Ratsprotokoll vom 27. April 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. April 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. April 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Franz Jäger von Waldau Ferdinand Gründler Samuel Mauß Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Georg Pointer Carl Holub Josef Reder Josef Huber Franz Tomitz Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär L.A. Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitgliedern und bemerkt, daß er sich, bevor er zur heutigen Tagesordnung übergehe, für verpflichtet fühle, den Herren Mitgliedern des Gemein- derates für die thatkräftige Mitwirkung bei der zu Gunsten der Verunglückten Bewohner von Kirchdorf

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. April 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Emil Göppl Franz Jäger von Waldau Ferdinand Gründler Samuel Mauß Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Georg Pointer Carl Holub Josef Reder Josef Huber Franz Tomitz Leopold Huber Anton Jäger von WaldauWenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär L.A. Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitgliedern und bemerkt, daß er sich, bevor er zur heutigen Tagesordnung übergehe, für verpflichtet fühle, den Herren Mitgliedern des Gemeinderates für die thatkräftige Mitwirkung bei der zu Gunsten der Verunglückten Bewohner von Kirchdorf

eingeleiteten und im Vereine mit den Herren Armenvätern durchgeführten Sammlung den besten Dank umsomehr auszudrücken, als durch diese Opferwilligkeit ein so günstiges Resultat erzielt worden sei. Sodann verliest der Vorsitzende eine Zuschrift des Herrn Johann Gumplmayr, k. k. Telegrafenamts Leiter hier mit welcher derselbe seinen Dank für das ihm verliehene Bürgerrecht der Stadt Steyr ausdrückt. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 4495. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. 1. Gesuch des Herrn Franz Tomitz um Verleihung des Bürgerrechtes. (Gemeinderat Tomitz tritt gemäß §. 67 Gemeindestatut ab) Gemeinderat Pointer verließ dieses Gesuch, mit welchem der Möbelhändler und Gemeinderat Herr Franz Tomitz um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Taxen einschreitet und wird der Antrag der Section auf dessen Bewilligung einstimmig angenommen. — Z. 3927. 2. Zuschrift des Comites wegen Gründung einer ständigen Gewerbeausstellung. Gemeinderat Pointner verließ diese Zuschrift, welche lautet. Löblicher Gemeinderat! Über den Antrag des Herrn Gemeinderates Tomitz auf Gründung einer ständigen Gewerbeausstellung von hiesigen Erzeugnissen, hat der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 27. Oktober v.J. beschlossen, ein Comité zur Vorberatung dieser Frage niederzusetzen, welches die Aufgabe haben soll, wegen Zustandekommens dieser Ausstellung geeignete Beschlüsse zu fassen und hier-

eingeleiteten und im Vereine mit den Herren Armen- vätern durchgeführten Sammlung den besten Dank umsomehr auszudrücken, als durch diese Opferwilligkeit ein so günstiges Resultat erzielt worden sei. Sodann verliest der Vorsitzende eine Zuschrift des Herrn Johann Gumplmayr, k. k. Telegrafenamts Leiter hier mit welcher derselbe seinen Dank für das ihm verliehe- ne Bürgerrecht der Stadt Steyr ausdrückt. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 4495. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. 1. Gesuch des Herrn Franz Tomitz um Verleihung des Bür- gerrechtes. (Gemeinderat Tomitz tritt gemäß §. 67 Gemeindestatut ab) Gemeinderat Pointer verließ dieses Gesuch, mit welchem der Möbelhändler und Gemeinderat Herr Franz Tomitz um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr ge- gen Entrichtung der Taxen einschreitet und wird der Antrag der Section auf dessen Bewilligung einstimmig angenommen. — Z. 3927. 2. Zuschrift des Comites wegen Gründung einer stän- digen Gewerbeausstellung. Gemeinderat Pointner verließ diese Zuschrift, welche lau- tet. Löblicher Gemeinderat! Über den Antrag des Herrn Gemeinderates Tomitz auf Gründung einer ständigen Gewerbeausstellung von hiesigen Erzeugnissen, hat der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 27. Oktober v.J. beschlossen, ein Comité zur Vorbe- ratung dieser Frage niederzusetzen, welches die Auf- gabe haben soll, wegen Zustandekommens dieser Ausstellung geeignete Beschlüsse zu fassen und hier-

über seinerzeit dem Gemeinderate Bericht zu erstatten. In dieses Komité wurden seitens Gemeinderates aus seiner Mitte die Herren Ferdinand Gründler, Josef Huber und Franz Tomitz berufen, und dasselbe weiters angewiesen, sich aus Gewerbetreibenden der Stadt Steyr zu verstärken. In der am 15. April d.J. abgehaltenen konstituirenden Sitzung dieses Comitées wurde nun seitens desselben beschlossen, die Herren Josef Ernst, Franz Hölzelhuber, Micha- el Schartinger, Georg Schartner und Alois Stierhofer ein- zuladen, diesem Comité als Mitglieder beizutreten, was dem löblichen Gemeinderate hiermit zur gefälligen Wis- senschaftsnahme mitgetheilt wird. Das Comité hat hiebei aber nicht verkannt, daß das ganze Unternehmen nur dann von Erfolg gekrönt sein werde, wenn es ge- lingt, hiefür den, um das Emporblühen der Stadt Steyr und insbesonders seiner weltberühmten Eisen-In- dustrie so hoch verdienten General Direktor der österrei- chischen Waffenfabrik, unsern hochgeschützten Mit- bürger Herrn Josef Werndl zu gewinnen, und densel- ben zu vermögen, das Protektorat hierüber zu überneh- men. Das Komité erlaubt sich daher, den löblichen Ge- meinderat zu ersuchen, er wolle den Herrn Josef Werndl mit einem Schreiben unter Darlegung dieser Verhält- nisse bitten, er möge behufs gedeihlicher Entwickelungen dieses für unsere Industrie bedeutungsvollen Unter- nehmens demselben seinen mächtigen und vielver- mögenden Schutz angedeihen lassen, und gestatten, daß dasselbe unter seinem Protektorate ins Leben tre- ten könne. Das Vorberatungs-Comité hat in der oben- erwähnten Sitzung sich weiter mit der Frage der sei- nerzeitigen Unterbringung dieser Ausstellung be-

über seinerzeit dem Gemeinderate Bericht zu erstatten. In dieses Komité wurden seitens Gemeinderates aus seiner Mitte die Herren Ferdinand Gründler, Josef Huber und Franz Tomitz berufen, und dasselbe weiters angewiesen, sich aus Gewerbetreibenden der Stadt Steyr zu verstärken. In der am 15. April d.J. abgehaltenen konstituirenden Sitzung dieses Comitées wurde nun seitens desselben beschlossen, die Herren Josef Ernst, Franz Hölzelhuber, Michael Schartinger, Georg Schartner und Alois Stierhofer einzuladen, diesem Comité als Mitglieder beizutreten, was dem löblichen Gemeinderate hiermit zur gefälligen Wissenschaftsnahme mitgetheilt wird. Das Comité hat hiebei aber nicht verkannt, daß das ganze Unternehmen nur dann von Erfolg gekrönt sein werde, wenn es gelingt, hiefür den, um das Emporblühen der Stadt Steyr und insbesonders seiner weltberühmten Eisen-Industrie so hoch verdienten General Direktor der österreichischen Waffenfabrik, unsern hochgeschützten Mitbürger Herrn Josef Werndl zu gewinnen, und denselben zu vermögen, das Protektorat hierüber zu übernehmen. Das Komité erlaubt sich daher, den löblichen Gemeinderat zu ersuchen, er wolle den Herrn Josef Werndl mit einem Schreiben unter Darlegung dieser Verhältnisse bitten, er möge behufs gedeihlicher Entwickelungen dieses für unsere Industrie bedeutungsvollen Unternehmens demselben seinen mächtigen und vielvermögenden Schutz angedeihen lassen, und gestatten, daß dasselbe unter seinem Protektorate ins Leben treten könne. Das Vorberatungs-Comité hat in der obenerwähnten Sitzung sich weiter mit der Frage der seinerzeitigen Unterbringung dieser Ausstellung be-

