Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. April 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinde- rathes der Stadt Steyr, am 6. April 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vize-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Mathias Perz Emil Göppl Ferdinand Gründler Franz Ploberger Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Anton Mayr Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzahl von Gemeinde- ratsmitgliedern und bringt hierauf nachste- henden Erlaß der k. k. Statthalterei zur Mit- theilung.
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr, am 6. April 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vize-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Mathias Perz Emil Göppl Ferdinand Gründler Franz Ploberger Dr. Johann Hochhauser Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. WaldauFranz Schachinger Franz Tomitz Anton Landsiedl Anton Mayr Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 1/4 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern und bringt hierauf nachstehenden Erlaß der k. k. Statthalterei zur Mittheilung.
„Z. 7861 Präs. — An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Die Statthalterei findet sich zur Amtshandlung über den Rekurs des H. Johann Zeilberger in Steyr, gegen den Beschluß des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 9. Februar 1877, Z. 1373., womit die Veröffentlichung des wider den Journalisten, H. Josef Auer, erflossenen Strafurtheiles des k.k. Bezirksgerichtes Hernals vom 30. August 1876. Z. 8194. respektive des k.k. Landesgerichtes Wien vom 17. November v.J. Z. 1688 in einer Gemeinderatssitzung verweigert wurde, auf Grund der Bestimmungen der §§ 77 und 95 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr nicht berufen, da der rekurrirte Gemeinderathsbeschluß weder einen Gegenstand des übertragenen Wirkungskreises behandelt, noch auch als ein solcher sich darstellt, wider welchen der Statthalterei ein Sistirungsrecht zusteht. Es folgen demnach dieser Rekurs sammt Beilagen, sowie die weiter mit dem Berichte vom 13. März d.J. Z. 2154. vorgelegten Akten mit der Weisung zurück, den Rekurrenten hievon mit dem Bedeuten zu verständigen, daß ihm gegen diese Erledigung der Rekurs an das hohe k.k. Ministerium des Innern binnen 4 Wochen offen steht. Linz am 23. März 1877. Wiedenfeld. Wird zur Kenntniß genommen. — Z. 3237. —
„Z. 7861 Präs. — An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Die Statthalterei findet sich zur Amts- handlung über den Rekurs des H. Johann Zeil- berger in Steyr, gegen den Beschluß des Gemein- derathes der Stadt Steyr vom 9. Februar 1877, Z. 1373., womit die Veröffentlichung des wider den Journalisten, H. Josef Auer, erflossenen Strafurtheiles des k.k. Bezirksgerichtes Hernals vom 30. August 1876. Z. 8194. respektive des k.k. Landesgerichtes Wien vom 17. November v.J. Z. 1688 in einer Gemeinderatssitzung verweigert wurde, auf Grund der Bestimmun- gen der §§ 77 und 95 des Gemeindestatu- tes der Stadt Steyr nicht berufen, da der rekurrirte Gemeinderathsbeschluß weder einen Gegenstand des übertragenen Wir- kungskreises behandelt, noch auch als ein solcher sich darstellt, wider welchen der Statthalterei ein Sistirungsrecht zusteht. Es folgen demnach dieser Rekurs sammt Beilagen, sowie die weiter mit dem Be- richte vom 13. März d.J. Z. 2154. vorge- legten Akten mit der Weisung zurück, den Rekurrenten hievon mit dem Bedeuten zu verständigen, daß ihm gegen diese Er- ledigung der Rekurs an das hohe k.k. Mi- nisterium des Innern binnen 4 Wochen offen steht. Linz am 23. März 1877. Wiedenfeld. Wird zur Kenntniß genommen. — Z. 3237. —
I. Section 1. Verifikation der Gemeinderatswahlen. G.R. Pointer verliest den Bericht des Amtes, mit welchem angezeigt wird, daß gegen die Gültigkeit der am 24., 26. und 28. März von den 3 Wahlkörpern vorgenommenen Gemeinde- raths Wahlen während der 8-tägigen Frist keine Einwendung eingebracht wurden, er- wähnt, daß die Section die Wahl-Akten ge- nau und eingehend durchgegangen, die Stimm- zettel mit der Stimmlisten verglichen, erstere nachgezählt und alles richtig gefunden habe. Er verliest dann das Gutachten der Section hin- sichtlich des III. Wahlkörpers, welches lautet: Der von der Wahlkommission versiegelt vorge- legte Wahlact über die am 24. März 1877 vorgenommene Gemeinderatswahl des III. Wahlkörpers der hiesigen Stadtgemeinde wur- de nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prü- fung unterzogen und hiebei konstatirt, daß sich bei diesem Wahlgange 323 Wähler, hierunter 52 mittelst Vollmacht betheiligt haben. Als gewählt sind diejenigen anzuse- hen, welche die absolute Mehrheit der abge- gebenen Stimmen erhalten haben. Die absolute Majorität beträgt 162. Diese Majorität haben erhalten: a. für die ausgeschriebene Neuwahl von 3 Gemeinderäthen auf die Dauer von 3 Jahren: Herr Anton Jäger v. Waldau, Braumeister im Ort 22 Stimmen
