Gemeinderat Pointer verweist dem gegenüber auf Paragraf 13 des Statutes, wonach jede An- nahme von Geschenken in Dienstsachen bei Strafe der Entlassung verbothen sei. Gemeinderat Gschaider erwähnt, daß die Veranlassung zur Aufhebung des Institutes der Nachtwächter der Umstand gewesen sei, weil selbe so schlecht besoldet gewesen seien, daß man von ihnen auch nichts verlangen konn- te, daher selbe nicht blos zum neuen Jahre, sondern auch unter der Zeit Geschenke ein- gesammelt haben; das solle nun in Hinkunft aufhören; es erscheint ihm daher der §. 13 nicht genügend präzisirt, und befürchte er daher, daß möglicher Weise wieder dieser Bettel platzgreife. Es solle daher, wenn schon nicht eine Abänderung dieses gestellt wurde, bei der Aufnahme der Gewölb und Feuerwächter aus- drücklich bedungen werden, daß selbe nicht Ge- schenke einsammeln dürfen. Gemeinderat Wenhart spricht sich gegen eine Abänderung des Wortlautes des §. 13 aus, wornach die neuerliche Vorlage des Statutes, an die Statthalterei nothwendig wäre; er theile auch nicht die Befürchtung des Gemein- derates Gschaider, weil durch das Statut den Pächtern ausdrücklich die Annahme von Geschenken im Dienste untersagt wäre. Gemeinderat Gründler erklärt sich überhaupt mit dem §. 13 nicht einverstanden, weil die Durchführung desselben nicht gut thun werde,
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