hiernach dürften nähmlich die Wächter keine Geschen- ke annehmen; nun würden beispielsweise die Bäcker froh sein, wenn sie zur bestimmten Stunde von dem Wächter aufgeweckt wür- den, und würden gerne denselben hiefür zah- len; dieses schade dem Dienste nicht, während der Wächter dennoch ein solches Geschenk bei son- stiger Entlassung nicht annehmen dürfe. Gemeinderat Franz von Jäger fragt, wer die Controlle über die Dienstleistung der Gewölb- und Feuerwächter führe, worüber er aufge- klärt wird, daß selbe durch die Sicherheits- wache gehandhabt wurde; seine weitere Fra- ge, ob die Sperrstunde auch auf die sogenannten offenen Geschäfte Anwendung habe, wird verneint. Gemeinderat Perz glaubt, daß zur Bewaff- nung auch ein Stock ohne Bleiknopf genüge. — Es wird sohin zuerst über den Antrag des Gemeinderates Gründler abgestimmt, wel- cher mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt wird; der Antrag des Gemeinderates Franz von Jäger wird mit Majorität zum Beschlusse erhoben, und werden schließlich die Anträge der Section, welche nochmals zur Verlesung gebracht werden, mit der durch den Abänderungsantrag des Gemein- derates Franz von Jäger gegebene Modifikation angenommen. Z. 4572.
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