I. Section 1. Verifikation der Gemeinderatswahlen. G.R. Pointer verliest den Bericht des Amtes, mit welchem angezeigt wird, daß gegen die Gültigkeit der am 24., 26. und 28. März von den 3 Wahlkörpern vorgenommenen Gemeinderaths Wahlen während der 8-tägigen Frist keine Einwendung eingebracht wurden, erwähnt, daß die Section die Wahl-Akten genau und eingehend durchgegangen, die Stimmzettel mit der Stimmlisten verglichen, erstere nachgezählt und alles richtig gefunden habe. Er verliest dann das Gutachten der Section hinsichtlich des III. Wahlkörpers, welches lautet: Der von der Wahlkommission versiegelt vorgelegte Wahlact über die am 24. März 1877 vorgenommene Gemeinderatswahl des III. Wahlkörpers der hiesigen Stadtgemeinde wurde nach §. 38 des Gemeindestatutes der Prüfung unterzogen und hiebei konstatirt, daß sich bei diesem Wahlgange 323 Wähler, hierunter 52 mittelst Vollmacht betheiligt haben. Als gewählt sind diejenigen anzusehen, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die absolute Majorität beträgt 162. Diese Majorität haben erhalten: a. für die ausgeschriebene Neuwahl von 3 Gemeinderäthen auf die Dauer von 3 Jahren: Herr Anton Jäger v. Waldau, Braumeister im Ort 22 Stimmen
Herr Leopold Huber, Fleischselcher 214 Stimmen. Herr Franz Schachinger, Schornsteinfeger 20 Stimmen. b. Für die Ergänzungswahl von 2 Gemeinderäthen auf die Mandats-Dauer von 2 Jahren: Herr Carl Holub, Hausbesitzer und Direktor der österr. Waffenfabrik in Steyr 295 Stimmen. Herr Franz Hofman, Papierfabrikant 212 Stimmen. Gegen die Gültigkeit dieser Wahlen sind bis heute keine Einwendungen eingelangt, und da auch die Wahlhandlung ganz korrekt vorgenommen wurde, so wird der Antrag gestellt. Der löbliche Gemeinderath wolle dieser Wahl die Bestätigung ertheilen. Steyr am 6. April 1877. — Georg Pointner, Gustav Gschaider, Ferdinand Gründler. — Bei der hierüber vom Vorsitzenden eingebrachten Abstimmung wird dieser Antrag der Section einstimmig angenommen. — Z. 3202. Referent verliest sodann das Gutachten der Section hinsichtlich des I. Wahlkörpers, welches lautet. — Nach §. 38. des städtischen Gemeindestatutes wurde der von der Wahlkommission des Wahlkörpers vorgelegte Wahlact über die am 26. März 1877 vorgenommene Wahl von fünf Gemeinderäthen der statutenmäßigen Prüfung unterzogen, und hieraus ersehen, daß sich an dieser Wahl 360 Wähler betheiligten. Die absolute Majorität beträgt 180 und haben diese Majorität für die ausgeschriebene Neuwahl von fünf Gemeinderäthen auf die Mandatsdauer von 3 Jahren erhal-
Herr Leopold Huber, Fleischselcher 214 Stimmen. Herr Franz Schachinger, Schornsteinfeger 20 Stimmen. b. Für die Ergänzungswahl von 2 Gemeinde- räthen auf die Mandats-Dauer von 2 Jahren: Herr Carl Holub, Hausbesitzer und Direktor der österr. Waffenfabrik in Steyr 295 Stimmen. Herr Franz Hofman, Papierfabrikant 212 Stimmen. Gegen die Gültigkeit dieser Wahlen sind bis heute keine Einwendungen eingelangt, und da auch die Wahlhandlung ganz korrekt vorgenommen wurde, so wird der Antrag gestellt. Der löbliche Gemeinderath wolle dieser Wahl die Bestätigung ertheilen. Steyr am 6. April 1877. — Georg Pointner, Gustav Gschaider, Ferdinand Gründler. — Bei der hierüber vom Vorsitzenden eingebrach- ten Abstimmung wird dieser Antrag der Sec- tion einstimmig angenommen. — Z. 3202. Referent verliest sodann das Gutachten der Sec- tion hinsichtlich des I. Wahlkörpers, welches lau- tet. — Nach §. 38. des städtischen Gemeindestatutes wurde der von der Wahlkommission des Wahl- körpers vorgelegte Wahlact über die am 26. März 1877 vorgenommene Wahl von fünf Gemeinderäthen der statutenmäßigen Prü- fung unterzogen, und hieraus ersehen, daß sich an dieser Wahl 360 Wähler betheiligten. Die absolute Majorität beträgt 180 und haben diese Majorität für die ausgeschrie- bene Neuwahl von fünf Gemeinderäthen auf die Mandatsdauer von 3 Jahren erhal-
ten: Herr Josef Reder, Holzhändler, 213 Stimmen. 〃Anton Clair, Bürstenfabrikant, 193 〃 〃Franz Jäger v. Waldau, Brau meister in Ennsdorf 187 〃 〃Johann Redl, Maler 185 〃 〃Mathias Perz, Handelsmann 184 〃 Der Wahlakt ist vollkommen belegt und sind während der achttägigen Frist keine Ein- wendungen gegen die Gültigkeit dieser Wahlen eingelangt. Der löbliche Gemein- derath wolle demnach dieser Wahl die Be- stätigung ertheilen. — Steyr am 6. April 1877. Georg Pointer, Gustav Gschaider, Ferdinand Gründler. Wird einstimmig angenommen. — Z 3278. Das Gutachten der Section hinsichtlich des Wahlkörpers lautet: Der vorliegende Wahlakt über die am 28. März 1877 vorgenommene Ergänzungs- wahl für 1 Mitglied aus dem 1. Wahlkör- per auf die Funktionsdauer von 2 Jahren wurde nach §. 38 des Gemeindestatutes geprüft und aus demselben ersehen, daß von den abgegebenen 215 Stimmen 166 Wähler ihre Stimmen dem Herrn Sa- muel Mauß, Färbermeister in Ennsdorf, für genannte Stelle ertheilt haben. Herr Samuel Mauß ist also mit überwiegen- der Majorität zum Gemeinderathe in Steyr gewählt, und die Bestätigung dieser Wahl von Seite des löblichen Gemeinderathes
