Holzlagerung eine seit langen Jahren bestehende gewesen und zwar habe er den dortigen Platz weil vor Erbauung der neuen Häuser an der Bahnhof-Strasse als Holzplatz benützt, im vorliegenden Falle handle es sich aber um ein neues Haus, und seien daher andere Verhältniße maßgebend, es müsse den Beschwerden Rechnung getragen werden und anderseits seien auch die feuerpolizeilichen und die Bestimmungen der Bauordnung hingegen. Gemeinderat Mauß betont, daß dem Rekurs des Herrn Plochberger schon aus prinzipiellen Rücksichten nicht folge gegeben werden könnte. Der Referent erklärt sich gegen den Antrag des Gemeinderates Ploberger insbesonders mit Rücksicht auf die vorliegenden Beschwerden in welcher die Gemeinde ausdrücklich für jede Feuersgefahr verantwortlich gemacht werde. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität angenommen und jener des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. — Z. 5290. 3. Bestimmung der Lokalitäten für die Versuchswerkstätte. Referent bemerkt, daß dieser Gegenstand heute noch nicht spruchreif sei, nachdem die Erhebungen hinsichtlich der Wal des Gebäudes und über das Maß der Adaptirungskosten trotz angestrengter Arbeit noch nicht zum Abschluß hätten gebracht werden können. Er ersuche daher, diesem Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, was geschieht.
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