Berger in Anwendung gebracht zu wer- den und sei demselben zu bedeuten, daß der ihm zur Benützung eingeräum- te städt. Grund bis zum oberen Ende des städt. Thores reiche. G.R. Pointner glaubt, daß die von der Sektion gestellte Bedingung der Herhal- tung der Uferbeschlachtung mit Rücksicht auf die pekuniären Kosten derselben zu drückend sei, daher sie Gesuch- steller kaum übernehmen könnte. G.R. Reder erwiedert, daß sich derselbe hiezu selbst bereit erklärt habe, ist aber dafür, daß in dem Sektions- Antrage statt den Worten „herrichten lassen müsse“, „herrichten lassen solle“, gesetzt werde. Der Antrag der Sektion wird mit dieser Modifikation angenommen. Z. 1796. 10. Zuschrift des Bürgermeisters wegen An- pflanzung von Bäumen an der Wehrgraben- strasse und an der Hauptstrasse am Eysnfeld. G.R. Josef Huber verliest dieselbe, welche lautet: Löblicher Gemeinderat! Es wurde schon seinerzeit die Bepflanzung der zur Schwimm- schule führenden Hauptstrasse am Eysnfelde mit Bäumen in Aussicht genommen und hiefür, sowie für die Herstellung der Rinnsalpflasterung ins Präliminare 1877
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