ten: Herr Josef Reder, Holzhändler, 213 Stimmen. Anton Clair, Bürstenfabrikant, 193 Franz Jäger v. Waldau, Brau meister in Ennsdorf 187 Johann Redl, Maler 185 Mathias Perz, Handelsmann 184 Der Wahlakt ist vollkommen belegt und sind während der achttägigen Frist keine Einwendungen gegen die Gültigkeit dieser Wahlen eingelangt. Der löbliche Gemeinderath wolle demnach dieser Wahl die Bestätigung ertheilen. — Steyr am 6. April 1877. Georg Pointer, Gustav Gschaider, Ferdinand Gründler. Wird einstimmig angenommen. — Z 3278. Das Gutachten der Section hinsichtlich des Wahlkörpers lautet: Der vorliegende Wahlakt über die am 28. März 1877 vorgenommene Ergänzungswahl für 1 Mitglied aus dem 1. Wahlkörper auf die Funktionsdauer von 2 Jahren wurde nach §. 38 des Gemeindestatutes geprüft und aus demselben ersehen, daß von den abgegebenen 215 Stimmen 166 Wähler ihre Stimmen dem Herrn Samuel Mauß, Färbermeister in Ennsdorf, für genannte Stelle ertheilt haben. Herr Samuel Mauß ist also mit überwiegender Majorität zum Gemeinderathe in Steyr gewählt, und die Bestätigung dieser Wahl von Seite des löblichen Gemeinderathes
kann somit anstandslos erfolgen, als gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einwendung stattgefunden hat. Steyr am 6. April 1877. — Georg Pointer, Gustav Gschaider, Ferdinand Gründler. Wird einstimmig angenommen. — Z 3358. II. Section 2. Offerte wegen Pachtung des Kellers im Exjesuitengebäude. Gemeinderath Ploberger tritt gemäß §. 67 des Gemeindestatutes ab. Gemeinderath Leopold Huber erwähnt, daß im ganzen 4 Offerte eingelangt seien, welche er sohin zur Verlesung bringt und wonach Herr Franz Ploberger für den fraglichen Keller als jährlichen Pachtschilling 70 fl gegen jährliche gegenseitige Kündigung, Frau Johanna Nindl, als jährlichen Pachtschilling 63 fl mit der gleichzeitigen Bitte um Verpachtung des Kellers auf mehr als ein Jahr und J. Eiselmayr in zwei nach einander eingebrachten Offerten und zwar im ersten einen um 5 fl höheren Pachtschilling als alle übrigen Offerte, und im zweiten um 10 % mehr als alle übrigen Offerte anbietet. Referent bemerkt sohin, daß die Section keinen bestimmten Antrag stelle, und dem Gemeinderathe dieses überlasse. Gemeinderath Reder giebt der Meinung Ausdruck, daß die Offerte des J. Eiselmayr den Offertbedingnissen nicht entsprechen und bei dem Um-
kann somit anstandslos erfolgen, als gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einwendung statt- gefunden hat. Steyr am 6. April 1877. — Georg Pointer, Gustav Gschaider, Ferdi- nand Gründler. Wird einstimmig an- genommen. — Z 3358. II. Section 2. Offerte wegen Pachtung des Kellers im Exjesuitengebäude. Gemeinderath Ploberger tritt gemäß §. 67 des Gemeindestatutes ab. Gemeinderath Leopold Huber erwähnt, daß im gan- zen 4 Offerte eingelangt seien, welche er so- hin zur Verlesung bringt und wonach Herr Franz Ploberger für den fraglichen Keller als jährli- chen Pachtschilling 70 fl gegen jährliche gegen- seitige Kündigung, Frau Johanna Nindl, als jährlichen Pachtschilling 63 fl mit der gleichzeitigen Bitte um Verpachtung des Kellers auf mehr als ein Jahr und J. Eiselmayr in zwei nach einan- der eingebrachten Offerten und zwar im ersten einen um 5 fl höheren Pachtschilling als alle übri- gen Offerte, und im zweiten um 10 % mehr als alle übrigen Offerte anbietet. Referent bemerkt sohin, daß die Section keinen bestimmten Antrag stelle, und dem Gemein- derathe dieses überlasse. Gemeinderath Reder giebt der Meinung Ausdruck, daß die Offerte des J. Eiselmayr den Offertbe- dingnissen nicht entsprechen und bei dem Um-
stande, als sie ein bestimmtes Anbot nicht enthalten, nicht zugelassen werden können. Er stellt den Antrag, dasselbe aus dem Grunde unberücksich- tigt zu lassen. Gemeinderath Pointer, Mayr und Dr. Hochhau- ser schliessen sich der Ansicht des Gemeindera- thes Reder hinsichtlich der Ungiltigkeit des Offertes des J. Eiselmayer an, und beleuchtet insbesonders letzterer die Konsequenz, welche sich ergeben könnte, wenn derartige Offerte zugelas- sen würden; er unterstützt daher den An- trag des Gemeinderathes Reder, und stellt den weiteren Antrag, den Keller dem Meistbietenden Ploberger gegen eine gegenseitige einjährige Kündigung pacht- weise zu überlassen. Die Anträge der Ge- meinderäthe Reder und Dr. Hochhauser werden bei gesonderter Abstimmung mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluß er- hoben. — Z. 2084. III. Section. 3. Offerte wegen Holzlieferung. Gemeinderath Reder referirt, daß für die Ab- theilungen I und II Ennsbäume und Werkholz- Offerte eingelangt seien, von den Herrn Pe- ter Vasold und Johann Stieglehner, für Abteilung III. Brückstreu von den Herrn Peter Vasold, Georg Dietachmayr und Ignaz Ebmer, für Abtheilung IV Ladenzeug von den Herren Peter Vasold und Georg
stande, als sie ein bestimmtes Anbot nicht enthalten, nicht zugelassen werden können. Er stellt den Antrag, dasselbe aus dem Grunde unberücksichtigt zu lassen. Gemeinderath Pointer, Mayr und Dr. Hochhauser schliessen sich der Ansicht des Gemeinderathes Reder hinsichtlich der Ungiltigkeit des Offertes des J. Eiselmayer an, und beleuchtet insbesonders letzterer die Konsequenz, welche sich ergeben könnte, wenn derartige Offerte zugelassen würden; er unterstützt daher den Antrag des Gemeinderathes Reder, und stellt den weiteren Antrag, den Keller dem Meistbietenden Ploberger gegen eine gegenseitige einjährige Kündigung pachtweise zu überlassen. Die Anträge der Gemeinderäthe Reder und Dr. Hochhauser werden bei gesonderter Abstimmung mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluß erhoben. — Z. 2084. III. Section. 3. Offerte wegen Holzlieferung. Gemeinderath Reder referirt, daß für die Abtheilungen I und II Ennsbäume und WerkholzOfferte eingelangt seien, von den Herrn Peter Vasold und Johann Stieglehner, für Abteilung III. Brückstreu von den Herrn Peter Vasold, Georg Dietachmayr und Ignaz Ebmer, für Abtheilung IV Ladenzeug von den Herren Peter Vasold und Georg
