Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 8. Juni 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 8. Juni 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Göppl Emil Mauß Samuel Gründler Ferdinand Ploberger Franz Gschaider Gustav Pointner Georg Redl Johann Hochhauser Johann Dr. Schachinger Franz Hofmann Franz Tomitz Franz Jäger Anton von Waldau Wenhart Wenzl Landsiedl Anton Schriftführer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinderats- Mitgliedern und bringt hierauf eine Zuschrift des Herrn Johann Gumpelmayer, k.k. Telegra- fen Amtsleiters zur Verlesung, mit welcher der- selbe für die Präsentation seines Sohnes Josef zum Wolfgang Pfefferl'schen Stipendium seinen Dank
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 8. Juni 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Göppl Emil Mauß Samuel Gründler Ferdinand Ploberger Franz Gschaider Gustav Pointner Georg Redl Johann Hochhauser Johann Dr. Schachinger Franz Hofmann Franz Tomitz Franz Jäger Anton von Waldau Wenhart Wenzl Landsiedl Anton Schriftführer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von GemeinderatsMitgliedern und bringt hierauf eine Zuschrift des Herrn Johann Gumpelmayer, k.k. Telegrafen Amtsleiters zur Verlesung, mit welcher derselbe für die Präsentation seines Sohnes Josef zum Wolfgang Pfefferl'schen Stipendium seinen Dank
ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 5754. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. Vorstellung mehrerer Fragner und Viktualienhändler wider die Kundmachung hinsichtlich des Verbotes des Vorkaufes. Gemeinderat Pointer verliest zuerst die hierämtliche Kundmachung vom 17. Oktober 1876. Z. 10207, mit welchem das bestehende Verbot des sogenannten Vorkaufes, „daß nämlich den Fragern und Viktualienhändlern der Einkauf von Lebensmitteln auf den Wochenmärkten in Steyr erst nach 10 Uhr Vormittags gestattet sei“, republicirt wurde und bemerkt, daß seit dieser Republikation von der Gemeinde Vorstehung wegen Übertretung dieser Vorschrift 12 Partheien verwarnt und 23 Partheien theils mit Geld, theils mit Arrest bestraft wurden; gegenwärtig liege nun eine von circa 40 hiesigen Fragern u. Victualienhändlern unterfertigte Eingabe vor, welche er zur Verlesung bringt, wonach dieselben motivirt um Aufhebung dieser Verordnung ersuchen. Referent bemerkt hiezu, es sei im März 1871 bei der Gemeinde Vorstehung Steyr ein Gesuch mit 363 Unterschriften hiesiger Insassen um Beschränkung des Einkaufes von Victualien durch fremde und sonstige Einkäufer am Wochenmarktstagen eingebracht worden, woüber der Gemeinderath mit Beschluß vom 31. März 1871, dann die hohe k.k. Statthalterei in Linz mit
ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 5754. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. Vorstellung mehrerer Fragner und Viktualien- händler wider die Kundmachung hinsichtlich des Verbotes des Vorkaufes. Gemeinderat Pointer verliest zuerst die hier- ämtliche Kundmachung vom 17. Oktober 1876. Z. 10207, mit welchem das bestehende Verbot des soge- nannten Vorkaufes, „daß nämlich den Fragern und Viktualienhändlern der Einkauf von Lebensmitteln auf den Wochenmärkten in Steyr erst nach 10 Uhr Vormittags gestattet sei“, republicirt wurde und bemerkt, daß seit dieser Republikation von der Gemeinde Vorstehung wegen Übertre- tung dieser Vorschrift 12 Partheien verwarnt und 23 Partheien theils mit Geld, theils mit Arrest bestraft wurden; gegenwärtig liege nun eine von circa 40 hiesigen Fragern u. Victualienhändlern unterfertigte Eingabe vor, welche er zur Verlesung bringt, wonach dieselben motivirt um Aufhebung dieser Ver- ordnung ersuchen. Referent bemerkt hiezu, es sei im März 1871 bei der Gemeinde Vorstehung Steyr ein Ge- such mit 363 Unterschriften hiesiger Insassen um Beschränkung des Einkaufes von Victuali- en durch fremde und sonstige Einkäufer am Wochenmarktstagen eingebracht worden, wo- über der Gemeinderath mit Beschluß vom 31. März 1871, dann die hohe k.k. Statthalterei in Linz mit
Erlaß vom 5. May 1871, Z. 4315 im Sinne des §. 68 der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859, dann der Marktordnung der Stadt Steyr das Verbot des Vorkaufes von Lebensmitteln an Wochen- märkten in Steyr bis 10 Uhr Vormittags ge- schlossen, rücksichtlich verordnet habe. Ein von den Greißlern und Viktualienhändlern in Steyr im Monat August 1871 eingebrachtes Gesuch um Aufhebung des Verbotes des Vorkaufes an Wochenmarkts Tagen sei über Gemeinde- rats-Beschluß vom 18. August 1871 abschlägig beschieden worden. Nachdem die örtlichen Ge- wohnheiten und Bedürfniße von jenen im Jahre 1871 in dieser Beziehung sich nicht geändert haben, so könne die Section die Berücksichti- gung der von den Fragern u. Viktualien- händlern in Steyr eingebrachten Vorstel- lung wegen Aufhebung des Verkaufes von Victualien an Wochenmarktstagen dem löblichen Gemeinderate nicht empfehlen. Gemeinderat Ploberger erklärt auf das Ver- both des Verkaufes nicht viel zu halten und glaubt daß dessen Aufhebung angezeigt erschei- ne, um so mehr, als dasselbe nur zu leicht um- gangen werden könne. Gemeinderat Schachinger unterstützt den Sec- tions-Antrag. Der Vorsitzende erwähnt, daß er aus der heutigen Linzer Tagespost entnommen habe, daß in Gmunden eine Petition an die Gemeinde ein- gebracht worden sei, mit welcher das Begehren
Erlaß vom 5. May 1871, Z. 4315 im Sinne des §. 68 der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859, dann der Marktordnung der Stadt Steyr das Verbot des Vorkaufes von Lebensmitteln an Wochenmärkten in Steyr bis 10 Uhr Vormittags geschlossen, rücksichtlich verordnet habe. Ein von den Greißlern und Viktualienhändlern in Steyr im Monat August 1871 eingebrachtes Gesuch um Aufhebung des Verbotes des Vorkaufes an Wochenmarkts Tagen sei über Gemeinderats-Beschluß vom 18. August 1871 abschlägig beschieden worden. Nachdem die örtlichen Gewohnheiten und Bedürfniße von jenen im Jahre 1871 in dieser Beziehung sich nicht geändert haben, so könne die Section die Berücksichtigung der von den Fragern u. Viktualienhändlern in Steyr eingebrachten Vorstellung wegen Aufhebung des Verkaufes von Victualien an Wochenmarktstagen dem löblichen Gemeinderate nicht empfehlen. Gemeinderat Ploberger erklärt auf das Verboth des Verkaufes nicht viel zu halten und glaubt daß dessen Aufhebung angezeigt erscheine, um so mehr, als dasselbe nur zu leicht umgangen werden könne. Gemeinderat Schachinger unterstützt den Sections-Antrag. Der Vorsitzende erwähnt, daß er aus der heutigen Linzer Tagespost entnommen habe, daß in Gmunden eine Petition an die Gemeinde eingebracht worden sei, mit welcher das Begehren