schäftigt, und bei dem Umstande, als wenigstens für den Anfang die Bestellung eines unentgeltlichen Lokales für die Ausstellung dringend nöthig erscheint, weiter beschlossen, den Gemeinderat zu ersuchen, dieser gewerblichen Ausstellung die gegenwärtig dem Kindergarten zugewiesenen, und mit Oktober verfügbar werdenden 2 Zimmer unentgeltlich überlassen zu wollen. Ich beehre mich, diese Antrage zur Beschlußfassung zur Kenntniß zu bringen. Steyr am 16. April 1877 — Edelbauer. Hiezu bemerkt Referent, daß über diesen vorgelegten Bericht die Section in zweifacher Richtung berathen habe; dieselbe könne den ersten Antrag, den Herrn Josef Werndl wegen Übernahme des Protektorates für dieses Unternehmen zu ersuchen, dermalen noch nicht befürworten, weil das gewählte und verstärkte Comité weder über die Art und Ausdehnung, noch über die Mittel, noch überhaupt über die Möglichkeit einer solchen Ausstellung schlüssig geworden sei. Die Section könne auch den zweiten Antrag wegen unentgeltlicher Überlassung der durch Übersiedlung des Kindergartens frei werdenden 2 Zimmer im Exjesuitengebäude nicht befürworten, weil dieselben bereits für einen anderen Zweck bestimmt seien, und anderseits für die beantragte Gewerbeausstellung bezüglich ihrer Lage, Beschaffenheit und Räumlichkeit nicht genügen dürften, wenn der Verein daselbst eine Ausstellung bewerkstelligen wollte. Wenn daher der Antrag des Herrn Gemeinderates Tomitz auf Gründung einer ständigen Gewerbeausstellung von hiesigen Erzeugnissen aufrecht erhalten

schäftigt, und bei dem Umstande, als wenigstens für den Anfang die Bestellung eines unentgeltlichen Lokales für die Ausstellung dringend nöthig erscheint, weiter be- schlossen, den Gemeinderat zu ersuchen, dieser ge- werblichen Ausstellung die gegenwärtig dem Kin- dergarten zugewiesenen, und mit Oktober verfügbar werdenden 2 Zimmer unentgeltlich überlassen zu wollen. Ich beehre mich, diese Antrage zur Beschluß- fassung zur Kenntniß zu bringen. Steyr am 16. April 1877 — Edelbauer. Hiezu bemerkt Referent, daß über diesen vorgelegten Bericht die Section in zweifacher Richtung berathen habe; dieselbe könne den ersten Antrag, den Herrn Josef Werndl wegen Übernahme des Protektorates für dieses Unternehmen zu ersuchen, dermalen noch nicht be- fürworten, weil das gewählte und verstärkte Co- mité weder über die Art und Ausdehnung, noch über die Mittel, noch überhaupt über die Möglichkeit ei- ner solchen Ausstellung schlüssig geworden sei. Die Section könne auch den zweiten Antrag wegen un- entgeltlicher Überlassung der durch Übersiedlung des Kindergartens frei werdenden 2 Zimmer im Exjesuitengebäude nicht befürworten, weil dieselben be- reits für einen anderen Zweck bestimmt seien, und anderseits für die beantragte Gewerbeausstellung be- züglich ihrer Lage, Beschaffenheit und Räumlichkeit nicht genügen dürften, wenn der Verein daselbst eine Ausstellung bewerkstelligen wollte. Wenn daher der Antrag des Herrn Gemeinderates To- mitz auf Gründung einer ständigen Gewerbeaus- stellung von hiesigen Erzeugnissen aufrecht erhalten

bleibe, so wolle das gewählte und verstärkte Comité seinerzeit dem Gemeinderate ein fertiges Programm hierüber zur Vorlage bringen. Gemeinderat Tomitz hält dafür, daß das in Aussicht genom- mene Lokal, da es sich, wie er ausdrücklich konstatirt, nur um eine Ausstellung von Erzeugnissen der Eisenindu- strie handeln werde, genügen dürfte und auch dessen Lage als mitten in der Stadt befindlich ganz angezeigt erscheine. Die Ansicht der Section, daß über das Lokal bereits verfügt wäre, sei irrig, nachdem jene Lokalitäten, um die es sich nach Ansicht der Section handle, und welche eben zufolge des letzten Gemeinderatsbeschlusses der Gesellschaft der Musik- freunde überlassen worden wäre nicht die Lokalitäten des Kindergartens, sondern das daneben befindliche La- boratorium sammt einem anderen Zimmer seien. — Gemeinderath Menhart gibt gleichfalls der Ansicht Aus- druck, daß die gewählten Lokalitäten hinreichend groß und licht genug seien, da es durch den seinerzeitigen Antragsteller Gemeinderat Tomitz klar gestellt sei, daß es sich nicht um eine Gewerbeausstellung im Allgemeinen, sondern speziell um eine Ausstellung von Erzeugnissen der Stahl und Eisenindustrie handle. Referent bemerkt, daß nach dem vorgelegten Berichte ha- be angenommen werden müssen, dass es sich um eine all- gemeine Gewerbeausstellung handle, für welche die in Aussicht genommenen Lokalitäten in keiner Weise hinreichend gewesen wären; aber auch zu einer Aus- stellung von Erzeugnissen der Eisenindustrie empfeh- len sich diese Lokale weniger, da eine solche Ausstellung auf einem allgemein ersichtlichen Plätze angebracht werden müßte, wenn sie anders von Fremden be- sucht werden solle.

bleibe, so wolle das gewählte und verstärkte Comité seinerzeit dem Gemeinderate ein fertiges Programm hierüber zur Vorlage bringen. Gemeinderat Tomitz hält dafür, daß das in Aussicht genommene Lokal, da es sich, wie er ausdrücklich konstatirt, nur um eine Ausstellung von Erzeugnissen der Eisenindustrie handeln werde, genügen dürfte und auch dessen Lage als mitten in der Stadt befindlich ganz angezeigt erscheine. Die Ansicht der Section, daß über das Lokal bereits verfügt wäre, sei irrig, nachdem jene Lokalitäten, um die es sich nach Ansicht der Section handle, und welche eben zufolge des letzten Gemeinderatsbeschlusses der Gesellschaft der Musikfreunde überlassen worden wäre nicht die Lokalitäten des Kindergartens, sondern das daneben befindliche Laboratorium sammt einem anderen Zimmer seien. — Gemeinderath Menhart gibt gleichfalls der Ansicht Ausdruck, daß die gewählten Lokalitäten hinreichend groß und licht genug seien, da es durch den seinerzeitigen Antragsteller Gemeinderat Tomitz klar gestellt sei, daß es sich nicht um eine Gewerbeausstellung im Allgemeinen, sondern speziell um eine Ausstellung von Erzeugnissen der Stahl und Eisenindustrie handle. Referent bemerkt, daß nach dem vorgelegten Berichte habe angenommen werden müssen, dass es sich um eine allgemeine Gewerbeausstellung handle, für welche die in Aussicht genommenen Lokalitäten in keiner Weise hinreichend gewesen wären; aber auch zu einer Ausstellung von Erzeugnissen der Eisenindustrie empfehlen sich diese Lokale weniger, da eine solche Ausstellung auf einem allgemein ersichtlichen Plätze angebracht werden müßte, wenn sie anders von Fremden besucht werden solle.

