Ratsprotokoll vom 6. April 1877

I. Section 1. Verifikation der Gemeinderatswahlen. G.R. Pointer verliest den Bericht des Amtes, mit welchem angezeigt wird, daß gegen die Gültigkeit der am 24., 26. und 28. März von den 3 Wahlkörpern vorgenommenen Gemeinde- raths Wahlen während der 8-tägigen Frist keine Einwendung eingebracht wurden, er- wähnt, daß die Section die Wahl-Akten ge- nau und eingehend durchgegangen, die Stimm- zettel mit der Stimmlisten verglichen, erstere nachgezählt und alles richtig gefunden habe. Er verliest dann das Gutachten der Section hin- sichtlich des III. Wahlkörpers, welches lautet: Der von der Wahlkommission versiegelt vorge- legte Wahlact über die am 24. März 1877 vorgenommene Gemeinderatswahl des III. Wahlkörpers der hiesigen Stadtgemeinde wur- de nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prü- fung unterzogen und hiebei konstatirt, daß sich bei diesem Wahlgange 323 Wähler, hierunter 52 mittelst Vollmacht betheiligt haben. Als gewählt sind diejenigen anzuse- hen, welche die absolute Mehrheit der abge- gebenen Stimmen erhalten haben. Die absolute Majorität beträgt 162. Diese Majorität haben erhalten: a. für die ausgeschriebene Neuwahl von 3 Gemeinderäthen auf die Dauer von 3 Jahren: Herr Anton Jäger v. Waldau, Braumeister im Ort 22 Stimmen

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