ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 5754. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. Vorstellung mehrerer Fragner und Viktualien- händler wider die Kundmachung hinsichtlich des Verbotes des Vorkaufes. Gemeinderat Pointer verliest zuerst die hier- ämtliche Kundmachung vom 17. Oktober 1876. Z. 10207, mit welchem das bestehende Verbot des soge- nannten Vorkaufes, „daß nämlich den Fragern und Viktualienhändlern der Einkauf von Lebensmitteln auf den Wochenmärkten in Steyr erst nach 10 Uhr Vormittags gestattet sei“, republicirt wurde und bemerkt, daß seit dieser Republikation von der Gemeinde Vorstehung wegen Übertre- tung dieser Vorschrift 12 Partheien verwarnt und 23 Partheien theils mit Geld, theils mit Arrest bestraft wurden; gegenwärtig liege nun eine von circa 40 hiesigen Fragern u. Victualienhändlern unterfertigte Eingabe vor, welche er zur Verlesung bringt, wonach dieselben motivirt um Aufhebung dieser Ver- ordnung ersuchen. Referent bemerkt hiezu, es sei im März 1871 bei der Gemeinde Vorstehung Steyr ein Ge- such mit 363 Unterschriften hiesiger Insassen um Beschränkung des Einkaufes von Victuali- en durch fremde und sonstige Einkäufer am Wochenmarktstagen eingebracht worden, wo- über der Gemeinderath mit Beschluß vom 31. März 1871, dann die hohe k.k. Statthalterei in Linz mit
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