Gemeinderat Gschaider macht aufmerksam, daß die Vorfragen durch den vorgelegten Bericht noch in keiner Weise beantwortet erscheinen, es müsse vorerst festgesetzt werden, welche Erzeugnisse zur Ausstellung zugelassen werden, dann, auf welche Weise die durch die Ausstellung erwachsenden Kosten gedeckt wurden u. s. fort. Kurz die Angelegenheit sei gegenwärtig noch nicht spruchreif, und könne der Gemeinderath erst dann hierüber Beschluß fassen, wenn ihm, wie dies die Section verlange, ein vollständig ausgeführtes Program dieser Ausstellung vorgelegt wurde. Gemeinderat Holub glaubt gegenüber dem vom Comité gestellten Antrag, es sei Herr Josef Werndl zur Übernahme des Protektorates zu ersuchen, hervorheben zu müssen, daß derselbe durch anderweitige Geschäfte so sehr in Anspruch genommen sei, daß er wohl kaum in der Lage wäre, sich mit den Detail-Fragen zu befassen; auch in dieser Richtung empfehle sich daher vorerst ein Elaborat auszuarbeiten, welches demselben dann mit der Bitte vorgelegt werden könne, diesem Unternehmen seine Fürsorge angedeihen zu lassen. Gemeinderat Mayr hebt hervor, daß vorerst konstatirt werden müsse, wer von den Eisenindustriellen sich aller betheilige, da erst hienach die Größe des beantragten Raumes ermessen und sohin die Frage hinsichtlich des Lokales beantwortet werden könne. Gemeinderat Tomitz hebt hervor, daß das Comité gewünscht hätte, daß die von ihm zur Verstärkung des Comités in Aussicht genommenen Herren durch den Gemeinderat anerkannt und durch Vermittlung des Gemeinderates Herr Josef Werndl vermocht worden wäre, das Protektorat zu übernehmen. Weiters wäre es für das Comité sehr

Gemeinderat Gschaider macht aufmerksam, daß die Vorfragen durch den vorgelegten Bericht noch in keiner Weise beantwor- tet erscheinen, es müsse vorerst festgesetzt werden, welche Er- zeugnisse zur Ausstellung zugelassen werden, dann, auf wel- che Weise die durch die Ausstellung erwachsenden Kosten gedeckt wurden u. s. fort. Kurz die Angelegenheit sei gegenwärtig noch nicht spruchreif, und könne der Gemein- derath erst dann hierüber Beschluß fassen, wenn ihm, wie dies die Section verlange, ein vollständig ausgeführ- tes Program dieser Ausstellung vorgelegt wurde. Gemeinderat Holub glaubt gegenüber dem vom Comité ge- stellten Antrag, es sei Herr Josef Werndl zur Übernah- me des Protektorates zu ersuchen, hervorheben zu müs- sen, daß derselbe durch anderweitige Geschäfte so sehr in Anspruch genommen sei, daß er wohl kaum in der Lage wäre, sich mit den Detail-Fragen zu befassen; auch in die- ser Richtung empfehle sich daher vorerst ein Elaborat aus- zuarbeiten, welches demselben dann mit der Bitte vorgelegt werden könne, diesem Unternehmen seine Fürsorge angedeihen zu lassen. Gemeinderat Mayr hebt hervor, daß vorerst konstatirt wer- den müsse, wer von den Eisenindustriellen sich aller be- theilige, da erst hienach die Größe des beantragten Rau- mes ermessen und sohin die Frage hinsichtlich des Lokales beantwortet werden könne. Gemeinderat Tomitz hebt hervor, daß das Comité gewünscht hätte, daß die von ihm zur Verstärkung des Comités in Aus- sicht genommenen Herren durch den Gemeinderat aner- kannt und durch Vermittlung des Gemeinderates Herr Josef Werndl vermocht worden wäre, das Protektorat zu übernehmen. Weiters wäre es für das Comité sehr

erwünscht gewesen, schon jetzt zu wissen, ob es auf die un- entgeltliche Überlassung eines Lokales rechnen könne, aus diesem Grunde sei der verlesene Bericht vorgelegt worden. Der Referent bemerkt zum Schlusse unter Aufrechthaltung des Sectionsantrages, daß die Wahl der übrigen Co- mitémitglieder behufs Verstärkung des Comité zufolge des Gemeinderathsbeschlusses vom 27. Oktober v. J. ausdrück- lich dem aus Mitgliedern des Gemeinderates zusammen- gesetzten Comité überlassen worden sei, daher dieser Gegenstand keiner Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfe; die Frage des Lokales sei heute, wo der benötig- te Raum wegen Mangel der Vorerhebungen noch nicht bekannt sei, verfrüht, im übrigen glaubt er die Ver- sicherung aussprechen zu dürfen, daß, wenn die Aus- stellung zu Stande komme und die erbetenen Lokalitä- ten dem Zwecke genügen wurden, der Gemeinderat kaum einen Anstand nehmen dürfte, selbe zu die- sem gemeinnützigen Zwecke zu überlassen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität angenommen. — Z. 4190. II. Section. 3. Bericht des städt. Cassaamtes über den Cassaabschluß pr. Dezember 1876. Gemeinderath Leopold Huber verließ diesen Bericht, welcher lautet. Resultat der Gebahrung bei der Stadt-Casse in Steyr im Monathe Dezember 1876. Einnahmen im Monate. De- zember 1876 fl 32904.53 xr; hiezu den am 30. November 1876 verbliebenen baren Cassarest mit fl 10553.27 xr, daher Einnahmen Summe im Dezember fl 43457.80 xr hievon ab- gezogen die im Monate Dezember bestrittenen Ausgaben pr

