zur Bestellung der Lokalitäten erklärt werde, während die Frage, welches Lokal aequirirt werden solle, noch nicht definitiv erledigt werden solle, weil in dieser Richtung noch mehrfache Vorerhebungen, unbedingt nöthig seien, die innerhalb der nächsten Tage gepflogen werden könnten, wonach dann in der nächsten Gemeinderatssitzung diese Frage endgiltig entschieden werden könnte. Die Bestellung der Beheitzung und Beleuchtung sei etwas selbstverständliches nur hinsichtlich der Bedienung empfehle es sich, diese Verpflichtung genau zu präzißiren, daß hierunter eben nicht anderes als die Bestellung eines Hausdieners verstanden werde. Außerdem wäre aber noch ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung der Werkstätte zu wiedmen. Es würden daher sich die Auslagen, welche die Gemeinde zu übernehmen hätte, in jährlich wiederkehrende und in einmalige unterscheiden. Als jährlich wiederkehrende wären für die 5 Jahre die Miethkosten für das Lokal, angenommen mit 700 fl; jene der Bedienung mit 300 fl und jene der Beleuchtung und Beheitzung zusammen mit 200 fl, daher in Summa 1200; — Die einmaligen Kosten wären jene der Adaptirung der Lokalitäten mit ca. 500 - 600 fl, und dann ein einmaliger Beitrag für Einrichtungskosten, als welchen er
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2