Dietachmayr, und für Abtheilung V Brennholz von den Herren Karl Huber und Peter Vasold. Er zergliedert sohin die einzelnen Offerte hinsichtlich der gestellten Preise und der sich hernach ergebenden Differenzen gegenüber dem ausgeschriebenen Preise wodurch sich herausstelle, daß die beiden Offerte hinsichtlich der Abtheilungen II gegenüber dem ausgeschriebenen Preis in summarischer Berechnung eine Erhöhung und zwar bei der Abtheilung I von 359 fl 60 xr, respective 222 fl 50 xr und bei der Abtheilung II von 61 fl 20 xr beziehungsweise 97 fl 75 xr zeige. Überdies entspräche weder das Offert Vasold, welcher das Holz blos loco Ennsufer, oder Bahnhof liefern wolle, während ausdrücklich die Lieferung loco Zimmerplatz bedungen sei, noch jenes des Stieglechner, da selber seinem Offerte keine Kaution beigelegt habe, den Offertbedingnissen. Bei Abtheilung III und IV stelle sich das Offert Dietachmayrs, welches auch sonst allen Bedingnissen entspreche, als das billigste heraus, während hinsichtlich der Abtheilung V. das Offert Vasold wol billiger erscheine, als jenes des Offerenten Huber, wobei aber zu berücksichtigen sei, daß ersterer blos loco Ennsufer oder Banhof Steyr liefere, daher die Kosten des Ausscheibens, Aufund Abladen, führend am Holzplatz um Wiederaufstellen erst noch hinzugerech-
Dietachmayr, und für Abtheilung V Brenn- holz von den Herren Karl Huber und Pe- ter Vasold. Er zergliedert sohin die ein- zelnen Offerte hinsichtlich der gestellten Preise und der sich hernach ergebenden Differenzen gegenüber dem ausgeschriebenen Preise wodurch sich herausstelle, daß die beiden Offerte hinsichtlich der Abtheilungen II gegenüber dem ausgeschriebenen Preis in summarischer Berechnung eine Erhöhung und zwar bei der Abtheilung I von 359 fl 60 xr, re- spective 222 fl 50 xr und bei der Abtheilung II von 61 fl 20 xr beziehungsweise 97 fl 75 xr zeige. Überdies entspräche weder das Offert Va- sold, welcher das Holz blos loco Ennsufer, oder Bahnhof liefern wolle, während ausdrück- lich die Lieferung loco Zimmerplatz bedun- gen sei, noch jenes des Stieglechner, da selber seinem Offerte keine Kaution beige- legt habe, den Offertbedingnissen. Bei Abthei- lung III und IV stelle sich das Offert Dietach- mayrs, welches auch sonst allen Bedingnis- sen entspreche, als das billigste heraus, während hinsichtlich der Abtheilung V. das Offert Vasold wol billiger erschei- ne, als jenes des Offerenten Huber, wobei aber zu berücksichtigen sei, daß ersterer blos loco Ennsufer oder Banhof Steyr liefere, daher die Kosten des Ausscheibens, Auf- und Abladen, führend am Holzplatz um Wiederaufstellen erst noch hinzugerech-
net werden müßten. Überdies sei auch die Kontrolle hinsichtlich der Lieferung durch den letztgenannten Offerenten leichter. Nach einer Discussion hierüber stellt Ge- meinderath Dr. Hochhauser den bestimm- ten Antrag, es sei auf die Offerte hinsicht- lich der Abtheilungen I. und II. nicht einzu- gehen, nachdem selbe den Offert Beding- nissen in keiner Weise entsprechen und überdies auch zu hochgestellt erscheinen, und sei der Bürgermeister zu ersuchen, dieses Holz unter der Hand um den Aus- schreibungspreis ohne dessen Überschrei- tung anzuschaffen. Gemeinderath Josef Huber stellt den weite- ren positiven Antrag, es sei hinsichtlich der Abtheilungen III und IV das Offert Die- tachmayrs und hinsichtlich der Abtheilung V jenes von Karl Huber anzunehmen. Die Anträge der Gemeinderäthe Dr. Hochhauser und Josef Huber werden an- genommen. — Z. 1254. 4. Eingabe des Theater Direktors Herrn Jo- sef Friedl wegen Herstellung von Gal- lerie-Sperrsitzen. Gemeinderath Reder stellt den Antrag auf Vertagung dieser Angelegenheit, nachdem die Section noch nicht in der Lage gewe- sen sei, die verlangten Erhebungen zu pflegen. Nach einer Bemerkung des Gemeinderathes
net werden müßten. Überdies sei auch die Kontrolle hinsichtlich der Lieferung durch den letztgenannten Offerenten leichter. Nach einer Discussion hierüber stellt Gemeinderath Dr. Hochhauser den bestimmten Antrag, es sei auf die Offerte hinsichtlich der Abtheilungen I. und II. nicht einzugehen, nachdem selbe den Offert Bedingnissen in keiner Weise entsprechen und überdies auch zu hochgestellt erscheinen, und sei der Bürgermeister zu ersuchen, dieses Holz unter der Hand um den Ausschreibungspreis ohne dessen Überschreitung anzuschaffen. Gemeinderath Josef Huber stellt den weiteren positiven Antrag, es sei hinsichtlich der Abtheilungen III und IV das Offert Dietachmayrs und hinsichtlich der Abtheilung V jenes von Karl Huber anzunehmen. Die Anträge der Gemeinderäthe Dr. Hochhauser und Josef Huber werden angenommen. — Z. 1254. 4. Eingabe des Theater Direktors Herrn Josef Friedl wegen Herstellung von Gallerie-Sperrsitzen. Gemeinderath Reder stellt den Antrag auf Vertagung dieser Angelegenheit, nachdem die Section noch nicht in der Lage gewesen sei, die verlangten Erhebungen zu pflegen. Nach einer Bemerkung des Gemeinderathes