gestellt wurde, es möge dem Vorkaufe Einhalt gethan werden; auch hier sei der Wille der Mehrzal der Bevölkerung dahin gerichtet, daß die des Verbot bestehen bleibe, und diesem Wollen müsse man gerecht werden. Allerdings sei es richtig, daß die Behörde gerade in dieser Richtung schon häufig hintergangen und daß im grossen und ganzen durch dieses Verboth nicht gar zu viel erreicht wurde, da eine genaue Überwachung einen weit größeren Aparat des Sicherheitsdienstes bedinge, immerhin aber würde die Aufhebung dieses Verbotes gegen den Wunsch der Bevölkerung sein, daher dessen Belaßung das Natürlichere sei. Gemeinderat Dr. Hochhauser frägt, ob sich das Verbot bloß auf die hiesigen Fragner und Victualienhändler erstrecke und bemerkt über die Aufklärung des Vorsitzenden, daß es auch für die Auswärtigen gelte, daß nach seiner Ansicht allerdings der Freihandel immer das Beste sei, und daß je mehr auf dem Wochenmarkte umgesetzt wurde ein um so grösserer Vortheil hiedurch für die Stadt erwachse auch sei die Behauptung der Eingabe, daß durch dieses Verbot die hiesigen Fragner und Viktualienhändler geschädigt wurden, richtig; übrigens habe die Frage jedenfalls 2 Seiten und müßten auch die bestehenden Verhältniße berücksichtigt werden. Er erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Gemeinderat Redl frägt, ob es nicht em-
gestellt wurde, es möge dem Vorkaufe Einhalt ge- than werden; auch hier sei der Wille der Mehr- zal der Bevölkerung dahin gerichtet, daß die des Verbot bestehen bleibe, und diesem Wollen müsse man gerecht werden. Allerdings sei es richtig, daß die Behörde gerade in dieser Rich- tung schon häufig hintergangen und daß im gros- sen und ganzen durch dieses Verboth nicht gar zu viel erreicht wurde, da eine genaue Überwachung einen weit größeren Aparat des Sicherheitsdienstes bedinge, immerhin aber würde die Aufhebung dieses Verbotes gegen den Wunsch der Bevölkerung sein, daher des- sen Belaßung das Natürlichere sei. Gemeinderat Dr. Hochhauser frägt, ob sich das Verbot bloß auf die hiesigen Fragner und Victualienhändler erstrecke und bemerkt über die Aufklärung des Vorsitzenden, daß es auch für die Auswärtigen gelte, daß nach sei- ner Ansicht allerdings der Freihandel immer das Beste sei, und daß je mehr auf dem Wochen- markte umgesetzt wurde ein um so grös- serer Vortheil hiedurch für die Stadt erwachse auch sei die Behauptung der Eingabe, daß durch dieses Ver- bot die hiesigen Fragner und Viktualienhänd- ler geschädigt wurden, richtig; übrigens habe die Frage jedenfalls 2 Seiten und müß- ten auch die bestehenden Verhältniße be- rücksichtigt werden. Er erklärt keinen Gegenantrag zu stellen. Gemeinderat Redl frägt, ob es nicht em-
pfehlenswert wäre, die Stunde des Verbots von 10 auf 9 Uhr zu verlegen, wogegen sich von verschiedenen Seiten ausgesprochen wird und wird sohin der Antrag der Section nach einer Schlußbemerkung des Referenten, mit welcher er denselben vertheidigt, angenom- men. — Z. 5707. 2. Sectionsbericht über den Rekurs des Herrn Anton Plochberger pcto Beseitigung der Holz- vorräte im Hofraume seiner Häuser 476 und 477 Vogelsang. (Die Gemeinderat Gschaider und Dr. Hochhau- ser treten bei diesem Punkte ab) Gemeinderat Pointner verliest das Dekret der Gemeinde Vorstehung vom 11. May 1877 Z. 8307, mit welchem dieselbe den Baumei- ster Herrn Anton Plochberger aus feuer- polizeilichen Rücksichten beauftragt habe, das im Hofraume seiner Häuser 476 & 477 Vogelsang frei gelagerte Brennholz bin- nen 8 Tagen zu entfernen, wogegen der- selbe eine Vorstellung eventuell Rekurs an den Gemeinderat wegen Aufhebung dieser Weisung umgebracht habe, welchen Referent zur Vorlesung bringt. In Folge der über in der Gemeinderats Sitzung vom 18. May gefaßten Beschlüsse sei nun erhoben wor- den, daß das Holzquantum beiläufig 20 Klftr. be- trage und seien weiters von den Anrainern die Äußerungen, ob sie zur Belassung eines bestimmten Quantums Holz daselbst die Zustimmung
pfehlenswert wäre, die Stunde des Verbots von 10 auf 9 Uhr zu verlegen, wogegen sich von verschiedenen Seiten ausgesprochen wird und wird sohin der Antrag der Section nach einer Schlußbemerkung des Referenten, mit welcher er denselben vertheidigt, angenommen. — Z. 5707. 2. Sectionsbericht über den Rekurs des Herrn Anton Plochberger pcto Beseitigung der Holzvorräte im Hofraume seiner Häuser 476 und 477 Vogelsang. (Die Gemeinderat Gschaider und Dr. Hochhauser treten bei diesem Punkte ab) Gemeinderat Pointner verliest das Dekret der Gemeinde Vorstehung vom 11. May 1877 Z. 8307, mit welchem dieselbe den Baumeister Herrn Anton Plochberger aus feuerpolizeilichen Rücksichten beauftragt habe, das im Hofraume seiner Häuser 476 & 477 Vogelsang frei gelagerte Brennholz binnen 8 Tagen zu entfernen, wogegen derselbe eine Vorstellung eventuell Rekurs an den Gemeinderat wegen Aufhebung dieser Weisung umgebracht habe, welchen Referent zur Vorlesung bringt. In Folge der über in der Gemeinderats Sitzung vom 18. May gefaßten Beschlüsse sei nun erhoben worden, daß das Holzquantum beiläufig 20 Klftr. betrage und seien weiters von den Anrainern die Äußerungen, ob sie zur Belassung eines bestimmten Quantums Holz daselbst die Zustimmung
