für welche Erzeugniße in der Versuchswerkstätte insbesonders zu wirken sei. Er zitiert zur näheren Erläuterung einige Stellen aus dem hierüber vom Herrn Professor Hauffe dem Herrn Handelsminister seiner Zeit erstatteten Berichte. Gemeinderat Holub fragt weiter, wer das Recht zum Eintritt, respective zur Unterrichtsame an dieser Anstalt habe, welche Frage vom Vorsitzenden dahin beantwortet wird, daß dieses Recht Jedermann zustehe. Auf eine 3te Frage des Gemeinderates Holub, ob die in Aussicht genommenen Lokalitäten für die nächste Zeit ausreichend sein werden, bemerkt der Vorsitzende, daß er selbe bei dem Mangel eines Programmes nicht genügend beantworten könne, daß aber bei dem Umstande, als die Versuchswerkstätte nur eine Werkstätte sei und keineswegs für einen fabriksmäßigen Betrieb zu sorgen habe, da mit derselben weder die Regierung noch die Gemeinde als Industrieller auftreten wolle, der in Aussicht genommenen Lokalitäten jedenfalls hinreichend sein dürften. Gemeinderat Holub stellt als 4te Frage, worin die Einrichtung der Versuchswerkstätte bestehe und wie hoch sich der von der Gemeinde beanspruchte Betrag belaufen dürfte, worauf der Vorsitzende erwiedert, daß das Maß der von der Gemeinde zu übernehmenden Verpflichtungen durch den vorliegenden Erlaß ohnehin präzißirt sei, nemlich daß als unbedingte Leistung die Bestellung der Schul- und Werkstätten-Lokalitäten, die Beheitzung, Beleuchtung
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