Dr. Hochhauser, daß es angezeigt wäre, wenn der Gemeinderath überhaupt einen Augenschein im Theater vornehme, um sich über gewisse unabweisbare Herstellungen daselbst an Ort und Stelle zu überzeugen und sich diesfalls zu einigen, wird der Antrag des Referenten angenommen. — Z. 2230. IV. Section. a. in Armensachen. 5. Rekurs des Johann Schneiderbauer, wider eine Entscheidung der städt. Armenkommission pcto Armengeld-Verweigerung. Gemeinderath Anton von Jäger verliest diese Eingabe, mit welcher derselbe um Zuweisung eines Unterstandes bittet und stellt namens der Section den Antrag, diesem Rekurs keine Folge zugeben und den Beschluß der städtischen Armen-Commission, mit welchem dessen Begehren abgewiesen wurde, aufrecht zu erhalten. Beschluß nach Antrag. — Z. 2886. b. in Sanitätssachen 6. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Besorgung der Sanitätspolizeilichen Agenden. Gemeinderath Anton von Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über die Eingabe vom 5. l.M. Z. 2042, womit der Sitzungsbeschluß des Gemeinderathes Steyr vom 2. d.M. betreffend die Besorgung
Dr. Hochhauser, daß es angezeigt wäre, wenn der Gemeinderath überhaupt einen Augenschein im Theater vornehme, um sich über gewisse unabweisbare Herstellungen daselbst an Ort und Stelle zu überzeugen und sich diesfalls zu einigen, wird der Antrag des Referen- ten angenommen. — Z. 2230. IV. Section. a. in Armensachen. 5. Rekurs des Johann Schneiderbauer, wider eine Entscheidung der städt. Armenkom- mission pcto Armengeld-Verweigerung. Gemeinderath Anton von Jäger verliest die- se Eingabe, mit welcher derselbe um Zuwei- sung eines Unterstandes bittet und stellt namens der Section den Antrag, diesem Rekurs keine Folge zugeben und den Be- schluß der städtischen Armen-Commission, mit welchem dessen Begehren abgewiesen wur- de, aufrecht zu erhalten. Beschluß nach An- trag. — Z. 2886. b. in Sanitätssachen 6. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Besor- gung der Sanitätspolizeilichen Agenden. Gemeinderath Anton von Jäger verliest die- sen Erlaß, welcher lautet. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Über die Eingabe vom 5. l.M. Z. 2042, womit der Sitzungsbeschluß des Gemeinderathes Steyr vom 2. d.M. betreffend die Besorgung
der dortigen Sanitätsgeschäfte hierorts bekannt gegeben wurde, finde ich Euer Wohlgeboren Nach- stehendes zu eröffnen: Wenn der Gemeinde- rath in Steyr an die k.k. Statthalterei die Zu- muthung stellen zu sollen glaubt, mit der Sa- nitätsoberbehörde einen Modus zu vereinba- ren, nach welchem die Gemeindevorstehung auf einfache Weise ihrer staatlichen Ver- pflichtung puncto Sanitätsberichterstat- tung nachkommen könne, ohne den Ge- meindesäkel im erhöhten Masse in An- spruch nehmen zu müssen, so ist derselbe dahin zu belehren, daß der Erlaß vom 18. v.M. Z. 1621 von der k.k. Statthalterei als der hiezu durch das Gesetz allein be- rufenen Oberbehörde ausgegangen ist, und daß daher von einer Vereinbarung oder Verhandlung seitens der k.k. Statt- halterei mit einer anderen Sanitätsober- behörde keine Rede sein könne. Auf welchem Wege, mit welchen Mitteln, und mit welchem grösseren oder geringe- ren Kostenaufwande die Gemeinde Vor- stehung Steyr in der Lage sein wird, der ihr durch den Erlaß des hohen k.k. Ministeri- ums des Innern vom 3. August 1876 Z. 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August. Z. 8617) klar vorgezeichneten Verpflichtung zur periodi- schen Berichterstattung und über epidemi- sche und epizootische Krankheiten gerecht zu werden, muß vorerst dem Ermessen
der dortigen Sanitätsgeschäfte hierorts bekannt gegeben wurde, finde ich Euer Wohlgeboren Nachstehendes zu eröffnen: Wenn der Gemeinderath in Steyr an die k.k. Statthalterei die Zumuthung stellen zu sollen glaubt, mit der Sanitätsoberbehörde einen Modus zu vereinbaren, nach welchem die Gemeindevorstehung auf einfache Weise ihrer staatlichen Verpflichtung puncto Sanitätsberichterstattung nachkommen könne, ohne den Gemeindesäkel im erhöhten Masse in Anspruch nehmen zu müssen, so ist derselbe dahin zu belehren, daß der Erlaß vom 18. v.M. Z. 1621 von der k.k. Statthalterei als der hiezu durch das Gesetz allein berufenen Oberbehörde ausgegangen ist, und daß daher von einer Vereinbarung oder Verhandlung seitens der k.k. Statthalterei mit einer anderen Sanitätsoberbehörde keine Rede sein könne. Auf welchem Wege, mit welchen Mitteln, und mit welchem grösseren oder geringeren Kostenaufwande die Gemeinde Vorstehung Steyr in der Lage sein wird, der ihr durch den Erlaß des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1876 Z. 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August. Z. 8617) klar vorgezeichneten Verpflichtung zur periodischen Berichterstattung und über epidemische und epizootische Krankheiten gerecht zu werden, muß vorerst dem Ermessen