ertheilen, abverlangt worden. In dieser Richtung seine Äußerungen eingelaufen von Herrn Guido Schneider, welcher die Entscheidung über die angeregte Frage dem Bürgermeister überlasse, dann von den Besitzer der Consortium Häuser, den Herrn Dr. Hochhauser und Gustav Gschaider und von der Sparkassa, welche sämmtlich energisch sich gegen die Belassung eines Holzquantums aussprechen und die Gemeinde für den ihren Häusern etwa hiedurch zugehenden Schaden verantwortlich machen. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der Vorstellung eventuell dem Rekurse des Anton Plochberger, Baumeisters in Steyr, gegen das Dekret der Gemeindevorstehung vom 11/13 May 1877, Z. 3307 wegen Holzlagerung im Hofraume der Häuser No. 476 und 477 in Vogelsang sei keine Folge zu geben, nachdem die Einsprache der Besitzer der Nachbarhäuser eine begründete und die Freilagerung von Holzquantitäten auf diesem Platze als unstatthaft und feuergefährlich anzunehmen sei. Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß, wenn der Gemeinderat dem Antrage der Section seine Zustimmung ertheile und seinem bisherigen Grundsatze „gleiches Recht für Alle“ treu bleiben wolle, auch in vielen andern Fällen hinsichtlich der Lagerung von Holzvorräthen in gleicher Weise entscheiden müsse;
wenn daher gegen Herrn Plochberger mit solcher Strenge, welche im allgemeinen freilich wünschenswert sei, vorgegangen werde, so müßte dieselbe folgerichtig auch an andern Orten angewendet werden; es sei aber vor wenigen Jahren anläßlich ei- ner Eingabe des Herrn Karl von Jäger wegen Belassung von Holzvorraten nächst seinem Hause in einem andern Sinne entschieden worden, und habe man demselben, um ihn nicht in seiner Geschäfts-Ausübung zu sehr zu hindern, die Belassung eines Holz- quantums von 20 Klaftern gestattet; dies wolle er zur Berücksichtigung geben, obwohl er sich nicht veranlaßt sehe, einen bestimm- ten Antrag zu stellen. Gemeinderat Ploberger glaubt, daß dem Herrn Plochberger die Belassung des Holzes behufs des- sen Austrocknung noch einige Zeit gestattet werden könnte, und stellt den Abänderungs- Antrag, es werde dem Rekurrenten die Belas- sung des gegenwärtig im Hofraume sei- ner erwähnten Häuser liegenden Holzvor- rates noch bis 1. August bewilliget. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine solche Holz- lagerung, wie sie bei Herrn Plochberger gegenwärtig bestehe, nach dem Gesetze wohl nicht zulässig erscheine. Der vom Gemeinderat Wenhart zitierte Fall stehe mit dem vorlie- genden wohl in keinem Zusammenhange, denn bei Herrn Karl von Jäger sei die
Holzlagerung eine seit langen Jahren bestehende ge- wesen und zwar habe er den dortigen Platz weil vor Erbauung der neuen Häuser an der Bahnhof-Stras- se als Holzplatz benützt, im vorliegenden Falle handle es sich aber um ein neues Haus, und seien daher andere Verhältniße maßgebend, es müs- se den Beschwerden Rechnung getragen wer- den und anderseits seien auch die feuerpolizeilichen und die Bestimmungen der Bauordnung hingegen. Gemeinderat Mauß betont, daß dem Re- kurs des Herrn Plochberger schon aus prinzipiellen Rücksichten nicht folge gegeben werden könnte. Der Referent erklärt sich gegen den An- trag des Gemeinderates Ploberger insbesonders mit Rücksicht auf die vorliegenden Beschwerden in welcher die Gemeinde ausdrücklich für jede Feuersgefahr verantwortlich gemacht werde. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sec- tion mit Majorität angenommen und je- ner des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. — Z. 5290. 3. Bestimmung der Lokalitäten für die Versuchswerkstätte. Referent bemerkt, daß dieser Gegenstand heute noch nicht spruchreif sei, nachdem die Erhebungen hinsichtlich der Wal des Gebäudes und über das Maß der Adaptirungskosten trotz angestrengter Arbeit noch nicht zum Ab- schluß hätten gebracht werden können. Er ersuche daher, diesem Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, was geschieht.
wenn daher gegen Herrn Plochberger mit solcher Strenge, welche im allgemeinen freilich wünschenswert sei, vorgegangen werde, so müßte dieselbe folgerichtig auch an andern Orten angewendet werden; es sei aber vor wenigen Jahren anläßlich einer Eingabe des Herrn Karl von Jäger wegen Belassung von Holzvorraten nächst seinem Hause in einem andern Sinne entschieden worden, und habe man demselben, um ihn nicht in seiner Geschäfts-Ausübung zu sehr zu hindern, die Belassung eines Holzquantums von 20 Klaftern gestattet; dies wolle er zur Berücksichtigung geben, obwohl er sich nicht veranlaßt sehe, einen bestimmten Antrag zu stellen. Gemeinderat Ploberger glaubt, daß dem Herrn Plochberger die Belassung des Holzes behufs dessen Austrocknung noch einige Zeit gestattet werden könnte, und stellt den AbänderungsAntrag, es werde dem Rekurrenten die Belassung des gegenwärtig im Hofraume seiner erwähnten Häuser liegenden Holzvorrates noch bis 1. August bewilliget. Der Vorsitzende bemerkt, daß eine solche Holzlagerung, wie sie bei Herrn Plochberger gegenwärtig bestehe, nach dem Gesetze wohl nicht zulässig erscheine. Der vom Gemeinderat Wenhart zitierte Fall stehe mit dem vorliegenden wohl in keinem Zusammenhange, denn bei Herrn Karl von Jäger sei die
Holzlagerung eine seit langen Jahren bestehende gewesen und zwar habe er den dortigen Platz weil vor Erbauung der neuen Häuser an der Bahnhof-Strasse als Holzplatz benützt, im vorliegenden Falle handle es sich aber um ein neues Haus, und seien daher andere Verhältniße maßgebend, es müsse den Beschwerden Rechnung getragen werden und anderseits seien auch die feuerpolizeilichen und die Bestimmungen der Bauordnung hingegen. Gemeinderat Mauß betont, daß dem Rekurs des Herrn Plochberger schon aus prinzipiellen Rücksichten nicht folge gegeben werden könnte. Der Referent erklärt sich gegen den Antrag des Gemeinderates Ploberger insbesonders mit Rücksicht auf die vorliegenden Beschwerden in welcher die Gemeinde ausdrücklich für jede Feuersgefahr verantwortlich gemacht werde. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität angenommen und jener des Gemeinderates Ploberger mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. — Z. 5290. 3. Bestimmung der Lokalitäten für die Versuchswerkstätte. Referent bemerkt, daß dieser Gegenstand heute noch nicht spruchreif sei, nachdem die Erhebungen hinsichtlich der Wal des Gebäudes und über das Maß der Adaptirungskosten trotz angestrengter Arbeit noch nicht zum Abschluß hätten gebracht werden können. Er ersuche daher, diesem Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, was geschieht.
