Er stellt den Antrag auf Beseitigung des die Stra- fe festsetzenden Paragrafen. Gemeinderat Tomitz wäre dafür, daß im er- sten Betretungsfalle eine Amtserinnerung an den Schuldtragenden, und erst im zweiten Falle eine Strafverfügung gegen denselben erlassen werde. Gemeinderat Perz hält die Strafbestimmungen im allgemeinen für zu komplizirt und wünscht sie vereinfacht. Gemeinderat Franz von Jäger bemerkt, daß mit der Einführung dieser Sperrstunde man vor das Jahr 1848 zurück gehe; er wäre dafür, daß wenigstens für den Anfang keine Strafen ein- geführt würden, wogegen sich auch seinerzeit Gemeinderat Dr. Hochhauser ausgesprochen habe. Er stellt den Antrag, es habe vorläufig für das erste halbe Jahr die Festsetzung von Strafgel- dern zu entfallen; zeige sich nach Ablauf die- ses Zeitraumes die unbedingte Nothwendig- keit der Einführung von Strafbestimmungen, so habe das Amt diese Frage dem Gemeinde- rate zur abermaligen Erwägung und Be- schlußfassung vorzulegen. Auch fragt er, ob nicht statt 24 nur 18 Wächter bewilliget werden sollen. Gemeinderat Anton von Jäger erwähnt, daß nach seinem Erinnern das ganze Institut überhaupt nur auf ein halbes Jahr probeweise einge- führt worden sei, wogegen Gemeinderat Point- ner bemerkt, daß eine solche probeweise
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