des dortigen Gemeinderathes anheimgestellt werden. — Die k.k. Statthalterei muß jedoch darauf dringen und darüber wachen, dass die Gemeinde dieser ihr obliegenden Verpflichtungen nach komme. Ich sehe mich daher veranlaßt, die an die Gemeindevorstehung mit dem Erlasse vom 18. Febr. 1877. ergangene Aufforderung nochmals mit allen Nachdrucke und dem Bemerken zu wiederholen, daß ich mich wenn derselben wider Erwarten nicht entsprochen werden sollte, zu meinem Bedauern zur Ergreifung strengerer Massregeln genöthigt sehen würde. Einem weiteren Berichte in dieser Angelegenheit sehe ich bis 10. künftigen Monats entgegen. — Wenn in dem h.ä. Erlasse vom 18. Februar d.J. Z. 1621 darauf hingedeutet wurde, daß unter den in der Stadt Steyr obwaltenden Verhältnissen die Bestellung eines zweiten ämtlichen Sanitätsorganes erforderlich werden dürfte, so ist diese Andeutung nicht im imperativen Sinne aufzufassen. Linz, am 21. März 1877. Metternich. — Er stellt namens der Section den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle an den Herrn Bürgermeister das höfliche Ersuchen stellen, mit dem H. Stadtarzt Dr. Krakowitzer nochmals Rücksprache zu pflegen, und insbesondere selben darauf aufmerk-
des dortigen Gemeinderathes anheimgestellt werden. — Die k.k. Statthalterei muß je- doch darauf dringen und darüber wachen, dass die Gemeinde dieser ihr obliegenden Verpflichtungen nach komme. Ich sehe mich daher veranlaßt, die an die Gemein- devorstehung mit dem Erlasse vom 18. Febr. 1877. ergangene Aufforderung nochmals mit allen Nachdrucke und dem Be- merken zu wiederholen, daß ich mich wenn derselben wider Erwarten nicht entsprochen werden sollte, zu meinem Bedauern zur Ergreifung strengerer Massregeln genöthigt sehen würde. Einem weiteren Berichte in dieser An- gelegenheit sehe ich bis 10. künftigen Monats entgegen. — Wenn in dem h.ä. Erlasse vom 18. Februar d.J. Z. 1621 darauf hingedeutet wurde, daß unter den in der Stadt Steyr obwaltenden Ver- hältnissen die Bestellung eines zweiten ämtlichen Sanitätsorganes erforderlich werden dürfte, so ist diese Andeutung nicht im imperativen Sinne aufzufassen. Linz, am 21. März 1877. Metternich. — Er stellt namens der Section den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle an den Herrn Bürgermeister das höfliche Ersuchen stellen, mit dem H. Stadtarzt Dr. Krakowitzer nochmals Rücksprache zu pflegen, und insbesondere selben darauf aufmerk-
sam zu machen, daß die periodischen Berich- te über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten den in öf- fentlichen Blättern enthaltenen Verzeich- nissen der Verstorbenen möglichst conform zu verfassen seien, weil, wie aus der Zuschrift der h. k.k. Statthalterei vom 18. Februar ersichtlich, eben diesen Berichten öffentli- cher Blätter hohenorts besondere Wichtig- keit beigelegt werde. An die hohe k.k. Statt- halterei sei Bericht zu erstatten und sel- be zu versichern, daß die anbefohlenen Rapporte sofort mit entsprechender Genau- igkeit erscheinen werden. Der Vorsitzende weist auf Grund der dießfalls bereits wiederholt gepflogenen Verhandlungen auf die Fruchtlosigkeit einer weiteren Verhandlung hin, und er- klärt daher nicht in der Lage zu sein, neuer- lich solche einzuleiten. Gemeinderath Mayr spricht sich für Erlassung eines derartigen Auftrages an den Stadt- Arzt von Seite des Gemeinderathes aus. Gemeinderath Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß der Stadt-Arzt als Gemeindeorgan un- ter allen Umständen die Verpflichtung ha- be, den ihm zugehenden Auftrage zu ent- sprechen, und daß, wenn er dies nicht wol- le, demselben eben nichts anderes zukomme, als von seiner Stelle zurückzutreten. Redner verkennt dabeit nicht, daß die
sam zu machen, daß die periodischen Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten den in öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnissen der Verstorbenen möglichst conform zu verfassen seien, weil, wie aus der Zuschrift der h. k.k. Statthalterei vom 18. Februar ersichtlich, eben diesen Berichten öffentlicher Blätter hohenorts besondere Wichtigkeit beigelegt werde. An die hohe k.k. Statthalterei sei Bericht zu erstatten und selbe zu versichern, daß die anbefohlenen Rapporte sofort mit entsprechender Genauigkeit erscheinen werden. Der Vorsitzende weist auf Grund der dießfalls bereits wiederholt gepflogenen Verhandlungen auf die Fruchtlosigkeit einer weiteren Verhandlung hin, und erklärt daher nicht in der Lage zu sein, neuerlich solche einzuleiten. Gemeinderath Mayr spricht sich für Erlassung eines derartigen Auftrages an den StadtArzt von Seite des Gemeinderathes aus. Gemeinderath Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß der Stadt-Arzt als Gemeindeorgan unter allen Umständen die Verpflichtung habe, den ihm zugehenden Auftrage zu entsprechen, und daß, wenn er dies nicht wolle, demselben eben nichts anderes zukomme, als von seiner Stelle zurückzutreten. Redner verkennt dabeit nicht, daß die
