Ratsprotokoll vom 18. Mai 1877

Er stellt den Antrag auf Beseitigung des die Strafe festsetzenden Paragrafen. Gemeinderat Tomitz wäre dafür, daß im ersten Betretungsfalle eine Amtserinnerung an den Schuldtragenden, und erst im zweiten Falle eine Strafverfügung gegen denselben erlassen werde. Gemeinderat Perz hält die Strafbestimmungen im allgemeinen für zu komplizirt und wünscht sie vereinfacht. Gemeinderat Franz von Jäger bemerkt, daß mit der Einführung dieser Sperrstunde man vor das Jahr 1848 zurück gehe; er wäre dafür, daß wenigstens für den Anfang keine Strafen eingeführt würden, wogegen sich auch seinerzeit Gemeinderat Dr. Hochhauser ausgesprochen habe. Er stellt den Antrag, es habe vorläufig für das erste halbe Jahr die Festsetzung von Strafgeldern zu entfallen; zeige sich nach Ablauf dieses Zeitraumes die unbedingte Nothwendigkeit der Einführung von Strafbestimmungen, so habe das Amt diese Frage dem Gemeinderate zur abermaligen Erwägung und Beschlußfassung vorzulegen. Auch fragt er, ob nicht statt 24 nur 18 Wächter bewilliget werden sollen. Gemeinderat Anton von Jäger erwähnt, daß nach seinem Erinnern das ganze Institut überhaupt nur auf ein halbes Jahr probeweise eingeführt worden sei, wogegen Gemeinderat Pointner bemerkt, daß eine solche probeweise

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