I. Section 1. Verifikation der Gemeinderatswahlen. G.R. Pointer verliest den Bericht des Amtes, mit welchem angezeigt wird, daß gegen die Gültigkeit der am 24., 26. und 28. März von den 3 Wahlkörpern vorgenommenen Gemeinderaths Wahlen während der 8-tägigen Frist keine Einwendung eingebracht wurden, erwähnt, daß die Section die Wahl-Akten genau und eingehend durchgegangen, die Stimmzettel mit der Stimmlisten verglichen, erstere nachgezählt und alles richtig gefunden habe. Er verliest dann das Gutachten der Section hinsichtlich des III. Wahlkörpers, welches lautet: Der von der Wahlkommission versiegelt vorgelegte Wahlact über die am 24. März 1877 vorgenommene Gemeinderatswahl des III. Wahlkörpers der hiesigen Stadtgemeinde wurde nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prüfung unterzogen und hiebei konstatirt, daß sich bei diesem Wahlgange 323 Wähler, hierunter 52 mittelst Vollmacht betheiligt haben. Als gewählt sind diejenigen anzusehen, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die absolute Majorität beträgt 162. Diese Majorität haben erhalten: a. für die ausgeschriebene Neuwahl von 3 Gemeinderäthen auf die Dauer von 3 Jahren: Herr Anton Jäger v. Waldau, Braumeister im Ort 22 Stimmen
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