ertheilen, abverlangt worden. In dieser Rich- tung seine Äußerungen eingelaufen von Herrn Guido Schneider, welcher die Entschei- dung über die angeregte Frage dem Bür- germeister überlasse, dann von den Besit- zer der Consortium Häuser, den Herrn Dr. Hochhauser und Gustav Gschaider und von der Sparkassa, welche sämmtlich energisch sich gegen die Belassung eines Holzquan- tums aussprechen und die Gemeinde für den ihren Häusern etwa hiedurch zugehen- den Schaden verantwortlich machen. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der Vorstellung eventuell dem Re- kurse des Anton Plochberger, Baumeisters in Steyr, gegen das Dekret der Gemeindevor- stehung vom 11/13 May 1877, Z. 3307 wegen Holzlagerung im Hofraume der Häuser No. 476 und 477 in Vogelsang sei keine Folge zu ge- ben, nachdem die Einsprache der Besitzer der Nachbarhäuser eine begründete und die Freilagerung von Holzquantitäten auf die- sem Platze als unstatthaft und feuerge- fährlich anzunehmen sei. Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß, wenn der Gemeinderat dem Antrage der Section seine Zustimmung ertheile und seinem bisherigen Grundsatze „gleiches Recht für Alle“ treu bleiben wolle, auch in vielen an- dern Fällen hinsichtlich der Lagerung von Holz- vorräthen in gleicher Weise entscheiden müsse;
II. Section. 4. Offerte für die Lieferungen von Montursor- ten für die Gewölb und Feuerwächter. Vice-Bürgermeister Edelbauer verliest zuerst die Offertausschreibung und bemerkt sodann, daß 3 Offerte eingelaufen seien und zwar von Herrn Jakob Kohn für Mäntel und Blousen von Herren Heindl & Wisniewsky gleichfalls für Mäntel und Blousen, und von Herrn Franz Schreiner für sämmtliche ausgeschriebenen Gegenstände. Er stellt sohin nach Bekanntgabe der offerirten Preise den Antrag, es sei vorerst von den Herrn Jakob Kohn und Franz Schreiner fer- tige Blousen nach dem näher bezeichneten Mu- ster behufs näherer Beurtheilung abzuverlan- gen und letzterer weiters einzuladen, den Mantelstoff im Ganzen, und ein Muster der Kappen, Stock, Blendlaterne und Signalpfeifchen vor- zulegen. Nach Unterbrechung der Sitzung auf eine Pause, in welcher die eingelangten Offer- te näher geprüft wurden, stellt Gemeinderat Gschaider den Zusatzantrag, es seien aus dem Gemeinderat einige Mitglieder zu bestimmen welche zum definitiven Abschluße der Lieferung ermächtigt werden Der Antrag der Section mit dem Zusatz Antrage des Gemeinderates Gschaider wird angenom- men und worüber den Antrag des Gemein- derates Hochhauser in das betreffende Comité Vice-Bürgermeister Edelbauer und die Ge- meinderat Gschaider & Tomitz entsendet. — Z. 4572.
II. Section. 4. Offerte für die Lieferungen von Montursorten für die Gewölb und Feuerwächter. Vice-Bürgermeister Edelbauer verliest zuerst die Offertausschreibung und bemerkt sodann, daß 3 Offerte eingelaufen seien und zwar von Herrn Jakob Kohn für Mäntel und Blousen von Herren Heindl & Wisniewsky gleichfalls für Mäntel und Blousen, und von Herrn Franz Schreiner für sämmtliche ausgeschriebenen Gegenstände. Er stellt sohin nach Bekanntgabe der offerirten Preise den Antrag, es sei vorerst von den Herrn Jakob Kohn und Franz Schreiner fertige Blousen nach dem näher bezeichneten Muster behufs näherer Beurtheilung abzuverlangen und letzterer weiters einzuladen, den Mantelstoff im Ganzen, und ein Muster der Kappen, Stock, Blendlaterne und Signalpfeifchen vorzulegen. Nach Unterbrechung der Sitzung auf eine Pause, in welcher die eingelangten Offerte näher geprüft wurden, stellt Gemeinderat Gschaider den Zusatzantrag, es seien aus dem Gemeinderat einige Mitglieder zu bestimmen welche zum definitiven Abschluße der Lieferung ermächtigt werden Der Antrag der Section mit dem Zusatz Antrage des Gemeinderates Gschaider wird angenommen und worüber den Antrag des Gemeinderates Hochhauser in das betreffende Comité Vice-Bürgermeister Edelbauer und die Gemeinderat Gschaider & Tomitz entsendet. — Z. 4572.
5. Gesuch des Herrn Leopold Fürst um Erhöhung seines Pauschales. Vizebürgermeister Edelbauer verliest dieses Gesuch nebst einer angefügten Bemerkung der Direktion, in welcher dieselbe die Hoffnung ausspricht, daß der betreffende Referent mit ihm entweder ein mündliche Rücksprache pflegen oder ein schriftliches Gutachten einholen dürfte; Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, es möge das Pauschale des Gesuchstellers um jährlich 50 bis 60 Gulden erhöht werden. Gemeinderat Gschaider frägt, ob die Direktion über das Gesuch einvernommen worden sei und erwähnt nach der Bemerkung des Vorsitzenden, daß der Obmann der Section seines Wissens wohl bei dem Direktor gewesen sei, denselben aber nicht getroffen habe, er habe selbst vor kurzen Gelegenheit gehabt sich zu überzeugen, daß das Pauschale des Schuldieners per 200 fl jährlich zu gering sei. Er verweist diesfalls insbesonders auf die große Anzal der Fenster, welche allein schon eine umfassende Mühewaltung bedürfen, außerdem sei aber auch nach der Reinigung und Beheitzung der Schullokalitäten und sofort, er spricht sich daher für eine Erhöhung des Pauschales auf wenigstens 100 fl aus. Gemeinderat Dr. Hochhauser unterstützt den Antrag des Vorredners, er kenne die Thätigkeit des Schuldieners und habe sich überzeugt,
5. Gesuch des Herrn Leopold Fürst um Erhöhung seines Pauschales. Vizebürgermeister Edelbauer verliest dieses Gesuch nebst einer angefügten Bemerkung der Direktion, in welcher dieselbe die Hoff- nung ausspricht, daß der betreffende Re- ferent mit ihm entweder ein mündliche Rückspra- che pflegen oder ein schriftliches Gutachten einholen dürfte; Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, es mö- ge das Pauschale des Gesuchstellers um jährlich 50 bis 60 Gulden erhöht werden. Gemeinderat Gschaider frägt, ob die Direk- tion über das Gesuch einvernommen worden sei und erwähnt nach der Bemerkung des Vorsitzenden, daß der Obmann der Section seines Wissens wohl bei dem Direktor gewesen sei, densel- ben aber nicht getroffen habe, er habe selbst vor kurzen Gelegenheit gehabt sich zu über- zeugen, daß das Pauschale des Schuldieners per 200 fl jährlich zu gering sei. Er verweist diesfalls insbesonders auf die große Anzal der Fenster, welche allein schon eine umfas- sende Mühewaltung bedürfen, außerdem sei aber auch nach der Reinigung und Beheitzung der Schullokalitäten und sofort, er spricht sich daher für eine Erhöhung des Pauschales auf wenigstens 100 fl aus. Gemeinderat Dr. Hochhauser unterstützt den Antrag des Vorredners, er kenne die Thätig- keit des Schuldieners und habe sich überzeugt,
daß demselben mehr auferlegt sei, als was er lei- sten könne. Die Erhöhung des Pauschales um 100 fl möge demselben für heute genügen, obwohl er die Überzeugung habe, daß die- se Erhöhung für die Zeit nicht ausreiche u. der Gemeinderat eine Summe von 200 fl als Er- höhung für denselben in Aussicht nehmen müß- te, da ihm immer neue Lasten zuwachsen, der Schuldiener sei gegenwärtig noch rüstig und den ganzen Tag in voller Thätigkeit; wenn seine Rüstigkeit abnehme, sei er nicht mehr im Stande das Alles zu leisten. Redner erklärt sich vorläufig mit dem An- trage des Gemeinderates Gschaider einver- standen und betont, daß das eine Forderung sei, welche der Gemeinderat nicht von sich weisen könne und der er gerecht wurden müsse. Gemeinderat Tomitz erwähnt, daß die Schullokalitäten sehr rein hergehalten er- scheinen. Gemeinderat Ploberger betont, daß die Ge- meinde durch fortwährende pekuniäre Anforderungen mit den Zahlungen ins Unendliche komme und weiß nicht, wodurch diese stetten Ausgaben ihre Deckung fin- den sollen; er verkenne nicht, daß der Ge- suchsteller mit seinen Bezügen sein Auskom- men nicht finden können, aber er halte dafür, daß mit den unaufhörlichen unpräliminirten Ausgaben einmal ein Ende gemacht werden solle.
