I. Section 1. Verifikation der Gemeinderatswahlen. G.R. Pointer verliest den Bericht des Amtes, mit welchem angezeigt wird, daß gegen die Gültigkeit der am 24., 26. und 28. März von den 3 Wahlkörpern vorgenommenen Gemeinde- raths Wahlen während der 8-tägigen Frist keine Einwendung eingebracht wurden, er- wähnt, daß die Section die Wahl-Akten ge- nau und eingehend durchgegangen, die Stimm- zettel mit der Stimmlisten verglichen, erstere nachgezählt und alles richtig gefunden habe. Er verliest dann das Gutachten der Section hin- sichtlich des III. Wahlkörpers, welches lautet: Der von der Wahlkommission versiegelt vorge- legte Wahlact über die am 24. März 1877 vorgenommene Gemeinderatswahl des III. Wahlkörpers der hiesigen Stadtgemeinde wur- de nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prü- fung unterzogen und hiebei konstatirt, daß sich bei diesem Wahlgange 323 Wähler, hierunter 52 mittelst Vollmacht betheiligt haben. Als gewählt sind diejenigen anzuse- hen, welche die absolute Mehrheit der abge- gebenen Stimmen erhalten haben. Die absolute Majorität beträgt 162. Diese Majorität haben erhalten: a. für die ausgeschriebene Neuwahl von 3 Gemeinderäthen auf die Dauer von 3 Jahren: Herr Anton Jäger v. Waldau, Braumeister im Ort 22 Stimmen
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