glaube diesem Antrag des städt. Bauamtes dem löbl. Gemeinderate vorläufig noch nicht zur Annahme empfehlen zu sollen, sondern erachte die Einleitung weiterer Erhebungen für angezeigt, und zwar in der Richtung, I. welche Beschäftigungen dem Maschinisten gegenwärtig überhaupt zugewiesen seien; II. In welcher Weise eine wirksame Controlle hergestellt werden könnte, auf, daß derselbe nicht etwa durch eigene Privat Arbeiten zu seinem Vortheile seine Zeit verwende. III. Welche sonstige Requisiten und Werkzeuge nebst dieser Schmiede zur Anschaffung etwa noch notwendig wären. Beschluß nach Antrag. Z. 5911. 14. Amtsbericht wegen Anschaffung von Schutzblechen vor den Öfen im Gemeindeshause. Gemeinderat Redl stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Genehmigung dieser vom Bauamte im vorliegenden Berichte angeregten Herstellungen von Schutzblechen vor sämmtlichen Öfen und Sparherden in den beiden städt. Zinshäusern auf der Promenade zum Schutze des Fußbodens und bemerkt, daß die Kosten circa 40 fl betragen.

Ankauf einer Feldschmiede zu stellen. Eine dem Zwecke entsprechende Feldschmiede ist bei der Direktion der Gasfabrik, um den Preis von 40 fl zu bekommen. Städt. Bauamt, Steyr am 4. Juni 1877. Bogacky.“ Hiezu bemerkt Referent, die Bausection glau- be diesem Antrag des städt. Bauamtes dem löbl. Gemeinderate vorläufig noch nicht zur Annahme empfehlen zu sollen, sondern er- achte die Einleitung weiterer Erhebungen für angezeigt, und zwar in der Richtung, I. welche Beschäftigungen dem Maschinisten ge- genwärtig überhaupt zugewiesen seien; II. In welcher Weise eine wirksame Controlle her- gestellt werden könnte, auf, daß derselbe nicht etwa durch eigene Privat Arbeiten zu seinem Vortheile seine Zeit verwende. III. Welche son- stige Requisiten und Werkzeuge nebst dieser Schmiede zur Anschaffung etwa noch notwendig wären. Beschluß nach Antrag. Z. 5911. 14. Amtsbericht wegen Anschaffung von Schutz- blechen vor den Öfen im Gemeindeshause. Gemeinderat Redl stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag auf Genehmigung dieser vom Bauamte im vorliegenden Berichte angeregten Herstellungen von Schutzblechen vor sämmtlichen Öfen und Sparherden in den beiden städt. Zinshäusern auf der Promenade zum Schutze des Fußbodens und bemerkt, daß die Kosten circa 40 fl betragen.

Wird angenommen. — Z. 5910. 15. Amtsbericht pcto Bestimmung der Breite der Radfelgen bei Lastwägen. Gemeinderat Redl verliest einen Erlaß des Landesausschußes, welcher Lautet: „Z. 6180. An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. — Über die von dem Herrn Vize Bürgermeister der Stadt Steyr unterm 11. d.M. anher gestellte Anfrage in Betreff der Ausdehnung des Landesgesetzes vom 5. Dezember 1874 über die Breite der Radfelgen auf Landes und Bezirkstrassen auch auf die sämmt- lichen im Stadtgebiete von Steyr befindlichen Strassen und Fahrwege wir bemerkt, daß eine solche Ausdehnung des erwähnten, nur für die Landes- und Bezirkstrassen erfloßenen Landesgesetzes nach § 18 & 19 der Landesordnung für Oberösterreich vom Jahre 1861, nur im Wege der Landesgesetzgebung erfolgen kann. Vom oö. Landes Ausschuße Linz am 24. Mai 1877. Der Landeshauptmann: Dr. Moriz Eigner.“ Referent bemerkt, die Section halte gegenwärtig die Erlassung einer ähnlichen Norm für die Gemein- dewege im Stadtgebiete für nicht erforderlich, über- laße es übrigens dem Ermessen des löbl. Gemeinde- rates, ob wegen Ausdehnung des Landesgesetzes über die Breite der Radfelgen bei Lastwägen auf Landes und Bezirkstrassen auch für Gemeinde- strassen eine Petition beim nächsttagenten hohen Landtage eingebracht werden solle. Gemeinderat Ploberger glaubt, daß am ehesten die Einführung breiterer Radfelgen erreicht

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