erwünscht gewesen, schon jetzt zu wissen, ob es auf die unentgeltliche Überlassung eines Lokales rechnen könne, aus diesem Grunde sei der verlesene Bericht vorgelegt worden. Der Referent bemerkt zum Schlusse unter Aufrechthaltung des Sectionsantrages, daß die Wahl der übrigen Comitémitglieder behufs Verstärkung des Comité zufolge des Gemeinderathsbeschlusses vom 27. Oktober v. J. ausdrücklich dem aus Mitgliedern des Gemeinderates zusammengesetzten Comité überlassen worden sei, daher dieser Gegenstand keiner Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfe; die Frage des Lokales sei heute, wo der benötigte Raum wegen Mangel der Vorerhebungen noch nicht bekannt sei, verfrüht, im übrigen glaubt er die Versicherung aussprechen zu dürfen, daß, wenn die Ausstellung zu Stande komme und die erbetenen Lokalitäten dem Zwecke genügen wurden, der Gemeinderat kaum einen Anstand nehmen dürfte, selbe zu diesem gemeinnützigen Zwecke zu überlassen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität angenommen. — Z. 4190. II. Section. 3. Bericht des städt. Cassaamtes über den Cassaabschluß pr. Dezember 1876. Gemeinderath Leopold Huber verließ diesen Bericht, welcher lautet. Resultat der Gebahrung bei der Stadt-Casse in Steyr im Monathe Dezember 1876. Einnahmen im Monate. Dezember 1876 fl 32904.53 xr; hiezu den am 30. November 1876 verbliebenen baren Cassarest mit fl 10553.27 xr, daher Einnahmen Summe im Dezember fl 43457.80 xr hievon abgezogen die im Monate Dezember bestrittenen Ausgaben pr

fl 40939.79 xr, verbleibt für den Monat Dezember 1876 ein barer Cassarest von fl 2518.01 xr. Wenn den obigen Einnahmen im Monate Dezember pr. fl 32904.53 xr die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates November 1876 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit fl 156,777.67 xr und fl 1000.- Obligationen, so erscheint dann bis Ende Dezember ein gesammter Empfang von fl 189,682.20 xr und fl 1000.- Obligationen. Und wenn den, im Monate Dezember bestrittenen obigen Ausgaben pr fl 40,939.79 xr die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginn bis Ende November 1876 zugezalt werden mit fl 146,605.92 xr, so zeigt sich dann bis zu Ende Dezember 1876 eine Ausgaben Gesammt-Summa von fl 187,545.71 xr. Städt. Cassaamt Steyr am 31. Dezember 1877. Stefan Willner, Cassen Direktor. Der Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa-Journal durch den Gemeinderat Gründler und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 3940. 4. Gesuch des Herrn Josef Bäck um Überlassung eines Grundes in Reichenschwall. Gemeinderat Leopold Huber verließ dieses Gesuch, mit welchem Herr Bäck um käufliche Überlassung eines nächst seinem Garten in Reichenschwall gelegenen Grundes im Ausmasse von circa 3 Quadrat Klafter ersucht, und stellt namens der Section den Antrag, dem Gesuchsteller Herrn Josef Bäck den gewünschten Grund pachtweise gegen einen Jahreszins mit 50 xr zu überlassen, indem diesen Grund villeicht die Gemeinde selbst nochmals benöthigen könnte. Gemeinderat Pointner macht aufmerksam, daß Gesuchsteller nur um käufliche und nicht um pachtweise Überlassung des Grundes ansuche, daher das vorliegende Gesuch abzu-

fl 40939.79 xr, verbleibt für den Monat Dezember 1876 ein ba- rer Cassarest von fl 2518.01 xr. Wenn den obigen Einnahmen im Monate Dezember pr. fl 32904.53 xr die seit Beginn die- ses Jahres bis zu Ende des Monates November 1876 stattge- fundenen Empfänge zugeschlagen werden mit fl 156,777.67 xr und fl 1000.- Obligationen, so erscheint dann bis Ende Dezem- ber ein gesammter Empfang von fl 189,682.20 xr und fl 1000.- Obligationen. Und wenn den, im Monate De- zember bestrittenen obigen Ausgaben pr fl 40,939.79 xr die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginn bis En- de November 1876 zugezalt werden mit fl 146,605.92 xr, so zeigt sich dann bis zu Ende Dezember 1876 eine Aus- gaben Gesammt-Summa von fl 187,545.71 xr. Städt. Cassaamt Steyr am 31. Dezember 1877. Stefan Willner, Cassen Direktor. Der Referent bemerkt hiezu, daß das Cassa-Journal durch den Gemeinderat Gründler und ihn geprüft und richtig be- funden worden sei. Wird zur Kenntniß genommen. Z. 3940. 4. Gesuch des Herrn Josef Bäck um Überlassung eines Grundes in Reichenschwall. Gemeinderat Leopold Huber verließ dieses Gesuch, mit welchem Herr Bäck um käufliche Überlassung eines nächst seinem Garten in Reichenschwall gelegenen Grundes im Ausmasse von circa 3 Quadrat Klafter ersucht, und stellt namens der Section den Antrag, dem Gesuchsteller Herrn Josef Bäck den gewünschten Grund pachtweise gegen einen Jahreszins mit 50 xr zu überlassen, indem diesen Grund villeicht die Gemeinde selbst nochmals benöthigen könnte. Gemeinderat Pointner macht aufmerksam, daß Gesuchsteller nur um käufliche und nicht um pachtweise Überlassung des Grundes ansuche, daher das vorliegende Gesuch abzu-

weisen wäre. Gemeinderat Perz stellt den Antrag, es habe vorerst die Bau- section einen Augenschein vorzunehmen, wobei Gesuchssteller be- fragt werden könne, ob er auch auf eine pachtweise Über- lassung des Grundes reflectiere. Der Antrag des Gemeinde- rates Perz wird angenommen. Z. 4111 5. Amtsbericht wegen Bemessung der Verzehrungssteuer. Gemeinderat Leopold Huber verließ denselben, welcher lautet: Löblicher Gemeinderat! Der Brauerei Besitzer und Gemeinderat Herr Franz Jäger von Waldau ist hieramts bei dem Herrn Bürgermeister erschienen, und hat im Namen der hiesigen Herren Brauer auf Grund eines von denselben gefaßten Beschlusses das Ansuchen gestellt, der löbl. Gemeinderat wol- le die hinsichtlich der Bemessung der Verzehrungssteuer-Zuschla- ge auf das Bier einerseits und auf Wein, Obstmost und Fleisch andererseits bestehende Ungleichheit, wonach auf das Erstere ein Zuschlag von 30 %, und für die letz- teren Artikel von 20 % eingehoben werde, für das kom- mende Jahr 1878 abstellen, und die Gleichstellung der Brauer mit den Wirthen und Fleischhauern hinsichtlich dieses Verzehrungssteuer-Zuschlages beschlissen. Dieselben berufen sich diesfalls noch insbesonders auf den, in der Gemeinderats-Sitzung vom 9. Februar zur Kenntniß gebrachten Erlaß des Landesausschusses vom 25. Jänner 1877 Z. 155, wonach eine derartige Unterscheidung der steuer- baren Objecte überhaupt unzulässig sei, und erklären für die Folge sich geeigneten Ortes zu beschweren, wenn diesem ihrem Begehren um Gleichstellung nicht stattgegeben werden würde. Herr Franz Jäger von Waldau als Vertre- ter derselben hat weiters die Bitte gestellt, es möge dieser Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten

