stande, als sie ein bestimmtes Anbot nicht enthalten, nicht zugelassen werden können. Er stellt den Antrag, dasselbe aus dem Grunde unberücksichtigt zu lassen. Gemeinderath Pointer, Mayr und Dr. Hochhauser schliessen sich der Ansicht des Gemeinderathes Reder hinsichtlich der Ungiltigkeit des Offertes des J. Eiselmayer an, und beleuchtet insbesonders letzterer die Konsequenz, welche sich ergeben könnte, wenn derartige Offerte zugelassen würden; er unterstützt daher den Antrag des Gemeinderathes Reder, und stellt den weiteren Antrag, den Keller dem Meistbietenden Ploberger gegen eine gegenseitige einjährige Kündigung pachtweise zu überlassen. Die Anträge der Gemeinderäthe Reder und Dr. Hochhauser werden bei gesonderter Abstimmung mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluß erhoben. — Z. 2084. III. Section. 3. Offerte wegen Holzlieferung. Gemeinderath Reder referirt, daß für die Abtheilungen I und II Ennsbäume und WerkholzOfferte eingelangt seien, von den Herrn Peter Vasold und Johann Stieglehner, für Abteilung III. Brückstreu von den Herrn Peter Vasold, Georg Dietachmayr und Ignaz Ebmer, für Abtheilung IV Ladenzeug von den Herren Peter Vasold und Georg
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