Verhandlungen hinsichtlich des Hauses No 345 einleiten solle, damit der Gemeinderat erfahre, was die gegenwärtige Besitzerin desselben hiefür verlange, und dem Gemeinderate dann über einen etwaigen Ankauf oder eine Expropriation desselben Bericht erstatten könne. Gemeinderat Gschaider bemerkt, daß nach seinem Erinnern bei dem seinerzeitigen Verkaufe dieses Grundes ausdrücklich bedungen worden sei, daß daselbst ein Haus zu erbauen sei, welches selbstverständlich in die durch die Front des Schulhauses und des Sparkassa-Gebäudes gebildete Baulinie einzurücken wäre; wenn nun Herr Plochberger dieser Bedingung, welche sein Besitzvorfahrer eingegangen habe, nachkomme, so könne er natürlich keine andere Baulinie einschlagen, und wenn dann in dieser Baulinie ein großes Gebäude stehe, so sei es nicht möglich, vor demselben ein kleines Gärtchen anzulegen. Gemeinderat Gründler erwähnt, daß hinsichtlich des eventuellen Ankaufes des Grundes von Herrn Plochberger man sich genau an die Bestimmungen der Bauordnung halten müße, in welcher es ohnehin festgesetzt sei, wann ein Grund von dem Besitzer unentgeltlich und wann derselbe gegen Entschädigung abzutreten sei. Hinsichtlich des Hauses No 345 führt er an, daß nach seinem Wissen seinerzeit von der Besitzerin des Hauses der Preis von 12000 fl verlangt worden sei. Gemeinderat Holub bemerkt dem gegenüber, daß nach ausdrücklicher Angabe dieser Hausbesitzerin mit ihr wegen eventuellen Ankauf dieses Hauses nie unterhandelt worden sei.
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