weisen wäre. Gemeinderat Perz stellt den Antrag, es habe vorerst die Bausection einen Augenschein vorzunehmen, wobei Gesuchssteller befragt werden könne, ob er auch auf eine pachtweise Überlassung des Grundes reflectiere. Der Antrag des Gemeinderates Perz wird angenommen. Z. 4111 5. Amtsbericht wegen Bemessung der Verzehrungssteuer. Gemeinderat Leopold Huber verließ denselben, welcher lautet: Löblicher Gemeinderat! Der Brauerei Besitzer und Gemeinderat Herr Franz Jäger von Waldau ist hieramts bei dem Herrn Bürgermeister erschienen, und hat im Namen der hiesigen Herren Brauer auf Grund eines von denselben gefaßten Beschlusses das Ansuchen gestellt, der löbl. Gemeinderat wolle die hinsichtlich der Bemessung der Verzehrungssteuer-Zuschlage auf das Bier einerseits und auf Wein, Obstmost und Fleisch andererseits bestehende Ungleichheit, wonach auf das Erstere ein Zuschlag von 30 %, und für die letzteren Artikel von 20 % eingehoben werde, für das kommende Jahr 1878 abstellen, und die Gleichstellung der Brauer mit den Wirthen und Fleischhauern hinsichtlich dieses Verzehrungssteuer-Zuschlages beschlissen. Dieselben berufen sich diesfalls noch insbesonders auf den, in der Gemeinderats-Sitzung vom 9. Februar zur Kenntniß gebrachten Erlaß des Landesausschusses vom 25. Jänner 1877 Z. 155, wonach eine derartige Unterscheidung der steuerbaren Objecte überhaupt unzulässig sei, und erklären für die Folge sich geeigneten Ortes zu beschweren, wenn diesem ihrem Begehren um Gleichstellung nicht stattgegeben werden würde. Herr Franz Jäger von Waldau als Vertreter derselben hat weiters die Bitte gestellt, es möge dieser Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten

Sitzung gestellt werden, dem hiermit nachgekommen erscheint. Steyr am 14. April 1877. Der Vice Bürgermeister Edelbauer. Hiezu bemerkt Referent: Die Finanz-Section hat dieses von den Brauern gestellte Begehren in eindringliche Verhandlung gezogen und erlaubt sich als Resultat hievon nachstehendes dem löblichen Gemeinderate zu berichten: Es kann nicht verkannt werden, daß durch die seit 1876 eingeführte Art der Bemessung des Verzehrungssteuerzuschlages hinsichtlich des Bieres einerseits und des Weins und Obstmostes und Fleisches anderseits für die Brauer ein Beschwerdegrund deshalb vorliegt, weil in der Regel die Gemeindemitglieder zur Bedeckung der Bedürfnisse des Gemeindehaushaltes nach Massgabe ihrer Steuerobjecte in gleichem Masse herangezogen werden. Es war aber nicht etwa eine gegen die Brauer beliebte Unbilligkeit, wenn der Gemeinderat vor 2 Jahren zur Deckung des Ausfalles den Verzehrungssteuerzuschlag nur für das Bier erhöhte und ihn sonst beim alten beließ, sondern es war dies nur eine durch die ungünstige finanzielle Lage der Stadt bedingte Maßregel, die um so nothwendiger erschien und um so gerechtfertigter war, als nur auf diese Weise eine noch weitere Erhöhung der das gesammte Publikum treffenden anderweitigen Anlagen und Zuschläge vermieden werden konnte, eine Massregel, die auch von keiner Seite angefochten und hohen Orts bestätigt wurde. Indem dies vorausgeschickt werden muß, um die Entstehung der gerügten ungleichmäßigen Behandlung zu beleuchten und diesen Vorgang zu rechtfertigen, kann sich die Section freilich nicht der Erwägung verschliessen, daß nun mehr mit Rücksicht auf die vorliegenden Beschwerden der Brauer,

Sitzung gestellt werden, dem hiermit nachgekommen erscheint. Steyr am 14. April 1877. Der Vice Bürgermeister Edelbauer. Hiezu bemerkt Referent: Die Finanz-Section hat dieses von den Brauern gestellte Begehren in eindringliche Verhandlung gezogen und erlaubt sich als Resultat hievon nachstehendes dem löblichen Gemeinderate zu berichten: Es kann nicht ver- kannt werden, daß durch die seit 1876 eingeführte Art der Bemessung des Verzehrungssteuerzuschlages hinsichtlich des Bie- res einerseits und des Weins und Obstmostes und Flei- sches anderseits für die Brauer ein Beschwerdegrund des- halb vorliegt, weil in der Regel die Gemeindemitglie- der zur Bedeckung der Bedürfnisse des Gemeindehaus- haltes nach Massgabe ihrer Steuerobjecte in gleichem Masse herangezogen werden. Es war aber nicht etwa ei- ne gegen die Brauer beliebte Unbilligkeit, wenn der Gemeinderat vor 2 Jahren zur Deckung des Ausfalles den Verzehrungssteuerzuschlag nur für das Bier erhöhte und ihn sonst beim alten beließ, sondern es war dies nur eine durch die ungünstige finanzielle Lage der Stadt bedingte Maßregel, die um so nothwendiger er- schien und um so gerechtfertigter war, als nur auf die- se Weise eine noch weitere Erhöhung der das gesammte Publikum treffenden anderweitigen Anlagen und Zuschläge vermieden werden konnte, eine Massre- gel, die auch von keiner Seite angefochten und hohen Orts bestätigt wurde. Indem dies vorausgeschickt wer- den muß, um die Entstehung der gerügten ungleich- mäßigen Behandlung zu beleuchten und diesen Vor- gang zu rechtfertigen, kann sich die Section freilich nicht der Erwägung verschliessen, daß nun mehr mit Rück- sicht auf die vorliegenden Beschwerden der Brauer,

insbesonders aber in Hinblick auf den Erlaß des Landesaus- schusses vom 25. Jänner 1877 Z. 155., welcher die Nichtgeneh- migung des Präliminars bei Wiederholung einer un- gleichmässigen Bemessung der Verzehrungssteuerzuschläge in Aussicht stellt, eine Abänderung des gegenwärtigen Mo- dus für die Zukunft Platz zugreifen hatte. Nur glaubt die Finanz-Section, daß es heute noch viel zu früh und überhaupt unmöglich sei, einen endgültigen Beschluß hier- über zu fassen, da die Bemessung des Verzehrungssteu- erzuschlages, sowie überhaupt sämmtlicher Gemeinde Um- lagen lediglich auf Grund der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabs-Präliminarien erfolgen kann und deren Höhe sich immer nach dem vorhandenem unbedeckten Erfordernisse bestimmt wird, dessen Betrag heute noch, gar nicht bekannt ist. Die Finanz Section sieht sich daher nicht in der Lage, über den vorliegenden Gegenstand schon dermalen einen bestimmten Antrag zu stellen, sondern meint, daß diese Eingabe auf die Prälimi- narsberatung pro 1877 zu verweisen sei. Im übrigen würde es aber nach Ansicht der Section keinem Anstan- de unterliegen, daß auf Grund des citirten Erlasses des Landesausschusses der Gemeinderat schon jetzt in dem prinzipiellen Beschluße sich einige, daß die Gemeinde- zuschläge für sämmtliche verzehrungssteuerpflichtige Objecte in Hinkunft nach einem einheitlichen Maßsta- be, dessen ziffermäßige Festsetzung der jeweiligen Präliminarsberatung selbst verständlich vorbehalten bleibt, bemessen werde. Gemeinderat Franz von Jäger bemerkt, daß er deshalb den Bürgermeister ersucht habe, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, weil