demselben gegenwärtig zugewiesene Dotation eine ganz ungenügende und nicht entsprechende sei, eine Frage, welche aber mit der vorliegenden Angelegenheit nicht zu vermengen sei und die übrigens gewiß vom Gemeinderath in entsprechender Weise entschieden werden würde, wenn selbe einmal an den Gemeinderath herantreten werde. Vice-Bürgermeister Edelbauer stellt den Antrag es sei der Gemeinderath Anton von Jäger zu ersuchen, im Sinne des Section-Antrages mit dem Stadt-Arzte sich ins Einvernehmen zu setzen und von demselben eine definitive Äusserung abzuverlangen. Der Antrag des Vice-Bürgermeisters wird angenommen und über den Wunsch des Gemeinderathes Anton v. Jäger Gemeinderath Gründlers ersucht, denselben bei der diesfälligen Kommission zu begleiten. — Z. 3464. c. in Schulsachen. 7. Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde um Überlassung von Schullokalitäten für die Musikschule. Gemeinderath Wenhart erwähnt, daß über dieses in der vorletzten Sitzung verhandelte Gesuch die Schulsection beauftragt worden sei, die Erhebungen zu pflegen. In Entsprechung desselben habe die Section auch den Augenschein vorgenommen,
demselben gegenwärtig zugewiesene Dota- tion eine ganz ungenügende und nicht ent- sprechende sei, eine Frage, welche aber mit der vorliegenden Angelegenheit nicht zu ver- mengen sei und die übrigens gewiß vom Ge- meinderath in entsprechender Weise ent- schieden werden würde, wenn selbe ein- mal an den Gemeinderath herantreten werde. Vice-Bürgermeister Edelbauer stellt den An- trag es sei der Gemeinderath Anton von Jäger zu ersuchen, im Sinne des Section-Antrages mit dem Stadt-Arzte sich ins Einvernehmen zu setzen und von demselben eine defini- tive Äusserung abzuverlangen. Der Antrag des Vice-Bürgermeisters wird angenommen und über den Wunsch des Gemeinderathes Anton v. Jäger Ge- meinderath Gründlers ersucht, denselben bei der diesfälligen Kommission zu begleiten. — Z. 3464. c. in Schulsachen. 7. Gesuch der Gesellschaft der Musikfreun- de um Überlassung von Schullokalitäten für die Musikschule. Gemeinderath Wenhart erwähnt, daß über dieses in der vorletzten Sitzung verhandelte Gesuch die Schulsection beauftragt wor- den sei, die Erhebungen zu pflegen. In Entsprechung desselben habe die Section auch den Augenschein vorgenommen,
und führe er als Resultat hievon nachstehen- des an: Im Bürgerschulgebäude seien gegen- wärtig allerdings mehrere Lokalitäten verfügbar, welche aber sämmtlich mit Be- ginn des nächsten Schuljahres ihrem Zweck zugeführt würden; es werde nähmlich um diese Zeit der III. Jahrgang der Mädchen Bür- gerschule eröffnet, die Eröffnung einer Pa- rallel-Abtheilung für die erste Classe der Knaben Bürgerschule nothwendig, und würde auch mit Beginn des nächsten Schuljah- res der Kindergarten in diesem Gebäude unterzubringen sein, nachdem die dem- selben gegenwärtig zugewiesenen Lo- kalitäten dem Zweck nicht vollkommen entsprechen. In Anbetracht dieses Umstan- des habe daher die Section ge- glaubt, von einer Unterbringung der Musik-Schule im Bürger-Schulgebäude überhaupt absehen zu sollen und habe daher ihr Augenmerk auf das Exjesuiten Gebäude gerichtet, und in demselben Lokale, nähmlich das alte Laboratorium und das daran stossende Zimmer gefunden, welche sich nach ihrer Ansicht zu dem erwähn- ten Zwecke eignen dürften, und von de- nen das Laboratorium nach Äußerung des Real-Schul-Directors seit mehreren Jahren nicht mehr benutzt werde und auch kaum wieder zur Verwendung gelan- gen dürfte, da die analitische Chemie
und führe er als Resultat hievon nachstehendes an: Im Bürgerschulgebäude seien gegenwärtig allerdings mehrere Lokalitäten verfügbar, welche aber sämmtlich mit Beginn des nächsten Schuljahres ihrem Zweck zugeführt würden; es werde nähmlich um diese Zeit der III. Jahrgang der Mädchen Bürgerschule eröffnet, die Eröffnung einer Parallel-Abtheilung für die erste Classe der Knaben Bürgerschule nothwendig, und würde auch mit Beginn des nächsten Schuljahres der Kindergarten in diesem Gebäude unterzubringen sein, nachdem die demselben gegenwärtig zugewiesenen Lokalitäten dem Zweck nicht vollkommen entsprechen. In Anbetracht dieses Umstandes habe daher die Section geglaubt, von einer Unterbringung der Musik-Schule im Bürger-Schulgebäude überhaupt absehen zu sollen und habe daher ihr Augenmerk auf das Exjesuiten Gebäude gerichtet, und in demselben Lokale, nähmlich das alte Laboratorium und das daran stossende Zimmer gefunden, welche sich nach ihrer Ansicht zu dem erwähnten Zwecke eignen dürften, und von denen das Laboratorium nach Äußerung des Real-Schul-Directors seit mehreren Jahren nicht mehr benutzt werde und auch kaum wieder zur Verwendung gelangen dürfte, da die analitische Chemie
für welche es bestimmt gewesen sei, nicht mehr betrieben werde; in demselben befinde; sich auch die Gaseinleitung bereits angelegt, und sei daher die Zustandsetzung der beiden Lokale mit ganz geringen Kosten verbunden; er stellt daher namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Gesellschaft der Musikfreunde die hier erwähnten, neben den Kindergarten-Lokalitäten liegenden Zimmer im Exjesuiten Gebäude zu Unterrichtszwecken zuweisen. Was die im Gesuche verlangte unentgeltliche Beheitzung und Beleuchtung anbelange, so wolle die Schul-Section der Finanz-Section nicht vorgreifen, glaube übrigens im Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes, daß der Gemeinderath wenigstens die Beleuchtung bestellen könnte, nachdem selbe nur für ganz wenige Stunden nothwendig sei. Schließlich erwähnt noch Referent, daß nach Äußerung mehrerer maßgebenden Mitgliedern dieser Gesellschaft ihnen die Zuweisung von Lokalitäten im Ersten Gebäude sehr erwünscht wäre, nachdem selbe einsehen, daß die Unterbringung im BürgerSchulgebäude jedenfalls keine Stabilität hätte; überdies werde auch, da die dem Musikverein einzuräumenden Lokalitäten sich im Hofe befinden,
