Ratsprotokoll vom 18. Mai 1877

Belassung eines bestimmten Quantums daselbst die Zustimmung ertheilen. Dieser Antrag wird angenommen. Z. 5290. 5. Organisationsstatut der städt. Gewölb und Feuerwache. Gemeinderat Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat — Anliegend beehrt sich das Amt das Organisationsstatut für die städt. Gewölbe & Feuerwache in Steyr mit den zufolge Gemeinderatsbeschluß vom 17. November 1876 bestimmten, und mit Erlaß des k.k. Statthalterei Praesidiums verordneten Abänderungen zur endgültigen Annahme und insbesonders zur Festsetzung der Sperrstunde behufs Textirung des §. 10 ergebenst vorzulegen. Hiebei wird noch vorgeschlagen zu bestimmen, daß die in der Instruction erwähnte Hauswaffe (Stock) ein mit einem Bleiknopf versehener Stock sein soll. Steyr am 26 April 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Hierauf verliest er das Organisationsstatut welches lautet: Organisations Statut, für die städt. Gewölb & Feuerwache in Steyr. — I. Allgemeiner Theil. § I. Die Gewölb und Feuerwache hat den Zweck 1. durch entsprechende Beobachtungen Vorkehrungen der Möglichkeit einer Feuersgefahr vorzubeugen, eventuell bei eingetretenen Brande die sofortige Anzeige zu machen oder nach Bedürfnis die Alarmierung zu veranlassen, und 2. durch Beobachtung der Gewölbe und Hausthüren gewöhnliche und Einbruchsdiebstähle

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