Gemeinderat Wenhart bemerkt, daß zwei solche Stipendien mit dem jährlichen Genuße von je 900 fl ausgeschrieben gewesen seien, auf welche laut Stiftbrief mittellose, studierende Bürgersöhne von Steyr auf die Dauer der Gymnasial- und Fakultät-Studien Anspruch haben. Um beide Stipendien habe sich nur ein Bewerber, nähmlich der hiesige k.k. Telegrafen Amtsleiter Herr Johann Gumpelmayr für seinen in Seitenstetten studierenden Sohn Josef gemeldet, welcher ein Gesuch um Verleihung eines oder beider Stipendien eingebracht habe; derselbe besitze alle stiftbriefmäßig geforderten Eigenschaften, daher er namens der Section den Antrag stelle, der löbl. Gemeinderat wolle für eines der zwei erledigten Wolfgang Pfefferl'schen Stipendien der k.k. Statthalterei den Josef Gumpelmayr, Schüler der I. Classe am Gymnasium in Seitenstetten präsentieren. In Betreff des zweiten Stipendiums, um welches sich sein weiterer Bewerber vorgefunden habe stelle die Section keinen Antrag, sondern überlasse die weitere Verfügung der Wohlmeinung des löblichen Gemeinderates. Gemeinderat Holub glaubt, daß, so lange sich für das zweite Stipendium kein Bewerber melde, die Verleihung beider Stipendien an den Gesuchsteller möglich wäre. Gemeinderat Redl glaubt, daß ein solcher Vorgang von der Statthalterei beanständet werden
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2