insbesonders aber in Hinblick auf den Erlaß des Landesausschusses vom 25. Jänner 1877 Z. 155., welcher die Nichtgenehmigung des Präliminars bei Wiederholung einer ungleichmässigen Bemessung der Verzehrungssteuerzuschläge in Aussicht stellt, eine Abänderung des gegenwärtigen Modus für die Zukunft Platz zugreifen hatte. Nur glaubt die Finanz-Section, daß es heute noch viel zu früh und überhaupt unmöglich sei, einen endgültigen Beschluß hierüber zu fassen, da die Bemessung des Verzehrungssteuerzuschlages, sowie überhaupt sämmtlicher Gemeinde Umlagen lediglich auf Grund der vorliegenden Einnahmenund Ausgabs-Präliminarien erfolgen kann und deren Höhe sich immer nach dem vorhandenem unbedeckten Erfordernisse bestimmt wird, dessen Betrag heute noch, gar nicht bekannt ist. Die Finanz Section sieht sich daher nicht in der Lage, über den vorliegenden Gegenstand schon dermalen einen bestimmten Antrag zu stellen, sondern meint, daß diese Eingabe auf die Präliminarsberatung pro 1877 zu verweisen sei. Im übrigen würde es aber nach Ansicht der Section keinem Anstande unterliegen, daß auf Grund des citirten Erlasses des Landesausschusses der Gemeinderat schon jetzt in dem prinzipiellen Beschluße sich einige, daß die Gemeindezuschläge für sämmtliche verzehrungssteuerpflichtige Objecte in Hinkunft nach einem einheitlichen Maßstabe, dessen ziffermäßige Festsetzung der jeweiligen Präliminarsberatung selbst verständlich vorbehalten bleibt, bemessen werde. Gemeinderat Franz von Jäger bemerkt, daß er deshalb den Bürgermeister ersucht habe, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, weil

im Falle der Gemeinderat diesem berechtigten Begehren der Brauer nicht entsprechen würde, diese Angelegenheit von ihnen dem Landesausschusse vorgelegt worden wäre. Nachdem die Section die künftige Gleichstellung beantrage, so erkläre er sich im Namen der Brauer für befriediget. Gemeinderat Anton von Jäger weist darauf hin, daß der letzte Passus des Sectionsberichtes nach seiner Meinung ganz wegbleiben könnte, weil es durch das Gesetz angeordnet sei, daß die Verzehrungssteuer zuschläge einheitlich bemessen werden müssen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section zum Beschluß erhoben. — Z. 4083. III. Section. 6. Amtsbericht wegen Herstellung des Pissoirs unter der Ennsbrücke. Gemeinderat Josef Huber erwähnt, daß die Herstellung dieses Pissoirs auf Grund eines die bestehenden Unzukömmlichkeiten beseitigenden Planes vom Gemeinderate bereits seinerzeit im Prinzipe genehmigt worden sei, nur sei damals beschlossen worden, die Ausführung auf eine günstigere Jahreszeit zu verschieben. Nachdem diese jetzt eingetreten sei, so stelle die Section den Antrag, die Ausführung dieses Pissoirs auf Grund des vorliegenden Planes dem städtischen Bauamte aufzutragen. Gemeinderat Gschaider fragt an, wie hoch sich die Kosten dieser Herstellung belaufen, worüber Referent bemerkt, daß selbe im Voranschlage mit 302 fl 30 xr bemessen und hiemit auch vom Gemeinderate bereits genehmigt seien, daß sich übrigens mehrere Ersparungen hiebei erzielen lassen. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 4084. 7. Sectionsbericht über die Ausbesserung eines Kanals in Steyrdorf.

im Falle der Gemeinderat diesem berechtigten Begehren der Brauer nicht entsprechen würde, diese Angelegenheit von ih- nen dem Landesausschusse vorgelegt worden wäre. Nachdem die Section die künftige Gleichstellung beantrage, so erkläre er sich im Namen der Brauer für befriediget. Gemeinderat Anton von Jäger weist darauf hin, daß der letz- te Passus des Sectionsberichtes nach seiner Meinung ganz weg- bleiben könnte, weil es durch das Gesetz angeordnet sei, daß die Verzehrungssteuer zuschläge einheitlich bemessen wer- den müssen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section zum Beschluß erhoben. — Z. 4083. III. Section. 6. Amtsbericht wegen Herstellung des Pissoirs unter der Enns- brücke. Gemeinderat Josef Huber erwähnt, daß die Herstellung dieses Pissoirs auf Grund eines die bestehenden Unzukömmlichkei- ten beseitigenden Planes vom Gemeinderate bereits sei- nerzeit im Prinzipe genehmigt worden sei, nur sei da- mals beschlossen worden, die Ausführung auf eine gün- stigere Jahreszeit zu verschieben. Nachdem diese jetzt eingetreten sei, so stelle die Section den Antrag, die Ausfüh- rung dieses Pissoirs auf Grund des vorliegenden Planes dem städtischen Bauamte aufzutragen. Gemeinderat Gschaider fragt an, wie hoch sich die Kosten die- ser Herstellung belaufen, worüber Referent bemerkt, daß selbe im Voranschlage mit 302 fl 30 xr bemessen und hiemit auch vom Gemeinderate bereits genehmigt seien, daß sich übrigens mehrere Ersparungen hiebei erzielen lassen. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 4084. 7. Sectionsbericht über die Ausbesserung eines Kanals in Steyrdorf.

Gemeinderat Josef Huber bemerkt, daß dieser Gegenstand be- reits auf einer früheren Tagesordnung gestanden sei. Die Section habe nun Erhebungen über die Schadhaftigkeit dieses Kanals gepflogen und dabei habe sich die Nothwendigkeit herausgestellt, eine Kommission an Ort und Stelle unter Zuziehung der Interessenten abzuhalten, er stellt daher namens der Sections den Antrag, es sei an Ort und Stel- le unter Zuziehung der Intressenten, des städtischen Bauam- tes und eines Baumeisters eine Kommission abzuhalten, und die in dieser Angelegenheit weiters nothwendigen Erhebungen zu pflegen. Nach einigen weiteren Aufklärungen durch den Ge- meinderat Reder wird der Antrag der Section ange- nommen. Z. 1878. 8. Amtsbericht wegen Zuschüttung der Grube hinter dem Bür- gerschulgebäude. Gemeinderat Josef Huber verliest den auf Grund des dies- fälligen Gemeinderats Beschlusses vom 6. April d.J. vom Bauamte abverlangten Bericht, welcher lautet: Löbliche Gemeindevorstehung! Im Nachfolgenden beehre ich mich der löblichen Gemeindevorstehung die approximative Kosten- berechnung für die Anschüttung der Grube hinter der neu- en Bürgerschule mit dem Material vom Landbauer auf Grund eines durch zwei Tage vorgenommenen Versuches mitzutheilen. Die Leistung eines Fuhrwerkes per Tag stellte sich beim achtmahligen Verkehr und einer Ladung von 22 cub. Fuß pr Fuhre mit 0.8 cub. Klft. Bei der Annahme, daß wenigstens 4 Fuhrwerke per Tag verkehren müßten, und daß hiezu noch 2 Taglöhner zum Aufladen erforderlich sein werden, stellt sich der Preis per Cubik Klafter mit Stadtfuhrwerk auf fl 5.56 xr; wobei

