Ratsprotokoll vom 8. Juni 1877

wenn daher gegen Herrn Plochberger mit solcher Strenge, welche im allgemeinen freilich wünschenswert sei, vorgegangen werde, so müßte dieselbe folgerichtig auch an andern Orten angewendet werden; es sei aber vor wenigen Jahren anläßlich ei- ner Eingabe des Herrn Karl von Jäger wegen Belassung von Holzvorraten nächst seinem Hause in einem andern Sinne entschieden worden, und habe man demselben, um ihn nicht in seiner Geschäfts-Ausübung zu sehr zu hindern, die Belassung eines Holz- quantums von 20 Klaftern gestattet; dies wolle er zur Berücksichtigung geben, obwohl er sich nicht veranlaßt sehe, einen bestimm- ten Antrag zu stellen. Gemeinderat Ploberger glaubt, daß dem Herrn Plochberger die Belassung des Holzes behufs des- sen Austrocknung noch einige Zeit gestattet werden könnte, und stellt den Abänderungs- Antrag, es werde dem Rekurrenten die Belas- sung des gegenwärtig im Hofraume sei- ner erwähnten Häuser liegenden Holzvor- rates noch bis 1. August bewilliget. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine solche Holz- lagerung, wie sie bei Herrn Plochberger gegenwärtig bestehe, nach dem Gesetze wohl nicht zulässig erscheine. Der vom Gemeinderat Wenhart zitierte Fall stehe mit dem vorlie- genden wohl in keinem Zusammenhange, denn bei Herrn Karl von Jäger sei die

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