Ratsprotokoll vom 27. April 1877

um so mehr, als mit Rücksicht auf die Erwerbsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit desselben die Gemeinde in an- derer Weise seine Versorgung übernehmen müßte. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. (Gemeinderat Gschaider enthält sich im Sinne des §. 67. Gemeindestatut der Abstimmung) IV. Section in Armensachen 11. Zuschrift der städt. Armenkommission wegen Erbau- ung eines neuen Armenhauses. Gemeinderat Anton von Jäger verließ dieselbe, wel- che lautet: Mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 1. Dezember 1876 wurde der Antrag des Gemeinderates Tomitz wegen Erbauung eines neu- en Armenhauses der städtischen Armenkommission zur Begutachtung und Berichterstattung zugewiesen. Dieselbe hat nach Beratung dieser Frage durch ein aus Mitgliedern der Armensection des Gemeinderates und der städt. Armenkommission bestehendes Comité in seiner Sitzung vom 9. d.M. hierüber nachstehende Beschlüsse mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt. 1. Es ist ein neues, allgemeines Armenhaus außerhalb des Stadtgebietes, welches nach den besten Erfahrun- gen einzurichten ist, und mit entsprechenden Wie- sen und Gartengrund versehen sein muß, zu er- bauen, und hat dasselbe die nöthigen Unterbthei- lungen für die verschiedenen Kategorien der Armen zu enthalten; jedoch mit dem bemerken, daß durch den Bau dieses allgemeinen Armenhauses der Gemein- desäckel in keiner Weise in Anspruch genommen werden darf, und derselbe lediglich nur aus den nach- stehend angeführten Stammkapital und Zuflüssen

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