Gemeinderat Josef Huber bemerkt, daß dieser Gegenstand bereits auf einer früheren Tagesordnung gestanden sei. Die Section habe nun Erhebungen über die Schadhaftigkeit dieses Kanals gepflogen und dabei habe sich die Nothwendigkeit herausgestellt, eine Kommission an Ort und Stelle unter Zuziehung der Interessenten abzuhalten, er stellt daher namens der Sections den Antrag, es sei an Ort und Stelle unter Zuziehung der Intressenten, des städtischen Bauamtes und eines Baumeisters eine Kommission abzuhalten, und die in dieser Angelegenheit weiters nothwendigen Erhebungen zu pflegen. Nach einigen weiteren Aufklärungen durch den Gemeinderat Reder wird der Antrag der Section angenommen. Z. 1878. 8. Amtsbericht wegen Zuschüttung der Grube hinter dem Bürgerschulgebäude. Gemeinderat Josef Huber verliest den auf Grund des diesfälligen Gemeinderats Beschlusses vom 6. April d.J. vom Bauamte abverlangten Bericht, welcher lautet: Löbliche Gemeindevorstehung! Im Nachfolgenden beehre ich mich der löblichen Gemeindevorstehung die approximative Kostenberechnung für die Anschüttung der Grube hinter der neuen Bürgerschule mit dem Material vom Landbauer auf Grund eines durch zwei Tage vorgenommenen Versuches mitzutheilen. Die Leistung eines Fuhrwerkes per Tag stellte sich beim achtmahligen Verkehr und einer Ladung von 22 cub. Fuß pr Fuhre mit 0.8 cub. Klft. Bei der Annahme, daß wenigstens 4 Fuhrwerke per Tag verkehren müßten, und daß hiezu noch 2 Taglöhner zum Aufladen erforderlich sein werden, stellt sich der Preis per Cubik Klafter mit Stadtfuhrwerk auf fl 5.56 xr; wobei

der Fuhrlohn mit fl 4.0, und der Taglöhner mit 90 xr per Tag gerechnet wurde. Sollte das Stadtfuhrwerk nicht benutzt werden können, und wenn man anderes Fuhrwerk nehmen müßte, so würde im solchen Falle die Cub. Klafter auf fl 8.06 zu stehen kommen. Der Fuhrlohn ist für diesen Fall mit fl 6.0 per Tag, und der Taglöhner mit 90 xr gerechnet. Hiebei wird bemerkt, daß das Material vom Landbauer unentgeltlich überlassen wird. Auf Grund der vorerhobenen Einheitspreise würde die Anschüttung mit Stadtfuhrwerk für den Bedarf von wenigstens 350 Cub. Klftr. à fl 5.56 rund fl 2000.- kosten, mit andern Fuhrwerk für denselben Bedarf von 350 Cub. Klft. à fl 8.06 auf circa fl 2900.- zu stehen kommen. Bei der vorhergehenden Annahme, daß 4 Fuhren per Tag verkehren sollten und bei der täglichen Leistung von 3.2 Cub. Klftr, würde man zur Vollendung dieser Arbeit mindestens 4 Monate brauchen. Den obenangeführten Kostenveranschlag erlaube ich mir der löblichen Gemeindevorstehung zur gefältigen Begutachtung vorzulegen. Das städtische Bauamt Steyr am 14. April 1877. J. Bogacky.“ Hiezu sei von demselben eine nachträgliche Bemerkung gemacht worden, daß bei einer Ladung von 1 Cub. Meter per Wagen, wozu sich Herr Viertl nachträglich herbeigelassen hätte, die Kubik Klafter auf 4 fl 10 xr zu stehen komme, wodurch sich die Kosten um einige Hundert Gulden verringern würden. Referent bemerkt hienach, daß die Section keinen Antrag stelle, sondern die Angelegenheit dem löblichen Gemeinderate zur Begutachtung überlassen wolle. Gemeinderat Gschaider glaubt, daß die Anschüttung

der Fuhrlohn mit fl 4.0, und der Taglöhner mit 90 xr per Tag gerechnet wurde. Sollte das Stadtfuhrwerk nicht be- nutzt werden können, und wenn man anderes Fuhr- werk nehmen müßte, so würde im solchen Falle die Cub. Klafter auf fl 8.06 zu stehen kommen. Der Fuhr- lohn ist für diesen Fall mit fl 6.0 per Tag, und der Tag- löhner mit 90 xr gerechnet. Hiebei wird bemerkt, daß das Material vom Landbauer unentgeltlich überlassen wird. Auf Grund der vorerhobenen Einheitspreise wür- de die Anschüttung mit Stadtfuhrwerk für den Bedarf von wenigstens 350 Cub. Klftr. à fl 5.56 rund fl 2000.- ko- sten, mit andern Fuhrwerk für denselben Bedarf von 350 Cub. Klft. à fl 8.06 auf circa fl 2900.- zu stehen kommen. Bei der vorhergehenden Annahme, daß 4 Fuhren per Tag verkehren sollten und bei der täglichen Lei- stung von 3.2 Cub. Klftr, würde man zur Vollen- dung dieser Arbeit mindestens 4 Monate brauchen. Den obenangeführten Kostenveranschlag erlaube ich mir der löblichen Gemeindevorstehung zur ge- fältigen Begutachtung vorzulegen. Das städtische Bau- amt Steyr am 14. April 1877. J. Bogacky.“ Hiezu sei von demselben eine nachträgliche Bemerkung gemacht worden, daß bei einer Ladung von 1 Cub. Meter per Wagen, wozu sich Herr Viertl nachträglich herbei- gelassen hätte, die Kubik Klafter auf 4 fl 10 xr zu stehen komme, wodurch sich die Kosten um einige Hundert Gulden verringern würden. Referent bemerkt hienach, daß die Section keinen An- trag stelle, sondern die Angelegenheit dem löblichen Gemeinderate zur Begutachtung überlassen wolle. Gemeinderat Gschaider glaubt, daß die Anschüttung

dieser Grube billiger zu Stande kommen könnte, wenn von Seite der Gemeinde eine Veröffentlichung erfolgen würde, wornach jedes Fuhrwerk, welches zu derselben Materi- al zuführe, für den weiteren Weg, den es gegenüber dem gewöhnlichen Ladungsplatze machen würde, eine Entschädigung zugesichert werde. Die Überwachung dessen könnte durch den Mauthner erfolgen. Gemeinderat Anton von Jäger erklärt sich mit diesem Modus nicht einverstanden, weil nach seiner Schätzung die Zuschüttung auf diese Weise weit höher zu stehen kom- me und jedenfalls auch viel länger dauern würde. Gemeinderat Holub macht aufmerksam, daß viele Leu- te gar nicht wissen, daß hinter dem Bürgerschulgebäu- de ein Ablagerungsplatz für Material und Schutt sei, er spricht sich daher für Erlassung einer Kundmachung aus, in welcher des Publikum darauf aufmerksam gemacht und eingeladen werde, überflüssiges Material dort ab- zulagern. Gemeinderat Pointner stellt eine summarische ziffermässi- ge Berechnung der Kosten der Zuschüttung, je nachdem das Material vom Sandbauer bezogen, oder die Fuhrleute für Zuführung desselben nach dem Antrage des Gemeinde- rates Gschaider entschädiget würden, und kommt zum Resultate, daß die Kosten mindestens gleich groß seien. Referent stellt sohin den Antrag, es sei eine Auffor- derung zu erlassen, daß diejenigen, welche über- flüßiges Material und dergleichen haben, dasselbe in dieser Grube ablagern möchten. Letzterer Antrag wird angenommen. Z. 3811. 9. Sectionsbericht wegen Anschaffung einer Strassenwal- ze.