daß demselben mehr auferlegt sei, als was er leisten könne. Die Erhöhung des Pauschales um 100 fl möge demselben für heute genügen, obwohl er die Überzeugung habe, daß diese Erhöhung für die Zeit nicht ausreiche u. der Gemeinderat eine Summe von 200 fl als Erhöhung für denselben in Aussicht nehmen müßte, da ihm immer neue Lasten zuwachsen, der Schuldiener sei gegenwärtig noch rüstig und den ganzen Tag in voller Thätigkeit; wenn seine Rüstigkeit abnehme, sei er nicht mehr im Stande das Alles zu leisten. Redner erklärt sich vorläufig mit dem Antrage des Gemeinderates Gschaider einverstanden und betont, daß das eine Forderung sei, welche der Gemeinderat nicht von sich weisen könne und der er gerecht wurden müsse. Gemeinderat Tomitz erwähnt, daß die Schullokalitäten sehr rein hergehalten erscheinen. Gemeinderat Ploberger betont, daß die Gemeinde durch fortwährende pekuniäre Anforderungen mit den Zahlungen ins Unendliche komme und weiß nicht, wodurch diese stetten Ausgaben ihre Deckung finden sollen; er verkenne nicht, daß der Gesuchsteller mit seinen Bezügen sein Auskommen nicht finden können, aber er halte dafür, daß mit den unaufhörlichen unpräliminirten Ausgaben einmal ein Ende gemacht werden solle.
Gemeinderat Gründler erklärt für den SecationsAntrag zu stimmen. Gemeinderat Pointner bemerkt, er sei nicht gegen den Antrag des Gemeinderates Gschaider, nur hätte er sehr gewünscht, daß eine Äußerung des Schuldirektors vorliege. Es sei bekannt, daß sich derselbe seinerzeit nicht zu Gunsten des gegenwärtigen Schuldieners ausgesprochen habe; die Verhältnisse hätten sich vielleicht seither geändert und wenn nun der Direktor sich dahin äußere, daß der Schuldiener diese Aufbesserung verdiene, so hätte er (Redner) mit voller Beruhigung für dieselbe stimmen können. Er glaube zwar, daß die Gemeinde nichts überflüßiges thue, wenn sie das Pauschale des Gesuchstellers um 100 fl vermehre, wobei er aber den Wunsch ausspricht, daß der Schuldiener sich an den häuslichen Arbeiten auch selbst betheilige. Gemeinderat Ploberger glaubt nach diesen Ausführungen, daß mit Rücksicht darauf als die Erhöhung des Pauschales ja keineswegs so dringend sein dürfte, vorerst ein Gutachten des Direktors abverlangt und daß in der nächsten Sitzung über das vorliegende Ansuchen endgiltig entschieden werden könne. Gemeinderal Tomitz erklärt sich gegen ein Vertagung dieses Gegenstandes und wir diesfalls vom Gemeinderat Dr. Hochhau-
Gemeinderat Gründler erklärt für den Secations- Antrag zu stimmen. Gemeinderat Pointner bemerkt, er sei nicht gegen den Antrag des Gemeinderates Gschaider, nur hätte er sehr gewünscht, daß eine Äußerung des Schuldirektors vorliege. Es sei bekannt, daß sich derselbe seinerzeit nicht zu Gunsten des gegenwärtigen Schul- dieners ausgesprochen habe; die Verhältnis- se hätten sich vielleicht seither geändert und wenn nun der Direktor sich dahin äußere, daß der Schuldiener diese Aufbesserung ver- diene, so hätte er (Redner) mit voller Beru- higung für dieselbe stimmen können. Er glaube zwar, daß die Gemeinde nichts über- flüßiges thue, wenn sie das Pauschale des Gesuchstellers um 100 fl vermehre, wobei er aber den Wunsch ausspricht, daß der Schuldiener sich an den häuslichen Arbei- ten auch selbst betheilige. Gemeinderat Ploberger glaubt nach diesen Ausführungen, daß mit Rücksicht darauf als die Erhöhung des Pauschales ja keineswegs so dringend sein dürfte, vorerst ein Gut- achten des Direktors abverlangt und daß in der nächsten Sitzung über das vorlie- gende Ansuchen endgiltig entschieden werden könne. Gemeinderal Tomitz erklärt sich gegen ein Vertagung dieses Gegenstandes und wir diesfalls vom Gemeinderat Dr. Hochhau-
ser unterstützt, welcher es für unbillig fin- det, wenn man den Gesuchsteller abermals auf eine andere Sitzung vertröste, auch könne die Gemeinde die Bewilligung von Geldmit- teln, welche aus der Gemeinde Cassa flies- sen, nicht von der Direktion abhängig machen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Gschaider mit allen ge- gen 1 Stimme angenommen. — Z. 5240. 6. Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfar- rers um Überlassung eines Lokales im Bürger- spitale. Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß dieses Stück aus Versehen der Section zugewiesen wor- den sei und bei deren Agenden zur Verhand- lung kommen werde. III. Section 7. Amtsbericht wegen Organisation des Thurm- wächterdienstes. Gemeinderat Redl verliest denselben, wel- cher lautet: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemein- derats Sitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter vom Juli 1877 ab aufzubessern, und habe der Herr Bürgermeister in dieser Richtung dem Gemein- derate seinerzeit einen Vorschlag zu erstatten. Es wurde sich nun in dieser Angelegenheit um eine Auskunft bei der Gemeinde Vorstehung Linz verwendet, welche Bezüge daselbst die Thurmwächter hätten, und dieser Anlaß, welcher
ser unterstützt, welcher es für unbillig findet, wenn man den Gesuchsteller abermals auf eine andere Sitzung vertröste, auch könne die Gemeinde die Bewilligung von Geldmitteln, welche aus der Gemeinde Cassa fliessen, nicht von der Direktion abhängig machen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinderates Gschaider mit allen gegen 1 Stimme angenommen. — Z. 5240. 6. Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers um Überlassung eines Lokales im Bürgerspitale. Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß dieses Stück aus Versehen der Section zugewiesen worden sei und bei deren Agenden zur Verhandlung kommen werde. III. Section 7. Amtsbericht wegen Organisation des Thurmwächterdienstes. Gemeinderat Redl verliest denselben, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderats Sitzung vom 31. Dezember 1876 wurde der prinzipielle Beschluß gefaßt, es seien die Bezüge der beiden Thurmwächter vom Juli 1877 ab aufzubessern, und habe der Herr Bürgermeister in dieser Richtung dem Gemeinderate seinerzeit einen Vorschlag zu erstatten. Es wurde sich nun in dieser Angelegenheit um eine Auskunft bei der Gemeinde Vorstehung Linz verwendet, welche Bezüge daselbst die Thurmwächter hätten, und dieser Anlaß, welcher
