Ratsprotokoll vom 6. April 1877

„Z. 7861 Präs. — An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Die Statthalterei findet sich zur Amtshandlung über den Rekurs des H. Johann Zeilberger in Steyr, gegen den Beschluß des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 9. Februar 1877, Z. 1373., womit die Veröffentlichung des wider den Journalisten, H. Josef Auer, erflossenen Strafurtheiles des k.k. Bezirksgerichtes Hernals vom 30. August 1876. Z. 8194. respektive des k.k. Landesgerichtes Wien vom 17. November v.J. Z. 1688 in einer Gemeinderatssitzung verweigert wurde, auf Grund der Bestimmungen der §§ 77 und 95 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr nicht berufen, da der rekurrirte Gemeinderathsbeschluß weder einen Gegenstand des übertragenen Wirkungskreises behandelt, noch auch als ein solcher sich darstellt, wider welchen der Statthalterei ein Sistirungsrecht zusteht. Es folgen demnach dieser Rekurs sammt Beilagen, sowie die weiter mit dem Berichte vom 13. März d.J. Z. 2154. vorgelegten Akten mit der Weisung zurück, den Rekurrenten hievon mit dem Bedeuten zu verständigen, daß ihm gegen diese Erledigung der Rekurs an das hohe k.k. Ministerium des Innern binnen 4 Wochen offen steht. Linz am 23. März 1877. Wiedenfeld. Wird zur Kenntniß genommen. — Z. 3237. —

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