dieser Grube billiger zu Stande kommen könnte, wenn von Seite der Gemeinde eine Veröffentlichung erfolgen würde, wornach jedes Fuhrwerk, welches zu derselben Material zuführe, für den weiteren Weg, den es gegenüber dem gewöhnlichen Ladungsplatze machen würde, eine Entschädigung zugesichert werde. Die Überwachung dessen könnte durch den Mauthner erfolgen. Gemeinderat Anton von Jäger erklärt sich mit diesem Modus nicht einverstanden, weil nach seiner Schätzung die Zuschüttung auf diese Weise weit höher zu stehen komme und jedenfalls auch viel länger dauern würde. Gemeinderat Holub macht aufmerksam, daß viele Leute gar nicht wissen, daß hinter dem Bürgerschulgebäude ein Ablagerungsplatz für Material und Schutt sei, er spricht sich daher für Erlassung einer Kundmachung aus, in welcher des Publikum darauf aufmerksam gemacht und eingeladen werde, überflüssiges Material dort abzulagern. Gemeinderat Pointner stellt eine summarische ziffermässige Berechnung der Kosten der Zuschüttung, je nachdem das Material vom Sandbauer bezogen, oder die Fuhrleute für Zuführung desselben nach dem Antrage des Gemeinderates Gschaider entschädiget würden, und kommt zum Resultate, daß die Kosten mindestens gleich groß seien. Referent stellt sohin den Antrag, es sei eine Aufforderung zu erlassen, daß diejenigen, welche überflüßiges Material und dergleichen haben, dasselbe in dieser Grube ablagern möchten. Letzterer Antrag wird angenommen. Z. 3811. 9. Sectionsbericht wegen Anschaffung einer Strassenwalze.

Gemeinderat Josef Huber bemerkt, daß in dieser Angelegenheit vorerst privatim in Linz Erkundigungen eingezogen und von der dortigen Gemeindevorstehung ein Plan über eine daselbst befindliche Strassenwalze eingeholt worden seien; diese Walze dürfte über Ansuchen bei der k.k. Statthalterei leihweise gegen Übernahme der Transport- und etwaiger Reparaturkosten zu erhalten sein. Er (Referent) habe nun auf Grund des erwähnten Planes eine Skizze für eine den hiesigen Verhältnissen angepaßte Strassenwalze und einen Kostenvoranschlag angefertigt, nach diesen einleitenden Bemerkungen hätte Referent nachstehenden Vortrag: Die Section erlaubt sich dem löbl. Gemeinderat hiemit Zeichnung und Kostenanschlag einer Strassen-CompressionsWalze zur geneigten Würdigung vorzulegen. Der Abgang einer Strassen Compressions-Walze ist längst ein fühlbarer Mangel unter den Werkzeugen, welche unsere Stadt zur Herhaltung öffentlicher Strassen bedarf. Ohne einer solchen Walze wird stets nur eine halbwegs fahrbare Strasse bei Verwendung der kostspieligen geschlagenen Schotters herzustellen sein, deren Bestand jedoch nur von kurzer Dauer ist, da, was bekannte Tatsache ist, nachdem einige schwere Fuhrwerke eine solche neu beschotterte Strasse befahren haben, der Schotter eingedrückt und der weiche Strassenkoth an dessen Stelle an die Oberfläche kommt, es in daher in kürzester Zeit darauf wieder nothwendig, daß durch Arbeiter die entstandenen Wagenspurren von neuem mit Schotter ausgeglichen werden. Hiedurch treten an die Gemeinde stets bedeutende Kosten für die Herhaltung der Strassen heran; wo

Gemeinderat Josef Huber bemerkt, daß in dieser Angelegen- heit vorerst privatim in Linz Erkundigungen eingezo- gen und von der dortigen Gemeindevorstehung ein Plan über eine daselbst befindliche Strassenwalze ein- geholt worden seien; diese Walze dürfte über Ansu- chen bei der k.k. Statthalterei leihweise gegen Über- nahme der Transport- und etwaiger Reparaturkosten zu erhalten sein. Er (Referent) habe nun auf Grund des erwähnten Planes eine Skizze für eine den hiesigen Verhältnissen angepaßte Strassenwalze und einen Ko- stenvoranschlag angefertigt, nach diesen einleitenden Bemerkungen hätte Referent nachstehenden Vortrag: Die Section erlaubt sich dem löbl. Gemeinderat hiemit Zeich- nung und Kostenanschlag einer Strassen-Compressions- Walze zur geneigten Würdigung vorzulegen. Der Ab- gang einer Strassen Compressions-Walze ist längst ein fühlbarer Mangel unter den Werkzeugen, wel- che unsere Stadt zur Herhaltung öffentlicher Strassen bedarf. Ohne einer solchen Walze wird stets nur ei- ne halbwegs fahrbare Strasse bei Verwendung der kostspieligen geschlagenen Schotters herzustellen sein, deren Bestand jedoch nur von kurzer Dauer ist, da, was bekannte Tatsache ist, nachdem einige schwere Fuhrwerke eine solche neu beschotterte Strasse befah- ren haben, der Schotter eingedrückt und der weiche Strassenkoth an dessen Stelle an die Oberfläche kommt, es in daher in kürzester Zeit darauf wieder nothwen- dig, daß durch Arbeiter die entstandenen Wagenspur- ren von neuem mit Schotter ausgeglichen werden. Hiedurch treten an die Gemeinde stets bedeutende Kosten für die Herhaltung der Strassen heran; wo

hingegen bei Verwendung einer vorgenannten Walze sich in dieser Richtung bedeutende Ersparnisse erzielen ließen, und wir voraussichtlich bessere Strassen erhalten würden. 1. Könnte bei Verwendung der Walze, eine compacte Straße mit einem Ersparniß von 50% an geschlagenen Schotter hergestellt werden, indem sich hiebei der billige, runde Schotter mit verwenden läßt. 2. Wird durch das feste gleichmässige Eindrücken des Schot- ters eine weit bessere Strasse hergestellt, als dies ohne Anwendung einer Walze im Entferntesten möglich ist, und ist, 3. bei mit Walzen hergestellten Strassen schon an und für sich das Beschottern seltener erforderlich, wie sich auch die sonstigen Wegmacherarbeiten vermin- dern. Die Section erlaubt sich in Anbetracht des vorhergesagten und von der Überzeugung ausgehend, daß die Anschaf- fungskosten einer solchen Walze in einigen Jahren von der Ersparung, welche hiedurch von den Strassenherstel- lungskosten erzielt wurden, gewiß gedeckt sein wür- den, den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen, daß eine Strassencompressions Walze für die Gemeinde angeschafft werde, und deren Herstel- lung in Offert wege veranlassen. Die Kostenberechnung stelle sich folgender Weise dar: Gußeisene Walze sammt Lager und schmiedeisener Achse, zusammen circa 1500 K° à 20 xr fl 300.-; eine Brems- vorrichtung, 2 Stützrollen sammt Lagerstützen und Beschlä- ge, Verbindungsschrauben zum Gestell, Deixelbeschläge und compl. Kastenbeschläge zusammen circa 250 K° à 40 xr fl 100.-

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