für welche es bestimmt gewesen sei, nicht mehr betrieben werde; in demselben befinde; sich auch die Gaseinleitung bereits angelegt, und sei daher die Zustandsetzung der beiden Lokale mit ganz geringen Kosten ver- bunden; er stellt daher namens der Sec- tion den Antrag, der löbliche Gemeinde- rath wolle die Gesellschaft der Musikfreun- de die hier erwähnten, neben den Kinder- garten-Lokalitäten liegenden Zimmer im Exjesuiten Gebäude zu Unterrichts- zwecken zuweisen. Was die im Gesu- che verlangte unentgeltliche Beheitzung und Beleuchtung anbelange, so wolle die Schul-Section der Finanz-Section nicht vorgreifen, glaube übrigens im Anbe- tracht des gemeinnützigen Zweckes, daß der Gemeinderath wenigstens die Beleuch- tung bestellen könnte, nachdem selbe nur für ganz wenige Stunden nothwen- dig sei. Schließlich erwähnt noch Refe- rent, daß nach Äußerung mehrerer maßgebenden Mitgliedern dieser Ge- sellschaft ihnen die Zuweisung von Lo- kalitäten im Ersten Gebäude sehr erwünscht wäre, nachdem selbe einsehen, daß die Unterbringung im Bürger- Schulgebäude jedenfalls keine Stabi- lität hätte; überdies werde auch, da die dem Musikverein einzuräumen- den Lokalitäten sich im Hofe befinden,
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