die erwünschte Gelegenheit geben wurde, zugleich mit einer sehr notwendigen Organisation des ganzen Thurmwächter Dienstes vorgehen zu können, benutzt, um auch hierüber die wünschenswerthen Aufschlüsse zu erhalten. Laut Zuschrift der Gemeindevorstehung Linz vom 11. Jänner 1877, Z. 681 hat nun ein Thurmwächter in Linz: 1. Eine Jahreslöhnung von 550 fl, wogegen er die Verpflichtung zur Haltung eines Gehilfen hat. 2. Einen jährlichen Lichtbeitrag von fl 20.- 3. Jedes 2te Jahr 2 neue Wachtmäntel. 4. 6 Klafter 18" weiches Brennholz sammt Zufuhr und Verkleinerung und 5. freie Wohnung im betreffenden Thurme. Derselbe hat den Dienst nach der beiliegenden Instruction auszuüben, und wird bezüglich seiner Dienstleistung durch eine eigene Kontrolluhr (deren Anschaffungs Preis 30 fl beträgt) überwacht. Um nun die Frage der Aufbesserung der Bezuge des Thurmwächters mit jener über die Organisation des Dienstes, welche gegenseitig einander ergänzen, gemeinschaftlich vor den Gemeinderat bringen zu können, und da weiters hinsichtlich der letzteren Frage die Einvernahme des Feuerwehr-Commandos behufs Begutachtung der Instruction und Bekanntgabe, etwaiger sonstiger hiebei zu berücksichtigenden Wünsche zweckdienlich erschien, wurde bereits unter dem 15. Jänner d.J. das beiliegende Schreiben an dasselbe gerichtet, welches
die erwünschte Gelegenheit geben wurde, zu- gleich mit einer sehr notwendigen Orga- nisation des ganzen Thurmwächter Dienstes vorgehen zu können, benutzt, um auch hier- über die wünschenswerthen Aufschlüsse zu erhalten. Laut Zuschrift der Gemeindevorste- hung Linz vom 11. Jänner 1877, Z. 681 hat nun ein Thurmwächter in Linz: 1. Eine Jahreslöh- nung von 550 fl, wogegen er die Verpflich- tung zur Haltung eines Gehilfen hat. 2. Ei- nen jährlichen Lichtbeitrag von fl 20.- 3. Jedes 2te Jahr 2 neue Wachtmäntel. 4. 6 Klafter 18" weiches Brennholz sammt Zufuhr und Verklei- nerung und 5. freie Wohnung im betreffen- den Thurme. Derselbe hat den Dienst nach der beiliegenden Instruction auszuüben, und wird bezüglich seiner Dienstleistung durch eine ei- gene Kontrolluhr (deren Anschaffungs Preis 30 fl beträgt) überwacht. Um nun die Frage der Aufbesserung der Bezuge des Thurmwäch- ters mit jener über die Organisation des Dienstes, welche gegenseitig einander er- gänzen, gemeinschaftlich vor den Gemeinde- rat bringen zu können, und da weiters hin- sichtlich der letzteren Frage die Einvernahme des Feuerwehr-Commandos behufs Begutach- tung der Instruction und Bekanntgabe, et- waiger sonstiger hiebei zu berücksichtigen- den Wünsche zweckdienlich erschien, wurde bereits unter dem 15. Jänner d.J. das beilie- gende Schreiben an dasselbe gerichtet, welches
jedoch bisher ungeachtet wiederholter Urgen- zen keine Beantwortung erfahren hat; jedoch wurde von demselben im kurzen Wege hier erwähnt, daß diese Angelegenheit in unmittelbaren und direkten Zusam- menhange mit der im Stadium der Ver- handlung befindlichen Frage wegen Errich- tung eines telegrafischen Signalisierungs- Apparates stehe, und daher diese beiden Ge- genstände mitsammen zu behandeln wä- ren, und versprochen, dieses im schriftlichen Wege hieher mitzutheilen. Diese letztere An- gelegenheit wegen Errichtung eines Feu- er-Telegrafen ist aber bei weitem noch nicht spruchreif, und kann daher das Amt, wenn es obigem Auftrage des Gemeinderates entspre- chen will, mit seiner Berichterstattung nicht bis zu jenem Zeitpunkte, wo selbe dem Ge- meinderate vorzulegen sein wird, zu- warten, daher das Amt diesem Gegenstand dem löbl. Gemeinderate zur gefälligen Kennt- nisnahme und etwaiger weiteren Verfü- gung hiermit ergebenst vorlegt. Schließ- lich wird bemerkt, daß der Thurmwächter auf dem Stadtpfarr-Thurme eine Jahreslöh- nung von 216 fl und ein Holzdeputat von 3 Klafter 18" weichen Scheiter, und jener vom Tabor eine Jahreslöhnung von 150 fl und ein Holzdeputat von 2 Klft. 18"lig wei- chen Scheitern, und beide Naturalwohnun- gen haben. Steyr am 11. Mai 877. Leopold Ant. Iglseder.
jedoch bisher ungeachtet wiederholter Urgenzen keine Beantwortung erfahren hat; jedoch wurde von demselben im kurzen Wege hier erwähnt, daß diese Angelegenheit in unmittelbaren und direkten Zusammenhange mit der im Stadium der Verhandlung befindlichen Frage wegen Errichtung eines telegrafischen SignalisierungsApparates stehe, und daher diese beiden Gegenstände mitsammen zu behandeln wären, und versprochen, dieses im schriftlichen Wege hieher mitzutheilen. Diese letztere Angelegenheit wegen Errichtung eines Feuer-Telegrafen ist aber bei weitem noch nicht spruchreif, und kann daher das Amt, wenn es obigem Auftrage des Gemeinderates entsprechen will, mit seiner Berichterstattung nicht bis zu jenem Zeitpunkte, wo selbe dem Gemeinderate vorzulegen sein wird, zuwarten, daher das Amt diesem Gegenstand dem löbl. Gemeinderate zur gefälligen Kenntnisnahme und etwaiger weiteren Verfügung hiermit ergebenst vorlegt. Schließlich wird bemerkt, daß der Thurmwächter auf dem Stadtpfarr-Thurme eine Jahreslöhnung von 216 fl und ein Holzdeputat von 3 Klafter 18" weichen Scheiter, und jener vom Tabor eine Jahreslöhnung von 150 fl und ein Holzdeputat von 2 Klft. 18"lig weichen Scheitern, und beide Naturalwohnungen haben. Steyr am 11. Mai 877. Leopold Ant. Iglseder.
