für welche es bestimmt gewesen sei, nicht mehr betrieben werde; in demselben befinde; sich auch die Gaseinleitung bereits angelegt, und sei daher die Zustandsetzung der beiden Lokale mit ganz geringen Kosten verbunden; er stellt daher namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Gesellschaft der Musikfreunde die hier erwähnten, neben den Kindergarten-Lokalitäten liegenden Zimmer im Exjesuiten Gebäude zu Unterrichtszwecken zuweisen. Was die im Gesuche verlangte unentgeltliche Beheitzung und Beleuchtung anbelange, so wolle die Schul-Section der Finanz-Section nicht vorgreifen, glaube übrigens im Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes, daß der Gemeinderath wenigstens die Beleuchtung bestellen könnte, nachdem selbe nur für ganz wenige Stunden nothwendig sei. Schließlich erwähnt noch Referent, daß nach Äußerung mehrerer maßgebenden Mitgliedern dieser Gesellschaft ihnen die Zuweisung von Lokalitäten im Ersten Gebäude sehr erwünscht wäre, nachdem selbe einsehen, daß die Unterbringung im BürgerSchulgebäude jedenfalls keine Stabilität hätte; überdies werde auch, da die dem Musikverein einzuräumenden Lokalitäten sich im Hofe befinden,
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