und Bedienung gefordert werde; hingegen werde nach diesem Erlasse keineswegs von der Regierung eine Beitrags- leistung für die Anschaffung der Maschinen unbe- dingt verlangt., daher die Gemeinde auch nicht gerade bemüßigt wäre, ein solche zu geben; allein die Gemeinde müße doch der Regierung auch in dieser Richtung einigermassen entgegen kom- men, wenn sie auch mit Rücksicht auf die finanziel- le Lage der Stadt nicht im Stande sei, großer Opfer zu bringen, was gegenüber der Regierung ent- sprechend zu motiviren wäre. Es wäre daher wünschenswert, daß sich der Gemeinderat über die Summe einige, welche die Gemein- de außer obigen präzißirten Leistungen noch weiters für die erste Einrichtung der Werkstätte beizusteuern gesonnen sei. Gemeinderat Holub fragt weiter, was unter Bedienung zu verstehen sei, ob hierunter blos ein sogenannter Hausdiener oder ob darunter die Bestellung von Arbeitskräften verstan- den sei, worüber der Vorsitzende seine Ansicht dahin ausspricht, daß darunter jedenfalls nur ein Hausdiener verstanden werden könne und daß dieses bei der Abgabe der Verpflichtungs- Erklärung jedenfalls genau präzißirt werden könnte. Gemeinderat Reder hielte es für angezeigt, daß vorerst einige Mitglieder des Gemeinderates eine bereits bestehende derartige Fachschule persön- lich besichtigen und sich über deren Einrichtung ge- nau informiren sollten, damit hiedurch der Ge-
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