des baugefährlichen Traktes später die Bestimmung zu treffen. — Z. 2601. 9. Gesuch des H. Franz Weiß, wegen pachtweiser Überlassung eines städtischen Grundes. G.R. Josef Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem derselbe die Bitte stellt, es möge nach vorherigen Festsetzung der Gränze des städt. Grundes zwischen den beiden Häusern Nr. 283 u. 284 Kollergasse der unter seinem Hause befindliche Grund ihm pachtweise überlassen werden, und stellt hienach mit dem Bemerken, daß die Bau-Sec- tion an Ort und Stelle den Augen- schein vorgenommen habe, namens derselben den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuch- steller diesen, auf der vorliegen- den Planskizze ersichtlichen Grund unentgeldlich mit dem Bemerken überlassen, daß selber den Grund sowie die bereits sehr schadhafte Be- schlachtung auf seine Kosten her- richten lassen müsse, der Gemeinde aber auf jeden Fall vorbehalten blei- ben müsse, den Grund, wenn dessen eigene Verwendung erforderlich sein sollte, wieder ohne Einlösung zurückzunehmen; das Gleiche habe auch auf das Haus N° 280 gehörig dem Herrn
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