Hiezu stellt Referent, nachdem von Seite des hiesigen Feuerwehr Commandos die nötigen Erhebungen und nachgesuchte Gutachten bezüglich der Organisation des ThurmwächterDienstes noch nicht eingelangt seien, namens der Section den Vertagungsantrag mit dem Bemerken, daß das hiefür bestehende verstärkte Comité in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung einberufen werden wolle. Gemeinderat Ploberger spricht sein Befremden aus, daß mit dem vorliegenden Berichte schon wieder eine Neuerung beantragt werde, welche lediglich auf Zahlungen hinausgehe, obwohl nicht einmal ein Einschreiten der Thurmwächter um eine Aufbesserung vorliege. Gemeinderat Gschaider bemerkt dem gegenüber, daß die Aufbesserung durch Gemeinderatsbeschluß angeregt worden sei und zwar deßwegen, weil gegenwärtig die Thurmwächter nothgedrungen auf das Einsammeln von Geschenken angewiesen seien, was ein für allemal beseitigt werden solle. Durch solche Einsammlungen würde eben niemand als die Bürger selbst in Anspruch genommen, und es sei daher gewiß jeden lieber, wenn er seine Zahlungen an die kompetente Stelle leiste, als wenn er fortwährend durch derartige Anforderungen behelliget werde. Der Vorsitzende verweist gegenüber der Be-
Hiezu stellt Referent, nachdem von Seite des hiesigen Feuerwehr Commandos die nötigen Erhebungen und nachgesuchte Gutachten be- züglich der Organisation des Thurmwächter- Dienstes noch nicht eingelangt seien, namens der Section den Vertagungsantrag mit dem Bemerken, daß das hiefür bestehende verstärkte Comité in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung einberufen werden wolle. Gemeinderat Ploberger spricht sein Be- fremden aus, daß mit dem vorliegenden Berichte schon wieder eine Neuerung bean- tragt werde, welche lediglich auf Zahlungen hinausgehe, obwohl nicht einmal ein Einschrei- ten der Thurmwächter um eine Aufbesserung vorliege. Gemeinderat Gschaider bemerkt dem gegen- über, daß die Aufbesserung durch Gemeinde- ratsbeschluß angeregt worden sei und zwar deßwegen, weil gegenwärtig die Thurmwächter nothgedrungen auf das Ein- sammeln von Geschenken angewiesen seien, was ein für allemal beseitigt werden solle. Durch solche Einsammlungen würde eben nie- mand als die Bürger selbst in Anspruch genommen, und es sei daher gewiß jeden lieber, wenn er seine Zahlungen an die kompetente Stelle leiste, als wenn er fortwährend durch derartige Anfor- derungen behelliget werde. Der Vorsitzende verweist gegenüber der Be-
merkung des Gemeinderates Ploberger auf den Gemeinderats Beschluß vom 31. Dezember 1876 und verliest die bezügliche Stelle hieraus, wonach in dieser Sitzung der einstimmige Beschluß gefaßt worden sei, es sei die Aufbesserung der Bezüge der Thurmwächter mit Beginn der II. Jahreshälfte 1877 einzuführen und sei der Bürgermeister zu ersuchen, einen diesbe- züglichen Vorschlag dem Gemeinderat vor- zulegen. Das Amt sei daher durch Einbrin- gung des verlesenen Gerichtes lediglich ei- nem Auftrage des Gemeinderates nachgekom- men. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 5152. 8. Eingabe des Herrn Georg Winter um Besei- tigung von Strassenbeständen und Ver- besserung der Beleuchtung in der Johannisgasse. (Gemeinderat Pointner tritt ab) Gemeinderat Redl verliest dieselbe, womit Gesuchssteller darauf hinweist, daß die Strassenstrec- ke längst des Gastgartens zum Kaiser von Öster- reich in Ennsdorf bis zum Eisenbahnviadukte, dann in der Richtung nach der Gmain und zum Kammermayr sich in verwahrlosten Zustande befinde, mehrere diesfällige Übelstände namhaft macht u. um deren Beseitigung sowie um Bestellung einer besseren Beleuchtung daselbst nachsucht. Referent stellt namens der Section den An- trag, bezüglich der Beleuchtung den Röhrenstrang der Gasleitung dahin zu verlängern, daß
merkung des Gemeinderates Ploberger auf den Gemeinderats Beschluß vom 31. Dezember 1876 und verliest die bezügliche Stelle hieraus, wonach in dieser Sitzung der einstimmige Beschluß gefaßt worden sei, es sei die Aufbesserung der Bezüge der Thurmwächter mit Beginn der II. Jahreshälfte 1877 einzuführen und sei der Bürgermeister zu ersuchen, einen diesbezüglichen Vorschlag dem Gemeinderat vorzulegen. Das Amt sei daher durch Einbringung des verlesenen Gerichtes lediglich einem Auftrage des Gemeinderates nachgekommen. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 5152. 8. Eingabe des Herrn Georg Winter um Beseitigung von Strassenbeständen und Verbesserung der Beleuchtung in der Johannisgasse. (Gemeinderat Pointner tritt ab) Gemeinderat Redl verliest dieselbe, womit Gesuchssteller darauf hinweist, daß die Strassenstrecke längst des Gastgartens zum Kaiser von Österreich in Ennsdorf bis zum Eisenbahnviadukte, dann in der Richtung nach der Gmain und zum Kammermayr sich in verwahrlosten Zustande befinde, mehrere diesfällige Übelstände namhaft macht u. um deren Beseitigung sowie um Bestellung einer besseren Beleuchtung daselbst nachsucht. Referent stellt namens der Section den Antrag, bezüglich der Beleuchtung den Röhrenstrang der Gasleitung dahin zu verlängern, daß
eine Gasflamme in der Nähe des Stadels beim Eingang in den Kupferschmiedgarten, und die zweite an der Ecke des Schädlberger Hauses zu stehen komme. Was die Verbesserung der Strassenbestände anbelangt, finde die Section dieselbe in ganz guten Zustande, und stellt daher den Antrag auf Abweisung. Gemeinderal Gründler bemerkt, daß die erwähnte Strecke vor kurzer Zeit ausgebessert und gereinigt worden sei; übrigens wäre es wünschenswert, wenn die dortigen Hausbewohner den Auftrag erhielten, nicht allen Unrat vor den Häusern auszuleren. Gemeinderat Dr. Hochhauser möchte die Form des Sectionsantrages hinsichtlich seines zweiten Theiles nicht in die einer förmlichen Abweisung gekleidet wissen. Die Strasse wäre eben so wie alle andern zu behandeln und zu betonen, daß die Section dieselbe in entsprechenden Zustande gefunden habe. Der Antrag der Section mit der vom Gemeinderat Dr. Hochhauser gewünschten Modifikation wird angenommen. — Z. 4585. 9. Sectionsbericht über die Eingabe des städt. Kanzleidirektors pcto Widmung mehrerer Pläne. Gemeinderat Redl stellt hiezu namens der Section den Antrag, es sei dem Kanzlei Direktor Herrn Franz Amtmann für die der Gemeinde gespendeten Pläne der schriftlichen Dank auszudrücken. Es werden die betreffenden Pläne