für welche es bestimmt gewesen sei, nicht mehr betrieben werde; in demselben befinde; sich auch die Gaseinleitung bereits angelegt, und sei daher die Zustandsetzung der beiden Lokale mit ganz geringen Kosten ver- bunden; er stellt daher namens der Sec- tion den Antrag, der löbliche Gemeinde- rath wolle die Gesellschaft der Musikfreun- de die hier erwähnten, neben den Kinder- garten-Lokalitäten liegenden Zimmer im Exjesuiten Gebäude zu Unterrichts- zwecken zuweisen. Was die im Gesu- che verlangte unentgeltliche Beheitzung und Beleuchtung anbelange, so wolle die Schul-Section der Finanz-Section nicht vorgreifen, glaube übrigens im Anbe- tracht des gemeinnützigen Zweckes, daß der Gemeinderath wenigstens die Beleuch- tung bestellen könnte, nachdem selbe nur für ganz wenige Stunden nothwen- dig sei. Schließlich erwähnt noch Refe- rent, daß nach Äußerung mehrerer maßgebenden Mitgliedern dieser Ge- sellschaft ihnen die Zuweisung von Lo- kalitäten im Ersten Gebäude sehr erwünscht wäre, nachdem selbe einsehen, daß die Unterbringung im Bürger- Schulgebäude jedenfalls keine Stabi- lität hätte; überdies werde auch, da die dem Musikverein einzuräumen- den Lokalitäten sich im Hofe befinden,
durch die statthabenden Übungen Niemand be- lästigt, was bei dem Bürgerschul-Gebäu- de nicht der Fall wäre. Gemeinderath Dr. Hochhauser vermißt in dem Sections-Antrage die Bestimmung auf welche Zeit die Lokalitäten zur Verfü- gung gestellt würden, und macht aufmerk- sam, daß sich die Gemeinde bedingen müs- se, selbe im Bedarfsfalle wieder zurück- zunehmen. Gemeinderath Tomitz stellt den Zusatzan- trag, es sei nebst der Zuweisung der Lo- kalitäten auch die Beleuchtung von der Gemeinde zu übernehmen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit der Modification des G.R. Dr. Hochhauser und der Zusatzantrag des G.R. Tomitz einstimmig angenom- men. — Z. 2005. Vor Schluß der Sitzung interpellirt. G.R. Dr. Hochhauser den Vorsitzenden, warum der Platz hinter dem Bürgerschul-Gebäude noch nicht umzäunt worden sei, nachdem der Beschluß hierauf schon vor ein paar Jahren vom Gemeinderathe gefaßt worden wäre. Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß bei dem Umstande, als die Ausfüllung dieser Grube erst vorgenommen werden müßte sich wegen der Zufuhr des Materials, die Umzäunung nicht habe gut anbringen lassen.
durch die statthabenden Übungen Niemand belästigt, was bei dem Bürgerschul-Gebäude nicht der Fall wäre. Gemeinderath Dr. Hochhauser vermißt in dem Sections-Antrage die Bestimmung auf welche Zeit die Lokalitäten zur Verfügung gestellt würden, und macht aufmerksam, daß sich die Gemeinde bedingen müsse, selbe im Bedarfsfalle wieder zurückzunehmen. Gemeinderath Tomitz stellt den Zusatzantrag, es sei nebst der Zuweisung der Lokalitäten auch die Beleuchtung von der Gemeinde zu übernehmen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit der Modification des G.R. Dr. Hochhauser und der Zusatzantrag des G.R. Tomitz einstimmig angenommen. — Z. 2005. Vor Schluß der Sitzung interpellirt. G.R. Dr. Hochhauser den Vorsitzenden, warum der Platz hinter dem Bürgerschul-Gebäude noch nicht umzäunt worden sei, nachdem der Beschluß hierauf schon vor ein paar Jahren vom Gemeinderathe gefaßt worden wäre. Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß bei dem Umstande, als die Ausfüllung dieser Grube erst vorgenommen werden müßte sich wegen der Zufuhr des Materials, die Umzäunung nicht habe gut anbringen lassen.
Gemeinderath Dr. Hochhauser weist auf die Nothwendigkeit einer recht baldigen Ausfüllung dieser Grube hin, wodurch ein Platz, den man zu mehreren Zwecken, so auch insbesonders zur Aufstellung des Jahrmarktes benützen könnte, geschaffen würde, und stellt den Antrag, es möge der Vorsitzende ersucht werden wegen Bestellung eines billigen Materials zur Ausfüllung dieser Grube die nöthigen Verhandlungen zu pflegen und diese Ausfüllung so bald als möglich durchzuführen. — Beschluß nach Antrag. — Schluß der Sitzung 5 Uhr Abends. Crammer Die Gemeinderäte Bürgermeister Franz Schachinger M.A. Perz Iglseder Schriftführer
Gemeinderath Dr. Hochhauser weist auf die Nothwendigkeit einer recht baldigen Aus- füllung dieser Grube hin, wodurch ein Platz, den man zu mehreren Zwecken, so auch insbesonders zur Aufstellung des Jahrmark- tes benützen könnte, geschaffen würde, und stellt den Antrag, es möge der Vorsitzende ersucht werden wegen Bestellung eines billigen Materials zur Ausfüllung dieser Grube die nöthigen Verhandlungen zu pflegen und diese Ausfüllung so bald als möglich durchzuführen. — Beschluß nach Antrag. — Schluß der Sitzung 5 Uhr Abends. Crammer Die Gemeinderäte Bürgermeister Franz Schachinger M.A. Perz Iglseder Schriftführer
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