Ratsprotokoll vom 6. April 1877

sam zu machen, daß die periodischen Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten den in öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnissen der Verstorbenen möglichst conform zu verfassen seien, weil, wie aus der Zuschrift der h. k.k. Statthalterei vom 18. Februar ersichtlich, eben diesen Berichten öffentlicher Blätter hohenorts besondere Wichtigkeit beigelegt werde. An die hohe k.k. Statthalterei sei Bericht zu erstatten und selbe zu versichern, daß die anbefohlenen Rapporte sofort mit entsprechender Genauigkeit erscheinen werden. Der Vorsitzende weist auf Grund der dießfalls bereits wiederholt gepflogenen Verhandlungen auf die Fruchtlosigkeit einer weiteren Verhandlung hin, und erklärt daher nicht in der Lage zu sein, neuerlich solche einzuleiten. Gemeinderath Mayr spricht sich für Erlassung eines derartigen Auftrages an den StadtArzt von Seite des Gemeinderathes aus. Gemeinderath Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß der Stadt-Arzt als Gemeindeorgan unter allen Umständen die Verpflichtung habe, den ihm zugehenden Auftrage zu entsprechen, und daß, wenn er dies nicht wolle, demselben eben nichts anderes zukomme, als von seiner Stelle zurückzutreten. Redner verkennt dabeit nicht, daß die

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