eine Gasflamme in der Nähe des Stadels beim Eingang in den Kupferschmiedgarten, und die zweite an der Ecke des Schädlberger Hauses zu stehen komme. Was die Verbesserung der Strassenbestände anbelangt, finde die Section dieselbe in ganz guten Zustande, und stellt daher den Antrag auf Abweisung. Gemeinderal Gründler bemerkt, daß die er- wähnte Strecke vor kurzer Zeit ausgebes- sert und gereinigt worden sei; übrigens wä- re es wünschenswert, wenn die dortigen Hausbewohner den Auftrag erhielten, nicht allen Unrat vor den Häusern auszuleren. Gemeinderat Dr. Hochhauser möchte die Form des Sectionsantrages hinsichtlich seines zwei- ten Theiles nicht in die einer förmlichen Ab- weisung gekleidet wissen. Die Strasse wä- re eben so wie alle andern zu behandeln und zu betonen, daß die Section dieselbe in entsprechenden Zustande gefunden habe. Der Antrag der Section mit der vom Ge- meinderat Dr. Hochhauser gewünschten Modifikation wird angenommen. — Z. 4585. 9. Sectionsbericht über die Eingabe des städt. Kanz- leidirektors pcto Widmung mehrerer Pläne. Gemeinderat Redl stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag, es sei dem Kanzlei Direktor Herrn Franz Amtmann für die der Gemeinde ge- spendeten Pläne der schriftlichen Dank auszu- drücken. Es werden die betreffenden Pläne
in Zirkulation gesetzt und wir sohin der Secti- ons Antrag angenommen. — Z. 5223. 10. Sectionsbericht über mehrere Anträge auf Beseitigung von strassenpolizeilichen Übel- ständen in Aichet. Hiezu stellt Gemeinderal Redl unter Hinweis darauf, daß in kürzester Zeit die Pflasterung der Bruderhausgasse bis zum Nußbaumer ver- längert werde, namens der Section den An- trag, der Gemeinderat wolle beschlißen, daß der Mehlgraben umgepflastert werde. — Wird angenommen. — Z. 5499. Hiernach bringt der Vorsitzende den Gegenstand aus Punkt 6. „Gesuch des hochwürdigen Herrn Vor- stadtpfarrers um Überlassung eines Lokales im Bürgerspitale“ zur Verhandlung und stellt Referent Gemeinderat Redl, nach Verlesung des Gesuches, in welchem der Herr Vorstadt-Pfarrer behufs Anlegung einer Stiege um Überlas- sung des sogenannten Einsatzes im Bürgerspi- tal bittlich einschreitet, namens der Secti- on den Antrag, der Gemeinderat wolle bei dem Umstande, als der Bau eines allge- meinen Armenhauses, sowie der seinerzei- tige Verkauf der alten Armenhäuser im Prinzipe bereits beschlossen sei, in An- betracht dieses wichtigen Umstandes die Abweisung des Herrn Gesuchstellers beschliessen. Gemeinderat Dr. Hochhauser bemerkt, daß hinsichtlich der Abgränzung zwischen dem
in Zirkulation gesetzt und wir sohin der Sections Antrag angenommen. — Z. 5223. 10. Sectionsbericht über mehrere Anträge auf Beseitigung von strassenpolizeilichen Übelständen in Aichet. Hiezu stellt Gemeinderal Redl unter Hinweis darauf, daß in kürzester Zeit die Pflasterung der Bruderhausgasse bis zum Nußbaumer verlängert werde, namens der Section den Antrag, der Gemeinderat wolle beschlißen, daß der Mehlgraben umgepflastert werde. — Wird angenommen. — Z. 5499. Hiernach bringt der Vorsitzende den Gegenstand aus Punkt 6. „Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers um Überlassung eines Lokales im Bürgerspitale“ zur Verhandlung und stellt Referent Gemeinderat Redl, nach Verlesung des Gesuches, in welchem der Herr Vorstadt-Pfarrer behufs Anlegung einer Stiege um Überlassung des sogenannten Einsatzes im Bürgerspital bittlich einschreitet, namens der Section den Antrag, der Gemeinderat wolle bei dem Umstande, als der Bau eines allgemeinen Armenhauses, sowie der seinerzeitige Verkauf der alten Armenhäuser im Prinzipe bereits beschlossen sei, in Anbetracht dieses wichtigen Umstandes die Abweisung des Herrn Gesuchstellers beschliessen. Gemeinderat Dr. Hochhauser bemerkt, daß hinsichtlich der Abgränzung zwischen dem
Bürgerspitale und dem Pfarrhofe die EigenthumsFrage nicht klar liege und der Besitzstand ein zweifelhafter sei, nachdem die Angelegenheit bezüglich des Verkaufes des Bürgerspitals mit Rücksicht auf den diesfalls gefaßten prinzipiellen Beschluß nur eine Frage der Zeit sei, so wäre es jedenfalls angezeigt, wenn die Frage nach dem rechtmäßigen Besitzstande zwischen der Gemeinde und dem Pfarramte bald entschieden würde, daher sich die Vornahme eines eingehenden Studiums der einschlägigen Akten und Verhältnisse schon jetzt empfehle, es wäre daher das Amt zu beauftragen, in dieser Richtung die nötigen Erhebungen zu pflegen und hierüber seinerzeit dem Gemeinderate Bericht zu erstatten, und erscheine es ihm nicht angezeigt, vor Klärung dieses Rechtsverhältnißes eine neue Verwicklung der Frage herbeizuführen, obwohl er im Übrigen durchaus nicht gegen eine Bewilligung des vorliegenden Gesuches sei, nachdem der Herr Pfarrer die Adaptirung auf seine Kosten mache, und der Gemeinde hiedurch kein Schaden zugehe. Er stellt namens der Section den Antrag auf Einleitung der zur Entscheidung der Rechtsfrage nötigen Erhebungen und Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen, bis zu welchem Zeitpunkte das vorliegende Gesuch zu vertagen sei.
Bürgerspitale und dem Pfarrhofe die Eigenthums- Frage nicht klar liege und der Besitzstand ein zweifelhafter sei, nachdem die Angele- genheit bezüglich des Verkaufes des Bürger- spitals mit Rücksicht auf den diesfalls ge- faßten prinzipiellen Beschluß nur eine Frage der Zeit sei, so wäre es jedenfalls angezeigt, wenn die Frage nach dem recht- mäßigen Besitzstande zwischen der Gemein- de und dem Pfarramte bald entschieden würde, daher sich die Vornahme eines ein- gehenden Studiums der einschlägigen Ak- ten und Verhältnisse schon jetzt empfehle, es wäre daher das Amt zu beauftragen, in dieser Richtung die nötigen Erhebungen zu pflegen und hierüber seinerzeit dem Gemeinderate Bericht zu erstatten, und erscheine es ihm nicht angezeigt, vor Klä- rung dieses Rechtsverhältnißes eine neue Verwicklung der Frage herbeizuführen, obwohl er im Übrigen durchaus nicht ge- gen eine Bewilligung des vorliegenden Gesuches sei, nachdem der Herr Pfarrer die Adaptirung auf seine Kosten mache, und der Gemeinde hiedurch kein Schaden zu- gehe. Er stellt namens der Section den Antrag auf Einleitung der zur Entscheidung der Rechts- frage nötigen Erhebungen und Berichterstat- tung in einer der nächsten Sitzungen, bis zu welchem Zeitpunkte das vorliegende Gesuch zu vertagen sei.
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