Ratsprotokoll vom 8. Juni 1877

gestellt wurde, es möge dem Vorkaufe Einhalt ge- than werden; auch hier sei der Wille der Mehr- zal der Bevölkerung dahin gerichtet, daß die des Verbot bestehen bleibe, und diesem Wollen müsse man gerecht werden. Allerdings sei es richtig, daß die Behörde gerade in dieser Rich- tung schon häufig hintergangen und daß im gros- sen und ganzen durch dieses Verboth nicht gar zu viel erreicht wurde, da eine genaue Überwachung einen weit größeren Aparat des Sicherheitsdienstes bedinge, immerhin aber würde die Aufhebung dieses Verbotes gegen den Wunsch der Bevölkerung sein, daher des- sen Belaßung das Natürlichere sei. Gemeinderat Dr. Hochhauser frägt, ob sich das Verbot bloß auf die hiesigen Fragner und Victualienhändler erstrecke und bemerkt über die Aufklärung des Vorsitzenden, daß es auch für die Auswärtigen gelte, daß nach sei- ner Ansicht allerdings der Freihandel immer das Beste sei, und daß je mehr auf dem Wochen- markte umgesetzt wurde ein um so grös- serer Vortheil hiedurch für die Stadt erwachse auch sei die Behauptung der Eingabe, daß durch dieses Ver- bot die hiesigen Fragner und Viktualienhänd- ler geschädigt wurden, richtig; übrigens habe die Frage jedenfalls 2 Seiten und müß- ten auch die bestehenden Verhältniße be- rücksichtigt werden. Er erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Gemeinderat Redl frägt, ob es nicht em-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2