wählten Gemeinde Räte konstituirt. Er ersucht hier- auf die Versammlung, die Wahl des Vize-Bürger- meisters für die Dauer des nächsten Jahres im Sinne des §. 41. Gemeindestatut vorzunehmen und die Gemeinde-Räte Göppl und Wenhart das Scrutinium zu besorgen. Bei der hierauf mittelst Stimmzettel erfolgten Wahl des Vize-Bürgermeisters erscheint hie- zu der bisherige Vize-Bürgermeister Karl Edelbauer mit 23 von 24 Stimmen gewählt. Der Vorsitzende verkündet dieses Resultat und ersucht den neugewählten Vize-Bürgermeister zu erklären, ob er die auf ihn gefallene Wahl annehmen wolle. Vize Bürgermeister Edelbauer bemerkt, er finde sich sehr geehrt, daß er hiermit zum zweitenmal zum Vize-Bürgermeister gewählt erscheine, dankt für das ihm hiedurch bewie- sene einhellige Vertrauen und giebt die Ver- sicherung ab, daß er bemüht sein werde, dieses Vertrauen nach seinen besten Kräften und Gewissen auch zu rechtfertigen. Hierauf hält der Vorsitzende nachstehenden Vortrag über die Eintheilung der Mitglieder des Gemeinderates in Sectionen: Nach §. 2. der Geschäfts-Ordnung theilen sich zum Zwecke der Vorberatung und Ausarbeitung der Geschäftsstücke des Gemeinderates für den Vortrag in der künftigen Gemeinderats Sitz- ung die sämmtlichen Gemeinderate in die Ge- schäfte nach 4 Abtheilungen (Sectionen),
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