Ratsprotokoll vom 14. März 1877

Folge zu geben. - Beschluß nach Antrag. — Z. 2784. 4. Zuschrift des Bürgermeisters wegen Bestellung der Wahlkommissionen für die Gemeindratswahlen. — G.R. Pointner verliest dieselbe, wel- che lautet: „Löblicher Gemeinderat! Nach §35 G.St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemein- derates durch eigene Wahlkommissio- nen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtig- ten Gemeinde-Mitgliedern niederzuset- zen sind. In dieser Beziehung erlaube ich mir noch insbesonders zu bemerken, daß anläßlich der im August vorigen Jahres stattgehabten Neuwahlen, wo die Bestellung der Wahlkommissionen über meinen Vorschlag vom Herrn Statthalter erfolgte, derselbe hiebei es als angezeigt betonte, daß die für jeden Wahlkörper zu wählenden Wahlkom- missionen auch den betreffenden Wahlkörper entnommen und hiebei auch den beiderseitigen politischen Par- tei-Verhältnissen entsprechend Rech- nung getragen werde. — Mich an diese Norm haltend, und in weitere Berücksichtigung, daß es für den un- gestörten lang der Wahlen von Bedeutung

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