Ratsprotokoll vom 27. April 1877

Sitzung gestellt werden, dem hiermit nachgekommen erscheint. Steyr am 14. April 1877. Der Vice Bürgermeister Edelbauer. Hiezu bemerkt Referent: Die Finanz-Section hat dieses von den Brauern gestellte Begehren in eindringliche Verhandlung gezogen und erlaubt sich als Resultat hievon nachstehendes dem löblichen Gemeinderate zu berichten: Es kann nicht verkannt werden, daß durch die seit 1876 eingeführte Art der Bemessung des Verzehrungssteuerzuschlages hinsichtlich des Bieres einerseits und des Weins und Obstmostes und Fleisches anderseits für die Brauer ein Beschwerdegrund deshalb vorliegt, weil in der Regel die Gemeindemitglieder zur Bedeckung der Bedürfnisse des Gemeindehaushaltes nach Massgabe ihrer Steuerobjecte in gleichem Masse herangezogen werden. Es war aber nicht etwa eine gegen die Brauer beliebte Unbilligkeit, wenn der Gemeinderat vor 2 Jahren zur Deckung des Ausfalles den Verzehrungssteuerzuschlag nur für das Bier erhöhte und ihn sonst beim alten beließ, sondern es war dies nur eine durch die ungünstige finanzielle Lage der Stadt bedingte Maßregel, die um so nothwendiger erschien und um so gerechtfertigter war, als nur auf diese Weise eine noch weitere Erhöhung der das gesammte Publikum treffenden anderweitigen Anlagen und Zuschläge vermieden werden konnte, eine Massregel, die auch von keiner Seite angefochten und hohen Orts bestätigt wurde. Indem dies vorausgeschickt werden muß, um die Entstehung der gerügten ungleichmäßigen Behandlung zu beleuchten und diesen Vorgang zu rechtfertigen, kann sich die Section freilich nicht der Erwägung verschliessen, daß nun mehr mit Rücksicht auf die vorliegenden Beschwerden der Brauer,

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