Ratsprotokoll vom 8. Juni 1877

gestellt wurde, es möge dem Vorkaufe Einhalt gethan werden; auch hier sei der Wille der Mehrzal der Bevölkerung dahin gerichtet, daß die des Verbot bestehen bleibe, und diesem Wollen müsse man gerecht werden. Allerdings sei es richtig, daß die Behörde gerade in dieser Richtung schon häufig hintergangen und daß im grossen und ganzen durch dieses Verboth nicht gar zu viel erreicht wurde, da eine genaue Überwachung einen weit größeren Aparat des Sicherheitsdienstes bedinge, immerhin aber würde die Aufhebung dieses Verbotes gegen den Wunsch der Bevölkerung sein, daher dessen Belaßung das Natürlichere sei. Gemeinderat Dr. Hochhauser frägt, ob sich das Verbot bloß auf die hiesigen Fragner und Victualienhändler erstrecke und bemerkt über die Aufklärung des Vorsitzenden, daß es auch für die Auswärtigen gelte, daß nach seiner Ansicht allerdings der Freihandel immer das Beste sei, und daß je mehr auf dem Wochenmarkte umgesetzt wurde ein um so grösserer Vortheil hiedurch für die Stadt erwachse auch sei die Behauptung der Eingabe, daß durch dieses Verbot die hiesigen Fragner und Viktualienhändler geschädigt wurden, richtig; übrigens habe die Frage jedenfalls 2 Seiten und müßten auch die bestehenden Verhältniße berücksichtigt werden. Er erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Gemeinderat Redl frägt, ob es nicht em-

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