Berger in Anwendung gebracht zu werden und sei demselben zu bedeuten, daß der ihm zur Benützung eingeräumte städt. Grund bis zum oberen Ende des städt. Thores reiche. G.R. Pointner glaubt, daß die von der Sektion gestellte Bedingung der Herhaltung der Uferbeschlachtung mit Rücksicht auf die pekuniären Kosten derselben zu drückend sei, daher sie Gesuchsteller kaum übernehmen könnte. G.R. Reder erwiedert, daß sich derselbe hiezu selbst bereit erklärt habe, ist aber dafür, daß in dem SektionsAntrage statt den Worten „herrichten lassen müsse“, „herrichten lassen solle“, gesetzt werde. Der Antrag der Sektion wird mit dieser Modifikation angenommen. Z. 1796. 10. Zuschrift des Bürgermeisters wegen Anpflanzung von Bäumen an der Wehrgrabenstrasse und an der Hauptstrasse am Eysnfeld. G.R. Josef Huber verliest dieselbe, welche lautet: Löblicher Gemeinderat! Es wurde schon seinerzeit die Bepflanzung der zur Schwimmschule führenden Hauptstrasse am Eysnfelde mit Bäumen in Aussicht genommen und hiefür, sowie für die Herstellung der Rinnsalpflasterung ins Präliminare 1877
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