Dr. Hochhauser, daß es angezeigt wäre, wenn der Gemeinderath überhaupt einen Augenschein im Theater vornehme, um sich über gewisse unabweisbare Herstellungen daselbst an Ort und Stelle zu überzeugen und sich diesfalls zu einigen, wird der Antrag des Referenten angenommen. — Z. 2230. IV. Section. a. in Armensachen. 5. Rekurs des Johann Schneiderbauer, wider eine Entscheidung der städt. Armenkommission pcto Armengeld-Verweigerung. Gemeinderath Anton von Jäger verliest diese Eingabe, mit welcher derselbe um Zuweisung eines Unterstandes bittet und stellt namens der Section den Antrag, diesem Rekurs keine Folge zugeben und den Beschluß der städtischen Armen-Commission, mit welchem dessen Begehren abgewiesen wurde, aufrecht zu erhalten. Beschluß nach Antrag. — Z. 2886. b. in Sanitätssachen 6. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Besorgung der Sanitätspolizeilichen Agenden. Gemeinderath Anton von Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über die Eingabe vom 5. l.M. Z. 2042, womit der Sitzungsbeschluß des Gemeinderathes Steyr vom 2. d.M. betreffend die Besorgung
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